In Österreich konsumieren ungefähr 35.000 bis 40.000 Menschen Opioide in einer risikoreichen Form. Die WHO und die EUDA (European Drug Agency) empfehlen die Opioidagonistentherapie (OAT) als Therapie der Wahl bei Opioidabhängigkeit. Die Opioid-Substitutionsbehandlung wird durch Präventionsprogramme, Harm-Reduction-Maßnahmen und abstinenzorientierte Interventionen ergänzt. Durch die OAT kann die Mortalität gesenkt werden; in Österreich befinden sich derzeit 21.000 Menschen in Behandlung.
In Österreich wird die Behandlung durch das Suchtmittelgesetz, die Suchtgiftverordnung und die Weiterbildungsverordnung Opioid-Substitution geregelt. Zusätzlich stellt die „Leitlinie – Qualitätsstandards für die Opioid-Substitutionstherapie“ ein wichtiges Dokument für die OAT dar. Die Voraussetzung für den Beginn einer Substitutionsbehandlung ist das Vorliegen einer Opioidabhängigkeit. Die Diagnose wird durch Anamnese, Fremdanamnese, Vorbefunde und ergänzende Harnuntersuchung mit Nachweis von Opioiden gestellt. Die gesetzliche Grundlage für die Behandlung besteht nur für Opioide, also Opium, Morphium, Heroin, opioidhaltige Analgetika und nicht für andere Substanzen wie Kokain, Cannabis, Amphetamine oder neue psychoaktive Substanzen. Ein gelegentlicher Konsum von Opioiden ist nicht ausreichend, es muss eine Abhängigkeit diagnostiziert werden. Der zusätzliche Konsum anderer Drogen ist keine Kontraindikation für den Beginn einer OAT.
Am Beginn der Behandlung erfolgt eine Meldung über die Bezirksverwaltungsbehörde oder das Magistrat für das bundesweite Substitutionsregister. Für die OAT stehen Levomethadon, Buprenorphin und Slow-Release Oral Morphine (SROM) zur Verfügung. Die Anfangsdosierungen der Therapie von 15–20mg Levomethadon, 4–8 mg Buprenorphin und 100–200 mg SROM dürfen nicht überschritten werden. Die Dosis wird schrittweise erhöht, bis keine Symptome eines Entzugssyndroms mehr vorhanden sind.
Die Einstellungsphase soll kurz gehalten werden, um rasch die Erhaltungsdosis zu erreichen. Die Durchschnittswerte der Erhaltungsdosis sind für Levomethadon 30–60mg/d, 12–24 mg Buprenorphin/d und 600–1.000 mg/d SROM. Mit diesen Dosierungen können die meisten Patient:innen gut behandelt werden, in Einzelfällen werden höhere oder niedrigere Dosierungen benötigt. Als Alternative zur oralen Opioid-Substitution kann ein Buprenorphin-Depot zu Anwendung kommen. Die Applikation erfolgt subkutan einmal wöchentlich oder monatlich. Die wöchentlichen Dosierungen betragen 8–32 mg, bei der monatlichen Verabreichung kommen Dosierungen von 64–160 mg zum Einsatz.
Eine Opioidintoxikation mit Apathie, Sedierung, psychomotorischer Verlangsamung, verwaschener Sprache, Bewusstseinsminderung und reduzierter Atemfrequenz stellt eine Kontraindikation für die Verabreichung von Opioiden dar. Ein Opioidentzugssyndrom ist durch ein starkes Verlangen nach Opioiden und begleitenden somatischen Symptomen charakterisiert. Als Symptome sind hier abdominale Spasmen mit Erbrechen und Übelkeit, Muskelschmerzen, Diarrhö, Insomnie, Tachykardie und Hypertonie zu nennen. Bei den Pupillen ist eine Mydriasis zu erkennen. Ein Opioidentzugssyndrom stellt eine Indikation zur Verabreichung von Opioidagonisten dar.
Da die meisten Abhängigkeitserkrankungen mit einer zweiten psychiatrischen Erkrankung auftreten, ist eine zusätzliche psychiatrische Diagnostik notwendig. Darüber hinaus spielen im Zusammenhang mit einer Opioidabhängigkeit Infektionserkrankungen wie Hepatitis B und C sowie HIV eine zentrale Rolle und sollten jährlich kontrolliert werden.
Um eine OAT zu beenden, empfiehlt sich eine langsame schrittweise Reduktion über einen längeren Zeitraum. Die Reduktionsschritte betragen 10–20 % der aktuellen Dosis. Nach einer Dosisreduktion kann die Dosis wieder einige Wochen unverändert bleiben. Eine stationäre Aufnahme für eine Entzugsbehandlung empfiehlt sich nur bei einer Abhängigkeit von mehreren Substanzen, wobei vor allem Alkohol und Benzodiazepine eine entscheidende Rolle spielen.