Psychoaktive Substanz: Herstellung und Handel mit HHC verboten

Wegen fehlender wissenschaftlicher Daten stufte das Gesundheitsministerium das Cannabinoid HHC als neue psychoaktive Substanz ein.

Mit der Aufnahme von Hexahydrocannabinol – kurz HHC – in die Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) möchte man Gesundheitsschäden bei Konsument:innen vermeiden. „Synthetisch hergestellte HHC-Produkte werden in Österreich immer öfter konsumiert und vermarktet. Mögliche gesundheitliche Kurz- oder Langzeitfolgen sind aber weiterhin unbekannt. Als Neue Psychoaktive Substanz wird die Herstellung sowie der Handel von synthetisch hergestelltem HHC verboten, bis wir ausreichend Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen haben“, begründet Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) das Vorgehen des Ministeriums. Besitz und Konsum bleiben weiterhin legal.

Die Verordnung tritt am Donnerstag, den 23. März 2023, in Kraft. Mit der Aufnahme in die Verordnung macht Österreich es damit anderen europäischen Ländern gleich und hört auf Empfehlungen von Gesundheitsexpert:innen. In Finnland wurde HHC bereits als neue psychoaktive Substanz eingestuft, in Belgien und Ungarn wird dies in Kürze erwartet. Auch andere europäische Staaten diskutieren bereits den künftigen Umgang mit synthetisch hergestellten HHC-Produkten. Ähnlich wie Tetrahydrocannabinol (THC) oder Cannabidiol (CBD) wird Hexahydrocannabinol (HHC) aus der Cannabis-Pflanze gewonnen. Wird HHC direkt aus der Cannabis-Pflanze extrahiert, unterliegt es dem Suchtmittelgesetz. (red)