© Pixabay Ende September wählt der Österreichische Apothekerverband eine neue Führung. Bis 31. August können Wahlwerbervorschläge eingebracht werden. Die Wahl ist auch mit Blick auf die kommende Apothekerkammerwahl von Bedeutung.
Die Funktionsperiode 2022 bis 2026 des Österreichischen Apothekerverbands geht zu Ende. Im September stehen daher wieder Wahlen an: Die Mitglieder des Vorstands sowie die Landesgruppenobleute werden für die Funktionsperiode von 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2031 bestimmt.
Anfang Juni erhielten die Apotheker:innen die Wahlausschreibung. Damit wurde unter anderem festgelegt, wie viele Mandate auf die einzelnen Bundesländer entfallen. Im Vergleich zur Wahl 2021 kommt es dabei zu einer Verschiebung zwischen zwei Bundesländern: Niederösterreich erhält künftig zehn statt neun Mandate, Salzburg drei statt bisher vier. Bis spätestens 31. August müssen Wahlwerbervorschläge bei der Wahlkommission des Apothekerverbands eingelangt sein. Bis zu diesem Termin können auch Einsprüche gegen die seit Juni aufliegenden Wählerlisten eingebracht werden.
Die Wahl erfolgt per Briefwahl. Die Stimmzettel werden am 10. September an alle ordentlichen Verbandsmitglieder übermittelt. Bis 28. September müssen die Wahlkuverts beim Notar eingelangt sein. Am 30. September wird schließlich das Ergebnis der Neuwahl des Vorstands und der Landesgruppenobleute festgestellt.
Die Wahl des Apothekerverbands ist auch im Hinblick auf die kommende Apothekerkammerwahl 2027 relevant: Sie bestimmt, wer künftig die Interessen der selbstständigen Apotheker:innen vertritt und sich damit zugleich gute Chancen auf das Amt des Präsidenten oder der Präsidentin ausrechnen darf. (tab)