© RH/Achim Bielek Der Rechnungshofausschuss des Nationalrates diskutierte jüngste Prüfberichte, die Versorgung im niedergelassenen Bereich und finanzielle Herausforderungen im Gesundheitswesen.
Prüfberichte des Rechnungshofes standen dieser Tage auf der Tagesordnung der Parlamentarier:innen. Der Rechnungshof kritisierte unter anderem die Versorgung von Personen mit postakuten Infektionssyndromen (PAIS) (III-277 d.B.). Die Datenlage zu PAIS war in Österreich schwierig zu ermitteln, betonte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Als Gründe für den Mangel an belastbaren Daten zu rund 80.000 Betroffenen nannte die Rechnungshofpräsidentin unter anderem, dass eine Definition für PAIS fehlte und zur Zeit der Rechnungshof-Prüfung die verpflichtende Codierung von Diagnosen im niedergelassenen Bereich ausständig war. In seiner Analyse pocht der Rechnungshof auf eine zeitnahe länderübergreifende Gesamtstrategie für die Versorgung. Zudem trat Kraker dafür ein, bei Gutachten zur Berufsunfähigkeit Prozesse wie etwa Hausbesuche festzulegen.
Bei der Prüfung der ärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich stellte der Rechnungshof Verbesserungsbedarf bei der ambulanten Versorgung fest. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) würden im Spannungsfeld zum Ziel, die Leistung im ambulanten Bereich auszubauen, stehen, hielt der Rechnungshof in seinem Prüfbericht fest. Geprüft wurden die Jahre 2018 bis 2023 (III-263 d.B.). Die finanzielle Lage der ÖGK habe sich seit einer Prüfung im Jahr 2021 verschlechtert, betonte die Rechnungshofpräsidentin im Ausschuss. Aus Sicht des Rechnungshofs seien wesentliche Änderungen nötig, um die ambulante Versorgung in Österreich nachhaltig als Sachleistungssystem aufrechtzuerhalten. Angesichts der Herausforderungen in Versorgung und Finanzierung hielt Kraker die zeitnahe Neuregelung der Zahlungsströme für den spitalsambulanten und niedergelassenen Bereich nach dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ für unabdingbar. Damit sollen die verfügbaren Finanzressourcen optimiert und unzweckmäßige Leistungsverschiebungen vermieden werden. Aus Sicht des Rechnungshofes besteht ohne Gegenmaßnahmen das Risiko, dass der Wahlarztbereich weiter wächst und Lücken in der Sachleistungsversorgung entstehen könnten. Kraker setzte sich einmal mehr für ein Wartezeiten-Monitoring und Terminmanagement ein.
Die Rechnungshofpräsidentin machte auf eine höhere Frequenz der abgerechneten Leistungen im Vertragsärztebereich aufmerksam. Es habe eine Mengensteigerung gegeben. Kraker verwies dabei auf gestiegene Konsultationen und teurere verrechnete Leistungen. Nur ein geringer Teil des Anstiegs sei durch den demographischen Wandel bedingt, unterstrich die Rechnungshofpräsidentin. Trotz gestiegener Honorare hätten die Planstellen abgenommen, betonte die Rechnungshofpräsidentin. Wolfgang Moitzi (SPÖ) verwies auf die Diskussion über eine bessere Bezahlung der Kassenärzt:innen, um mehr Anreize zur Übernahme von Kassenpraxen zu setzen. Die Honorare der Vertragsärzt:innen seien laut Rechnungshofbericht bereits deutlich gestiegen, sagte er.
Der Rechnungshofausschuss befasste sich überdies mit den Berichten zum Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds – PRIKRAF – (III-11 d.B.), zur Gesundheitsförderung und Prävention (III-13 d.B.), zur ambulanten Versorgung in Kärnten (III-26 d.B.), zur Pflege in Österreich und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Oberösterreich und Wien, zu Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz; Follow-up-Überprüfung (III-54 d.B.), zur Elektronische Gesundheitsakte ELGA und ELGA GmbH (III-55 d.B.), zur medizinischen Rehabilitation – Entwicklung und Steuerung (III-67 d.B.), zur medizinischen Rehabilitation – Organisation und Umsetzung (III-68 d.B.), zur Akutgeriatrie und Remobilisation in Niederösterreich und in der Steiermark (III-69 d.B.), zur Aufsicht über Ärztekammern (III-129 d.B.), zur Kinder- und Jugendpsychiatrie – Versorgungsplanung und Umsetzung (III-210 d.B.) und zur Altersteilzeit (III-255 d.B.). (red)