Schmerzgesellschaft diskutiert Cannabinoid-Medikamente

Expert:innen der Österreichischen Schmerzgesellschaft (ÖSG) diskutierten bei welchen Erkrankungen und Beschwerden eine Therapie mit in Österreich zugelassenen Cannabinoid-Medikamenten empfehlenswert ist.

Die Erfahrungen von Fachärzt:innen verschiedener medizinischer Disziplinen zeigen laut ÖSG, dass Patient:innen mit unterschiedlichen Symptomen von einer Therapie mit den in Österreich erhältlichen Cannabinoid-Medikamenten profitieren können. Generelle Anwendungsempfehlungen für Cannabinoid-Medikamente seien jedoch nicht möglich, da Wirksamkeit und Sicherheit noch nicht ausreichend mit wissenschaftlichen Studien belegt sind.

Gabriele Grögl-Aringer, Vorstandsmitglied der Österreichischen Schmerzgesellschaft (ÖSG), betont, dass die Dronabinol und CBD in der Regel als Add-on-Therapien zu anderen Medikamenten eingesetzt werden. Dronabinol könne Symptome wie Schmerzen, Schlafstörungen, Übelkeit, Erbrechen oder Appetitminderung verbessern, die häufig auch gemeinsam als Systemcluster auftreten. „Kommt es durch die Verabreichung von THC zu einer Besserung der Symptomatik, können Medikamente zur Behandlung der Einzelsymptome eingespart werden, die oftmals deutliche Nebenwirkungen aufweisen“, erklärt Grögl-Aringer.

Cannabinoide sind aber nicht in der Lage, akuten Schmerz zu lindern, sie können diesen sogar verstärken. Im Gegensatz dazu steht ihre Wirkung auf chronische und chronisch therapierefraktäre Schmerzen, die durch den Add-on-Einsatz von Cannabinoiden eine Reduktion erfahren können. Die vergleichsweise beste Studienevidenzlage samt Therapieempfehlung gibt es für den Einsatz von Dronabinol bei neuropathischem Schmerz. In der Palliativmedizin haben sich Cannabinoide als Add-on-Therapie zur Behandlung von Cluster-Symptomen etabliert. „Klinische Studien und Erfahrungen aus der Praxis zeigen eine gute Wirksamkeit von Cannabinoiden bei einer Reihe von neurologischen Erkrankungen“, sagt ÖSG-Past-Präsident Nenad Mitrovic. Für die Reduktion schmerzhafter Muskelspasmen und Krämpfe sowie eine Verbesserung der Beweglichkeit durch Cannabinoide gibt es eine moderate Evidenz. Dronabinol unterliegt dem Suchtmittelgesetz. „Leider ist CBD in Österreich nach wie vor nicht als Arzneimittel gelistet“, bedauert Mitrovic. (red)