Warnung vor Noscapin-Medikamenten wieder aufgehoben

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Nach Vergiftungserscheinungen bei zwei Kleinkindern nach der Einnahme von magistral zubereiteten Noscapin-Hustensäften gab es am Dienstag vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Entwarnung. Ursache dürfte menschliches Versagen in Apotheken gewesen sein.

„Aufgrund inzwischen untersuchter Proben des Wirkstoffes Noscapin von Hersteller und betroffenen Apotheken kann Entwarnung gegeben werden. Die Analyseergebnisse bestätigen die Identität des Wirkstoffes Noscapin in den untersuchten Proben. Der Verdacht auf eine systematische oder chargenbezogene Verunreinigung oder Verwechslung mit dem Wirkstoff Atropin oder anderen Substanzen hat sich nicht bestätigt“, stellte das BASG Dienstagnachmittag fest. Die beiden gemeldeten Fälle von Vergiftungserscheinungen bei Kleinkindern dürften laut ermittelnden Behörden durch menschliches Versagen bei der Zubereitung, in zwei voneinander unabhängigen Fällen, in zwei Apotheken passiert sein.

Somit könne die am Donnerstag vergangener Woche ausgesprochene vorbeugende Warnung, dass generell in Österreich in Apotheken erworbene und dort zubereitete Noscapin-Hustensäfte sowie auch andere Noscapin-haltige Zubereitungen wie Noscapin-Zäpfchen nicht angewendet werden sollten, aufgehoben werden. Es hatte sich um Noscapin-Hustensäfte aus zwei Apotheken gehandelt. In einem Fall wurde Atropin in dem Produkt nachgewiesen, im zweiten Fall soll es sich um die Substanz Naphazolin gehandelt haben.

Zuvor hatte es am Dienstag bereits Aussagen der ermittelnden Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zu dem Fall gegeben. In der Causa war das Ergebnis des chemischen Gutachtens vorgelegen. Die Expertise entlastete den Wirkstoff-Zulieferer, bestätigte Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt. Es werde nun im Umfeld der Apotheken ermittelt. Die betroffenen Kinder im Alter von zwei und fünf Jahren wurden wegen Vergiftungserscheinungen im Landesklinikum Wiener Neustadt behandelt. Ihr Gesundheitszustand wurde rasch stabilisiert. Es handle sich um zwei voneinander unabhängige Einzelfälle, von denen keine weiteren Personen betroffen seien, erklärte die Österreichische Apothekerkammer und sprach von „bedauerlichen menschlichen Fehlern in zwei Apotheken“. Eine unverzügliche Überprüfung der beiden Apotheken durch die zuständige Behörde habe sonst keine Beanstandungen ergeben. (red/APA)