© Nikcoa – stock.adobe.com Ärztekammer und Sozialversicherung präsentierten eine Zukunftsvereinbarung e-Health. Das Ziel ist ein gemeinsamer Digitalisierungspfad für Ordinationen bis 2030.
Der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben sich auf eine umfassende „Zukunftsvereinbarung e-Health“ geeinigt. Der Pakt definiert den Ausbau zentraler E-Card-Services bis 2030 und gilt als wichtiger Schritt, um Bürokratie abzubauen, Abläufe zu vereinfachen und die Versorgung patientenorientierter zu gestalten, wie am Donnerstag bei einer Pressekonferenz erklärt wurde. Im Mittelpunkt stehen neue digitale Anwendungen wie e-Zuweisung, e-Verordnung, e-Terminservice sowie die weitere Integration medizinischer Informationen in ELGA.
Bei der Präsentation der Vereinbarung betonten beide Seiten den neuen Geist der Zusammenarbeit. Die Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Claudia Neumayer-Stickler, sprach von einem „entscheidenden Schritt für eine moderne Gesundheitsversorgung“. Es sei gelungen, den Dialog in den Vordergrund zu stellen. Ähnlich äußerte sich Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzt:innen: Man habe gelernt, „miteinander zu reden, anstatt sich über die Medien irgendwelche Grauslichkeiten auszurichten“.
Auch Peter McDonald, stellvertretender Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger und aktueller ÖGK-Obmann, hob den „gemeinschaftlichen Diskurs“ hervor. Man nähere sich den Herausforderungen der Digitalisierung nun aus unterschiedlichen Perspektiven, aber mit einem gemeinsamen Ziel. Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) verwies darauf, dass es im Reformprozess weiterhin kontroverse Themen geben werde. Entscheidend sei jedoch, „gerade in diesen schwierigen Zeiten den Dialog zu suchen“, um das öffentliche, solidarische Gesundheitssystem zu stärken.
Die Vereinbarung legt einen klaren Entwicklungspfad fest. Ein zentrales Projekt ist die e-Zuweisung, die laut Wutscher teilweise bereits funktioniert. Ab dem kommenden Jahr soll sie für Vertragsärzt:innen sowie für Wahlärzt:innen mit mehr als 300 Patienten, die e-Card-Services nutzen, verpflichtend werden. Voraussetzung ist ein entsprechendes Softwaremodul. Ziel ist es, Papierzuweisungen in Bereichen wie CT, MRT, Nuklearmedizin, Humangenetik, klinisch-psychologische Diagnostik, Röntgen, Sonografie und Knochendichtemessung vollständig zu ersetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die e-Verordnung. Sie soll die „Zettelwirtschaft“ bei Transportscheinen sowie bei Heil- und Hilfsmitteln beenden. Ein Pilotprojekt in der Steiermark ist in Vorbereitung, der österreichweite Roll-out ist für das kommende Jahr geplant. Ergänzt wird dies durch einen geplanten e-Terminservice, der über eine digitale Plattform die Suche nach Terminen bei niedergelassenen Ärzten und Gruppenpraxen erleichtern soll.
Ab 2027 sollen zudem die Befunde von Vorsorgeuntersuchungen in ELGA gespeichert werden. Ebenfalls vorgesehen sind ab diesem Zeitpunkt e-Kur- und Reha-Anträge als Service im E-Card-System. Insgesamt gehe es darum, der jährlichen Flut von rund 25 Millionen Papierdokumenten den Kampf anzusagen, betonte McDonald. Die Vereinbarung biete dafür einen breiten „Blumenstrauß“ an Maßnahmen.
Parallel dazu wird weiter an der Diagnosecodierung gearbeitet. Sie soll bis zum Sommer gesetzeskonform, praxisnah und qualitativ hochwertig umgesetzt werden. Derzeit läuft sie als Pilotprojekt. Wutscher räumte ein, dass es bei der eingesetzten Software noch Mängel gebe. Die neue Vereinbarung eröffne jedoch die Möglichkeit, diese gemeinsam zu beheben und die Anwendung nachhaltig praxistauglich weiterzuentwickeln. (rüm/APA)