Onlineapotheke will Trennung von Arzt und Apotheke aufheben

Der Versandhändler „Zur Rose” hat beim Kongress des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken für Aufsehen gesorgt: man müsse über die strikte Trennung zwischen Arzt und Apotheker diskutieren.

1241 wurde von Kaiser Friedrich II. das „Edikt von Salerno“ erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung von Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben. Das Edikt wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa. Die Idee: wer Medikamente verordnet, soll nicht davon profitieren und damit nicht von wirtschaftlichen, sondern ausschließlich von medizinischen Überlegungen geleitet sein. Die Überlegungen haben nach wie vor Bestand. Doch jetzt wird kräftig daran gerüttelt.

Bereits im Juli hatte der Versandhändler „Zur Rose“, zu dem auch der niederländische Arzneimittel-Versender „Doc Morris“ gehört, den Telemedizin-Anbieter Teleclinic gekauft und damit für massive Proteste innerhalb der deutschen Apothekerschaft gesorgt. Teleclinic vermittelt Kontakte zwischen Ärzten und Patienten, damit Patienten von diesen Ärzten online beraten werden können. Nun forderte „Zur Rose“-Chef Walter Oberhänsli, dass man über die strikte Trennung zwischen Arzt und Apotheker diskutieren müsse. Beim Kongress des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) stellte er klar, dass er wenig Verständnis für die Sorgen der Apotheker habe. Teleclinic sei kein Leistungserbringer, sondern nur eine Plattform, die Patienten und Ärzte verbinde. Oberhänsli erklärte aber zum grundsätzlichen Streit, dass sich die Grenzen, die das Edikt von Salerno setze, verändern werden. „Die Grenzen, die man für Jahrhunderte für richtig gehalten hat, werden verschwimmen“, wird er in deutschen Medien zitiert. (red)