© go4live/ Maximilian Mandl Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) sorgt mit einem Interview ein Jahr nach Amtseinführung für Unruhe in der Ärzteschaft. Sie denkt über eine Obergrenze für Wahlarzthonorare nach.
Vor genau einem Jahr wurde die erste Dreier-Regierung Österreichs angelobt, zu diesem Anlass sprach die „Kronenzeitung“ mit Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) über den Zustand unseres Gesundheitssystems, die steigenden Wahlarzthonorare und was sie gegen die Mehr-Klassen-Medizin unternehmen will. Reformen kündigt sie noch für heuer an. Schumann will vor allem „die zunehmende Privatisierung“ im Gesundheitswesen eindämmen. „Die Menschen sollen ihre Leistungen bekommen, ohne lange Wartezeiten und ohne hohe finanzielle Belastungen.“ Dafür brauche es auch Angebote für die Beschäftigten, sagt Schumann: „Wir haben tolle Ärztinnen, wir haben tolles Gesundheitspersonal. Aber wir müssen was tun, Herausforderungen gibt es genug.“ So müsse man Ärzt:innen wieder stärker ins öffentliche System einbinden. „Der Ausbau der Primärversorgungszentren ist dafür ein wichtiger Schritt, weil diese Arbeitsform für Ärzt:innen attraktiv ist. Wir brauchen mehr Kassenstellen statt Wahlärzt:innen. Gleichzeitig müssen wir die Kosten im Wahlarztsystem transparenter machen. Patient:innen müssen wissen, welche Preise sie erwarten. Transparenz ist ein Patientenrecht.“ Es dürfe nicht sein, dass jemand erst mit Erhalt der Rechnung erfährt, welche Kosten tatsächlich angefallen sind.
Man habe die Einbindung von Wahlärzt:innen in das öffentliche System im Regierungsprogramm stehen. „Das wird in den Arbeitsgruppen besprochen. Aber da haben wir zwei konkrete Problemstellungen: Wir sehen, dass bereits jetzt sehr hohe Summen für Wahlarzthonorare ausgegeben werden – allein 2025 waren es 766 Millionen Euro an Honoraren, die bei der ÖGK eingereicht wurden. Das sind beträchtliche Beträge.“ Zudem stelle sich die Frage nach Obergrenzen für Wahlarzthonorare. „Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass dort mit variablen Deckelungen gearbeitet wird. Ein solches Modell könnte auch hierzulande verhindern, dass Preise ins Unermessliche steigen und für viele Menschen zur finanziellen Belastung werden. Wer krank ist, hat keine Verhandlungsmacht – man sucht medizinische Hilfe und muss darauf vertrauen können, fair behandelt zu werden.“ Umso wichtiger seien klare Rahmenbedingungen. Auch die Veröffentlichung von Musterhonoraren durch die Ärztekammer – ähnlich wie bei Rechtsanwält:innen – wäre ein möglicher Schritt.
Verteidigt werden die Wahlärzt:innen ausgerechnet von den öffentlichen Kassen – zumindest von der dortigen ÖVP-dominierten Arbeitgeberseite. „Freiheit und Transparenz sind die Prinzipien, nicht Eingriffe und Zwangshonorare. Unser Gesundheitssystemmuss Vielfalt ermöglichen und nicht Ärzten Knebelverträge vorschreiben. Das ist kontraproduktiv und vertreibt Spitzenmedizin“, sagt Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen. Das Wahlarztangebot erweitere und ergänze das Kassensystem. „Es leistet damit einen wertvollen Beitrag für die Gesundheitsversorgung und bringt einen Mehrwert für die Versicherten.“ Sehr wohl kann er sich aber Transparenz bei den Honoraren vorstellen. Wenig überraschend anders sieht es ÖGK-Arbeitnehmer:innen-Obmann Andreas Huss. Er unterstützt „ausdrücklich“ die Linie von Schumann: „Die Ministerin setzt die richtigen Schwerpunkte. Es geht nicht darum, Privatmedizin abzuschaffen. Es geht darum, klare und faire Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Gesundheit kein Luxusgut wird.“ Transparente Preisspannen beziehungsweise Höchstgrenzen und klare Informationspflichten seien „ein Gebot der Fairness.“ Zusätzlich brauche es endlich einheitliche Nebenbeschäftigungsregeln für Ärzt:innen in öffentlichen Spitälern. „Derzeit haben wir in neun Bundesländern neun unterschiedliche Regeln.
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien zeigt sich „entsetzt“ über die Überlegungen. „Die Idee einer staatlichen Preisdeckelungen bei Honoraren für Wahlärztinnen und -ärzte ist nichts weiter als populistische Symbolpolitik“, stellt Johannes Steinhart, Präsident der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien, klar. Wer Honorarobergrenzen nach deutschem Vorbild als Lösung präsentiert, verkenne die strukturellen Probleme im österreichischen Gesundheitssystem: ein Mangel an Kassenstellen, chronische Unterfinanzierung des öffentlichen Systems und eine immer weiter ausufernde Bürokratisierung. „Wahlärztinnen und Wahlärzte springen dort ein, wo das Kassensystem strukturelle Lücken hinterlässt. Sie sind versorgungsrelevant, ermöglichen eine raschere Betreuung und entlasten den Kassenbereich“, erklärt Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und Obfrau der Kurie niedergelassene Ärzte. Die Forderung nach Veröffentlichung von „Musterhonoraren“ sieht die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien kritisch. Das würde in die individuelle Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient eingreifen und die freie Berufsausübung untergraben. Zudem bestehe bereits eine umfassende Transparenzpflicht: „Patientinnen und Patienten werden vor Behandlungsbeginn über die Kosten informiert und erhalten detaillierte Honorarnoten“, erklärt Kamaleyan-Schmied.
Die Forderung von der Gesundheitsministerin sei ein „planwirtschaftlicher Frontalangriff auf den freien Arztberuf und die Erwerbsfreiheit“, kritisierte der freiheitliche Gesundheitssprecher und Vorsitzende des parlamentarischen GesundheitsausschussesGerhard Kaniak. „Ende 2025 waren über 300 Kassenstellen unbesetzt, weil sich niemand mehr findet, der sich das antun will. Gleichzeitig explodiert die Zahl der Wahlärzte auf über 12.000. Das ist die logische Konsequenz einer verfehlten Politik. Die verbleibenden Kassenärzte haben 18 Prozent mehr Patientenkontakte, die Versorgungsdichte ist im Zeitraum 2021 bis 2024 um neun Prozent eingebrochen. Dann wundert sich die Regierung, dass die Ärzte in den Wahlarztbereich flüchten? Mich wundert das nicht“, erklärte Kaniak. (rüm)