© ÖGK Die ÖGK setzt angesichts weiterhin hoher Defizitprognosen und trotz zusätzlicher Geldmittel den Rotstift an. Versicherte und Spitalsträger werden vor vollendete Tatsachen gestellt.
In der ÖGK weht offenbar jetzt ein anderer Wind. Trotz zusätzlicher Mittel aus höheren Beiträgen der Pensionist:innen wird gekürzt, was möglich ist. Dabei werden Versicherte und Spitalsträger offenbar vor vollendete Tatsachen gestellt. Wenn Patient:innen von einer medizinischen Einrichtung in eine andere spezialisierte Versorgungseinheit gebracht werden, zahlte das bisher die ÖGK. Geht es nach der Gesundheitskasse, soll die Abrechnung für diese Transporte künftig „direkt mit den jeweiligen Rechtsträgern der Krankenanstalten“ erfolgen. Rechtsträger können etwa Länder, Städte, Gemeinden oder private Träger sein. Anders gesagt: die ÖGK zahlt nichts mehr. Einem Bericht der „Kronenzeitung“ zufolge hatte man bei der ÖGK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das besagt, dass die Patiententransfers zwischen Kliniken mit der Krankenanstaltenfinanzierung abgedeckt seien.
„Die ÖGK zahlt jährlich rund sechs Milliarden Euro für Spitäler bundesweit und ist damit einer der größten Nettozahler. Bisher wurden Transporte zusätzlich über uns abgerechnet, obwohl keine Verpflichtung bestand“, heißt es seitens der ÖGK. Im Zuge der notwendigen Konsolidierung wolle man diese „Doppelzahlungen“ einstellen. Zusatzkosten für Patient:innen sollen nicht entstehen. Nach ÖGK-Angaben gab es 2025 österreichweit 47.600 Sekundärtransporte und einen jährlichen Aufwand von 9,8 Millionen Euro. Die Bundesländer seien bereits über die Einsparungen informiert worden. Von einer Information der Bundesländer wisse man in Niederösterreich nichts, hieß es indes aus dem Büro von Landesrat Anton Kasser (ÖVP). Weder Land oder Landesgesundheitsagentur noch der NÖ Gesundheits-und Sozialfonds (NÖGUS) sei „über irgendwas informiert“ worden.
Nachdem bei den Krankentransporten zudem zuletzt Selbstbehalten eingeführt worden sind, gebe es weitere Kürzungen auch bei Patient:innen, kritisieren die Grünen. Die Hauptversammlung der ÖGK habe am 19. Februar 2026 eine Änderung ihrer Satzung beschlossen. Genehmigt wurde diese am 26. Februar durch die zuständige Ministerin, veröffentlicht im RIS am 27. Februar. Eine Information der Versicherten oder eine entsprechende Kommunikation der ÖGK blieb jedoch aus, kritisiert Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen: „Heimlich, still und leise wurden Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht, ohne die Versicherten darüber ordentlich zu informieren.“ Millionen Versicherte seien betroffen, „informiert wurden sie darüber praktisch nicht.“ Auch von anderen Seiten kommt Kritik an der Kommunikation. „Erhöhen und geheim halten – das ist inakzeptabel“, meinte die Chefin des ÖVP-nahen Seniorenbunds Ingrid Korosec in einer Aussendung. Auch der SPÖ-nahe Pensionistenverband forderte Nachbesserungen, die im Rahmen eines Runden Tisches gemeinsam mit Seniorenrat, Patienten- und Behindertenvertretungen, Ärztekammer und Sozialministerium verhandelt werden solle.
Zuletzt gab es auch Kritik über die Ausschreibung für eine Telemedizinambulatorium der ÖGK, für das man einen privaten Partner sucht. Auch diese Ausschreibung findet sich nicht auf der Website der ÖGK. Die Bundesländer kritisieren deshalb eine mangelnde Einbindung und Informationsdefizite. „Wenn ein bundesweites Modell aufgebaut wird, dann nur im Einklang mit den Bundesländern“, sagte Tirols Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP). Auch die Kurie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Niederösterreich übt scharfe Kritik an den Plänen. „Ein derart grundlegender Umbau von Versorgungsstrukturen darf niemals im Alleingang erfolgen“, ärgert sich Kurienobfrau Dagmar Fedra-Machacek.
Am Freitag verteidigte die ÖGK dann in einer Stellungnahme die Kürzungen – allerdings ohne dass Management oder Selbstverwaltung sich direkt äußerten. Die ÖGK verwalte Mittel aus der Solidargemeinschaft: „Viele leisten ihren Beitrag, damit im Krankheitsfall alle die notwendige medizinische Versorgung erhalten, die sie brauchen. Um dieses Prinzip dauerhaft zu sichern, überprüft die ÖGK regelmäßig bestehende Leistungen und Abläufe und nimmt dort Anpassungen vor, wo sie sinnvoll und notwendig sind.“ Ziel sei sicherzustellen, dass jeder Beitrags-Euro dort eingesetzt wird, wo er den größtmöglichen medizinischen Nutzen für die Versicherten bringt. „Während die medizinischen Möglichkeiten laufend wachsen und die Menschen länger leben, steht das Gesundheitssystem gleichzeitig unter zunehmendem finanziellen Druck: Die Einnahmensteigerung wird geringer, die Ausgaben steigen.“
Was sind konkret ändert? „Transportkosten werden künftig übernommen, wenn eine medizinisch begründete Gehunfähigkeit vorliegt und diese ärztlich entsprechend bestätigt wird.“ Weitere Anpassungen würden den medizinischen und technischen Fortschritt berücksichtigen. „So werden Hörgeräte künftig grundsätzlich alle sechs, statt bisher alle fünf Jahre ersetzt. Hintergrund ist, dass moderne Geräte technisch langlebiger geworden sind. Wenn ein Hörgerät beschädigt ist oder sich das Hörvermögen verändert, kann ein Ersatz weiterhin auch früher bewilligt werden.“ Der bisherige Familienzuschlag zum Krankengeld für bestimmte mitversicherte Angehörige wird für neue Versicherungsfälle gestrichen. Für alle Personen, die bis zum 1. März 2026 bereits Krankengeld bezogen haben, kann der Familienzuschlag noch bis Ende April 2026 beantragt werden. Zudem wird der Sonderzahlungszuschlag beim Kranken-, Wiedereingliederungs- und Rehabilitationsgeld „geringfügig von 17 % auf ein Sechstel (16,66 %) angepasst“. An der maximalen Bezugsdauer des Krankengeldes von bis zu 78 Wochen ändert sich nichts. Neu vorgesehen ist eine zusätzliche ärztliche Begutachtung zwischen der 63. und 67. Woche des Krankengeldbezugs.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernehme die ÖGK weiterhin die gesamten Kosten für Zahnspangen bei schweren Kieferfehlstellungen der Klassifizierung IOTN 4 und 5, sofern die Behandlung über einen Vertragspartner erfolgt – hier ändert sich nichts. Für leichtere Fälle, bei denen die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange nicht erfüllt sind, erstattet die ÖGK bei Vertragszahnärzt:innen nach Genehmigung 70 % der Kosten (Tarif 2026: EUR 821,80 pro Behandlungsjahr), während 30 % vom Patienten selbst getragen werden müssen. Bei Wahlzahnärzt:innen werden 80 % des Kassenanteils (Tarif 2026: EUR 657,44) erstattet. Für festsitzende Zahnspangen leistet die ÖGK einen Zuschuss von maximal EUR 821,80 pro Behandlungsjahr, sofern die Rechnung vollständig bezahlt wurde. Voraussetzung für alle Leistungen ist die Einreichung und Bewilligung des Therapieplans durch den Zahnmedizinischen Dienst der ÖGK. Eine wichtige Änderung betrifft Zahnfehlstellungen der Klassifizierung IOTN 3a und 3f: Ab 1. März 2026 werden diese nur noch in Ausnahmefällen übernommen, da sie meist nur einen geringfügigen Platzmangel darstellen, die Kaufunktion erhalten bleibt und keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Die Behandlung dient überwiegend ästhetischen Zwecken. Beim unentbehrlichen Zahnersatz wird die Zuzahlung sozial gestaffelt angepasst. Versicherte mit Rezeptgebührenbefreiung werden künftig entlastet und zahlen nur mehr 20 Prozent der Kosten. „Für alle übrigen Versicherten erhöht sich der Anteil moderat auf 30 Prozent.“ Ab 1. Mai 2026 können Versicherte pro Quartal grundsätzlich höchstens zwei Zahnärzt:innen aufsuchen. (rüm)