Nach Kritik an Gutachten kommen Reformen

© PVA/Martin Jager

Nach breiter Kritik an der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt, des Sozialministeriumservice, sowie bei Gerichtssachverständigen gibt es jetzt ein Maßnahmenpaket mit Änderungen.

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) kündigt Maßnahmen zur Verbesserung von Gutachten an. Geplant sind u.a. ein Verhaltenskodex für Gutachter:innen, weiters die ausdrückliche Ermöglichung der Mitnahme einer Vertrauensperson zu allen Begutachtungen, ein Beschwerdemanagement für PV und Sozialministeriumservice (SMS) sowie ein Leitfaden. Die Ressortchefin hatte nach der breiten Kritik zu einem Gespräch mit der PV geladen. Bei dem Treffen sei gemeinsam vereinbart worden, „Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben“. Bisher hatte die Ministerin bezüglich der Begutachtungsstandards stets auf die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger verwiesen. Jetzt klang das so: „Österreich ist ein Sozialstaat. Wer Unterstützung braucht, muss sie bekommen – und zwar auf Basis transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen. Niemand soll sich als Bittsteller fühlen.“

Vonseiten der PV hieß es, dass man die Kritik der vergangenen Tage zum Anlass genommen habe, die internen Bemühungen zur stetigen Verbesserung des Begutachtungsprozesses in Abstimmung mit dem Ministerium zu intensivieren. Der erste Punkt betrifft die Einführung eines verbindlichen Verhaltenskodex für Gutachter:innen. Dieser soll „klare Leitlinien für die Kommunikation mit Versicherten“ („empathische Gesprächsführung, aktives Zuhören“) festlegen und einen „respektvollen, empathischen und wertschätzenden Umgang“ sicherstellen. „Die Einhaltung des Kodex wird systematisch kontrolliert.“ Bei Pflegegeldbegutachtungen sei die Anwesenheit einer Vertrauensperson seitens der PV ausdrücklich ermöglicht. Bei Bedarf können Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen zu den Begutachtungen hingezogen werden.

Künftig sollen Begleitpersonen nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch bei Verfahren im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen „ausdrücklich ermöglicht werden“, hieß es seitens des Sozialministeriums. Antragsteller:innen sollen „aktiv und rechtzeitig“ auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Auch die Transparenz soll erhöht werden. Hier sollen die Rahmenbedingungen für Begutachtungen weiterentwickelt werden, „um fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen zu ermöglichen“. Dazu zähle „insbesondere eine der Fallkomplexität entsprechende Dauer der Begutachtung sowie nachvollziehbare Begründungen von Entscheidungen insbesondere bei Ablehnungen“. Der fünfte Maßnahmen-Punkt betrifft eine kontinuierliche Verbesserung des Beschwerdemanagements sowie zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen.

Auch im Sozialministeriumservice, in dessen Auftrag ebenfalls Begutachtungen durchgeführt werden, werden laut Schumann Verbesserungen umgesetzt. Dazu zähle die Etablierung eines „umfassenden, strukturierten Beschwerdemanagements in allen Landesstellen“. Zudem wird ein „kompakter und praxisnaher Leitfaden“ für Gutachter:innen etabliert. Dieser soll „klare Leitlinien für den Ablauf von Begutachtungen festlegen“ – etwa welche Standards sicherzustellen sind, welche Inhalte zu dokumentieren sind und wie in Konfliktsituationen professionell zu reagieren ist. Ein besonderer Fokus liege auch hier auf einer hohen Sensibilität im Umgang mit den begutachteten Personen und transparenter Kommunikation gegenüber den Betroffenen. (red/APA)