Mediation als zusätzliche Dienstleistung bei der Praxisgründung

Ärztinnen und Ärzte, die vor der Gründung einer Gruppenpraxis stehen, sind mit zahlreichen Fragen zum Procedere konfrontiert. Soll die Rechtsform eine OG oder eine GmbH sein? Was muss im Gesellschaftervertrag alles geregelt sein? Wie löse ich Gewinnermittlung und Gewinnaufteilung? Wie läuft die Abrechnung mit den Gesundheitskassen? Für die Antworten auf diese Fragen werden Steuerberater, Anwälte und die Vertreter der ÖGK konsultiert und liefern notwendige Hilfestellungen.

Abgesehen von diesen wichtigen Rahmenbedingungen wird eine weitere wesentliche Frage oft vernachlässigt: Wie passen die zukünftigen Gesellschafter zusammen? Die Gründung einer Gruppenpraxis wird von vielen etablierten Gruppenpraxis-Inhabern oft mit einer Eheschließung verglichen – und das ist nicht übertrieben. Die Zusammenarbeit ist sehr intensiv, es entstehen gemeinsame Rechte und Pflichten: Verantwortung für Personal, Abrechnung und Organisation der Praxis usw. muss gemeinsam übernommen werden.

Darum gilt – wie bei der Ehe – das Zitat aus Schillers Glocke: „Darum prüfe, wer sich ewig bindet!“ Für diesen Aspekt der GP – Gründung kann eine Mediation sehr hilfreich sein.

Mediation als Streitschlichtungsverfahren hat eine Jahrtausend alte Tradition in den verschiedensten Kulturen und Religionen. Der erste aktenkundige Mediator war der Athener Staatsmann Solon. 594 v. Chr. Wird er als Archon, Versöhner und Vermittler (Diallaktes) gewählt und konnte viele Konflikte, die zwischen den Klassen in Athen herrschten, beilegen. Auch im asiatischen und afrikanischen Raum galt die außergerichtliche Streitschlichtung als bevorzugte Form der Konfliktlösung.

In den 60er Jahren wurde die Mediation in den USA neu entdeckt. Aus den Kenntnissen chinesischer Immigranten wurde die moderne Art der Mediation als alternatives Konfliktlösungsinstrument entwickelt. Zunächst wurde sie bei Sorgerechtsstreitigkeiten angewendet, später auch im Wirtschaftsbereich.
In Österreich hat sich die Mediation in den 90er Jahren etabliert und wurde schließlich im Jahr 2004 im ZivMedG gesetzlich geregelt. In den letzten Jahren entwickelte sich auch hierzulande zunehmend das Verfahren der Wirtschaftsmediation zur Lösung von Konflikten in Betrieben.
Ein relativ neues Konzept ist der präventive Gebrauch der Mediation zur Begleitung von Menschen und Organisationen im Aufbau und Weiterentwicklung ihres Betriebes. Im Umfeld von Gesundheitsdienstleistungen wurde von Eugen Ewig, einem deutschen Juristen und Mediator, der Begriff der Gestaltungsmediation eingeführt. Anders als die klassische Mediation, deren Anlass ein bereits eskalierter Konflikt ist, zielt diese Form darauf ab, zukünftige Konflikte zu vermeiden, indem sie komplexe Veränderungsprozesse oder neu entstehende Kooperationen präventiv begleitet.

Die Beteiligten, zum Beispiel Ärzte vor Gründung einer GP, werden vom Mediator dabei unterstützt, kritische Themen zu benennen, die zu einem Konflikt führen könnten und sich den Anliegen des Kooperationspartner zu öffnen. Ziel ist, frühzeitig unterschiedliche und gemeinsame Interessen zu erarbeiten und damit die Basis für tragfähige Entscheidungen und Regelungen für die zukünftige Zusammenarbeit zu entwickeln.

Konflikte sind an sich nicht immer negativ zu bewerten, sie haben auch positive Aspekte, indem sie zur Weiterentwicklung des Unternehmens beitragen und Schwachstellen aufzeigen können. Ob ein Konflikt nun produktiv genützt wird oder eskaliert, ist unter anderem von den Persönlichkeitsmerkmalen der Beteiligten abhängig. Untersuchungen haben gezeigt, dass Merkmale wie Leistungsmotivation, Machtstreben und kognitive Strukturiertheit ebenso wie das Verhältnis von Misstrauen zu Vertrauen als Konfliktpotential gelten und Einfluss auf die Konfliktbereitschaft haben. Es sind diese Eigenschaften, die erwiesenermaßen bei Ärzten überproportional vorhanden sind.
Über die grundlegenden Persönlichkeitsunterschiede hinaus, die das Basis-Konfliktpotential bilden, haben sich Kommunikationsdefizite und das Ausbleiben von Wertschätzung für die erbrachte Leistung als zentrale Auslöser von Streitigkeiten herauskristallisiert.
In der Konfliktforschung existieren zahlreiche Klassifikationen verschiedener Konfliktarten, die für ärztliche GP relevantesten sind:

  1. Beziehungskonflikte, charakterisiert durch Emotionen, Vorurteile, schlechte
    Kommunikation
  2. Wertekonflikte, wenn eine unterschiedliche übergeordnete Sichtweise besteht
  3. Struktureller Konflikte, bezogen auf Kontrolle, Machtverteilung, Zeitressourcen
  4. Zielkonflikte, wenn Partner ein unterschiedliches Ergebnis erreichen wollen
  5. Verteilungskonflikte, wenn unterschiedliche Auffassung darüber herrscht, wie wirtschaftlicher Erfolg verteilt werden soll.

Eine meditative Begleitung kann dabei unterstützen, das Risiko von Gesellschafterkonflikten sowohl in der Gründungsphase als auch später zu minimieren. Der Mediator oder die Mediatorin ist allparteilich, das bedeutet, dass er/sie allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet ist – also keine Seite bevorzugt oder benachteiligt. Er/sie ist neutral in Bezug auf das Ergebnis, aber unterstützend gegenüber allen Parteien, damit jede ihre Interessen und Bedürfnisse ausdrücken kann.
Konflikte sind immer mit hohem emotionalem Stress und erheblichen Kosten verbunden. Über mögliche Konflikte mit Hilfe eines Mediators oder einer Mediatorin schon in der Gründungsphase nachzudenken kann definitiv Nerven schonen und Kosten sparen.