DFP-Dokumentation wird zwingend

Der 1. September 2016 ist ein Stichtag für jeden Arzt Österreichs. Bis dahin muss er 150 Fortbildungspunkte dokumentiert haben. Gesundheitspolitisch „heiß“ für die gesamte Ärzteschaft wird es unmittelbar darauf, wenn die Fortbildungsaktivitäten an das Gesundheitsministerium abgeliefert werden.
„Wir wollen weit über die 90% kommen. 100% werden wir nicht erreichen. Aber wir wollen auf einen möglichst hohen Anteil an Ärzten kommen, welche die notwendigen Fortbildungspunkte nachweislich gesammelt haben – und es ihnen bei der Administration möglichst einfach machen“, sagte Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Österreichischen Akademie der Ärzte und der Ärztekammer für Oberösterreich, unmittelbar nach Jahreswende im Gespräch mit der Ärzte Krone.

Aktuelle Daten

Die aktuellen Daten: 36.903 (Stand 6. Jänner 2016) von 43.800 österreichischen Ärzten wickeln bereits ihre Fortbildung über ihr Fortbildungskonto online ab. Mitte 2014 waren es erst 28.000 gewesen.
Niemand bezweifelt, dass Österreichs Ärzte im Vergleich zu fast allen anderen Berufsgruppen den striktesten Fortbildungsanforderungen unterliegen, andererseits gerade auf diesem Gebiet besonders aktiv sind. In kaum einem anderen Berufsfeld greifen an sich schon Haftpflicht und strafrechtliche Regelungen im Zweifelsfall so scharf wie in der ärztlichen Berufsausübung.
Seit 1. September 2013 gelten jedoch neue Regelungen (Ärztegesetz, DFP-Verordnung): die Glaubhaftmachung der absolvierten ärztlichen Fortbildung seitens des Arztes mit Stichtag 1. September 2016. Das bedeutet, dass die Österreichische Ärztekammer mit dem Stichtag erstmals verifiziert, welche Ärzte über ein aktuelles DFP-Diplom verfügen oder mindestens 150 DFP-Punkte auf ihrem elektronischen Fortbildungskonto gebucht haben.
Die zweite Stufe der Angelegenheit: Die Österreichische Ärztekammer ist danach verpflichtet, dem Gesundheitsministerium einen Bericht über die dokumentierten Fortbildungsaktivitäten der österreichischen Ärzteschaft zu erstatten. Und damit wird die Sache von entscheidender Bedeutung für die gesamte Ärzteschaft in der österreichischen Gesundheitspolitik.
Man darf annehmen, dass alle professionellen Ärzte-Kritiker nur darauf warten, dass sich hier Tor für Schuldzuweisungen auftut. Es gibt nur einen Weg, solchen Diskussionen zu entkommen: die ausreichende Dokumentation gleichzeitig ausreichender Fortbildungsaktivitäten.
„Wir verzeichnen derzeit mehr als 36.900 aktivierte DFP-Konten. Dieses persönliche E-Konto für die Fortbildung wurde ja schon im Hintergrund für jeden Arzt angelegt“, sagte Niedermoser. Bei 43.800 Ärzten in Österreich ist aber noch Platz für eine Verbesserung gegeben. Der Trend zeigt steigende Tendenz, die aber noch weiter gehen muss. 2013 wurden 5.315 DFP-Diplome ausgestellt. 2015 waren es bereits 6.236 DFP-Diplome. Lag der Anteil der Online-Anträge im Jahr 2013 bei 73%, betrug er im vergangenen Jahr schon 90%.

Darum geht es seit Inkrafttreten der DFP-Verordnung

  • Es gibt eine Verpflichtung aller Ärzte mit der Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung, alle drei Jahre ihre absolvierte ärztliche Fortbildung gegenüber der Österreichischen Ärztekammer nachzuweisen.
  • Seit 1. September 2013 erfolgt schrittweise Umstellung des Fortbildungszeitraums von drei auf fünf Jahre mit Übergangsbestimmungen bis 30. Juni 2017 (Erfordernis: wahlweise 150 DFP-Punkte in drei Jahren oder 250 DFP-Punkte in fünf Jahren, die zu einem DFP-Diplom mit einer Gültigkeit von fünf Jahren führen).
  • Mindestens 120 bzw. 200 DFP-Punkte durch medizinische, DFP-approbierte Fortbildung.

Der Präsident der Akademie der Ärzte: „Ich habe an sich keinen Zweifel, dass die allermeisten österreichischen Ärzte ihrer Fortbildungspflicht nachkommen. Bei den derzeit laufenden Praxisevaluierungen wird auch laufend überprüft, ob die entsprechenden Papierbestätigungen vorliegen.“
Doch gleichzeitig ist die Abwicklung online auch für den Einzelnen wichtig. Niedermoser: „In vielen Fällen, in denen Kollegen erstmals das Online-Konto benutzen, erkennen sie, dass sie bereits viel mehr Fortbildungspunkte gesammelt und auf ihrem Konto haben als sie angenommen haben.“
Der Grund dafür: Das DFP-Konto wird automatisch vom Anbieter der DFP-approbierten Fortbildung oder manuell vom Arzt mit DFP-Punkten beschickt. Ersteres funktioniert bereits zu 75%. Bei den angestellten Ärzten gab es vor zwei Jahren noch Defizite. Doch hier gibt es neue Aktivitäten.
Niedermoser: „Es werden ja viele Fortbildungen für die Spitalsärzte in den Krankenhäusern durchgeführt. Die zählen natürlich auch. Und wir versuchen jetzt die Krankenhausträger dazu zu motivieren, ihre Fortbildungsveranstaltungen und die Teilnahme der Ärzte direkt weiterzuleiten.“ Ob Gespag, andere Landeskrankenanstalten-Gesellschaften oder die Vinzenz-Gruppe etc., sie sollen die Daten direkt einspeisen. Weiters noch unterrepräsentiert ist die Gruppe der Ärzte über 65 Jahren.
Wird von einzelnen Ärzten die Fortbildungspflicht nicht erfüllt bzw. nicht ausreichend dokumentiert, wird es jedenfalls Konsequenzen geben. Niedermoser: „Das ist klar.“ Dies kann der Verlust der Berechtigung zur Berufsausübung sein. Das Rennen für die Endabrechnung hat gerade begonnen …
Exakte Bestimmungen zur Erfüllung der Fortbildungspflicht unter: https://www.meindfp.at/footer-navigation/dfp-konto/faq/