Im Rahmen ihrer Jahrestagung in Salzburg hat die Österreichische Gesellschaft für Innere Medizin (ÖGIM) gemeinsam mit allen internistischen Sonderfachgesellschaften und dem Berufsverband Österreichischer Internisten (BÖI) ein umfassendes Positionspapier vorgestellt.
Ziel ist es, die internistische Versorgung in Österreich durch eine valide Datenbasis, eine vorausschauende Bedarfsplanung, eine praxisnahe Reform der Ausbildung und eine Stärkung des niedergelassenen Bereiches langfristig zu sichern.
„Wir haben in Österreich nicht zu wenig Ärzt:innen. Was uns fehlt, ist eine kluge Steuerung, um die richtigen Ärzt:innen an die richtigen Stellen zu bekommen“, betonte ÖGIM-Präsident Univ.-Prof. Dr. Alexander Rosenkranz. Grundlage des Positionspapiers ist eine vom Institut für Höhere Studien (IHS) erstellte Analyse, die je nach Szenario einen Bedarf von 116 bis 438 Internist:innen bis 2035 errechnet. Ein Kernproblem sei, dass es bislang keine flächendeckende, valide Datenbasis gibt, um den tatsächlichen Versorgungsbedarf differenziert zu erheben und darauf aufbauend Maßnahmen zu planen. Die IHS-Studie zeigt zudem große regionale Unterschiede: Während in Oberösterreich nur 6,6 Kasseninternist:innen pro 100.000 Einwohner:innen tätig sind, liegt der Wert in Kärnten bei 14,2 (z.T. wegen Doppelzählungen über Bundesländergrenzen hinweg). Auch wurde ein signifikantes Ungleichgewicht zwischen Ärzt:innen (v.a. im Kassenbereich) festgestellt.
Neben der quantitativen Herausforderung ortet die ÖGIM auch qualitative Schwächen: unklare Zuständigkeiten, unzureichende Ausbildungswege und einen wachsenden Druck auf Ambulanzen und Notaufnahmen. „Es fehlen nicht nur bestimmte Fachärzt:innen, sondern auch klar definierte Rollen und Versorgungsstufen“, erklärte Generalsekretärin Priv.-Doz.in Dr.in Patrizia Constantini-Kump. Um Abhilfe zu schaffen, entwickelt die ÖGIM gemeinsam mit den Sonderfachgesellschaften im Auftrag des Gesundheitsministeriums sogenannte Patientenpfade für die wichtigsten Erkrankungen. Diese sollen klare Schnittstellen zwischen Spitälern, niedergelassenen Ärzt:innen und Allgemeinmedizin schaffen und Zuständigkeiten bei Diagnostik und Therapie eindeutig regeln.