Verfassungsrichter prüfen Lockerung für OTC-Produkte

Harald Bauer, Mitglied der dm Geschäftsführung © Andreas Kolarik

In der am Dienstag gestarteten März-Session prüft der Verfassungsgerichtshof den von der Drogeriekette dm eingebrachten Antrag gegen den Apothekenvorbehalt beim Verkauf rezeptfreier Arzneimittel (OTC).

Zwei Mal ist die Drogeriekette dm mit dem Versuch, rezeptfreie Medikamente verkaufen zu dürfen beim VfGH gescheitert. Jetzt läuft der mit Spannung erwartete dritte Versuch. Diesmal rechnet sich die Drogeriekette mehr Chancen aus und verweist auf eine Studie der Bundeswettbewerbsbehörde aus dem Jahr 2018. Diese kommt, so dm am Dienstag in einer Aussendung, zum Ergebnis, dass eine Liberalisierung des Marktes für OTC-Arzneimittel aus Sicht der Konsumenten wünschenswert wäre, weil es dadurch zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung und zu einem größeren Preis- und Qualitätswettbewerb käme. „Die rasante Entwicklung von Internet-Apotheken zeigt den Bedarf auf, geprüfte Qualität zu günstigeren Preisen anzubieten und dabei attraktive Alternativen zu den oft dubiosen Online-Anbietern zu schaffen“, erläutert dm Geschäftsführer Harald Bauer sein Engagement für „eine Modernisierung des Apothekenmonopols im OTC-Bereich“, wie er es formuliert.

Dass die Apotheker auf die Notwendigkeit einer fachkundigen Beratung und auf die Sicherung der flächendeckenden Versorgung durch öffentliche Apotheken verweisen, lässt nach Ansicht Bauers außer Acht, dass „eine fachkompetente Beratung auch in Drogerien gewährleistet werden kann – nämlich nicht anders als beim Online-Versand österreichischer Apotheken durch Gratis-Hotlines zu ausgebildeten Pharmazeuten.“ Auch das Argument der Existenzgefährdung der Apotheken habe die Bundeswettbewerbsbehörde untersucht und widerlegt: Der Handel mit rezeptfreien Arzneimitteln mache nämlich nur einen geringen Teil der Apothekenumsätze aus, den hauptsächlichen Umsatz erzielen Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln, sagt Bauer. „Viele haben ihr Geschäftsfeld mit dem Verkauf von Kosmetikprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln zudem weit in den angestammten Bereich der Drogerien erweitert.“ In vielen anderen europäischen Ländern würden rezeptfreie Arzneimittel heute bereits über Drogerien bezogen, ohne dass dies unerwünschte Auswirkungen gehabt hätte. „Eine Liberalisierung des Marktes kommt stets den Konsumenten zugute, die letztlich die Wahl erhalten, wie und wo sie ihren Bedarf an rezeptfreien Arzneimitteln decken möchten“, betont Harald Bauer. (red)