Diagnose Brustkrebs: Wege der Patienten

Die Diagnose und Therapie der Brustkrebserkrankung erfordert einerseits ein hohes Maß an spezi­eller Ausbildung und Wissen, andererseits auch die Zusammenarbeit vieler unter­schiedlicher Fachdisziplinen. Der Haus­arzt hat eine Schlüsselrolle bei der onkolo­gischen Betreuung seiner Patienten. Im Sinn einer interdisziplinären Zusammen­arbeit ist er in die onkologische Behand­lung miteingebunden.

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Schlüsselfunktionen des Hausarztes

Aufgaben, die bei der überwiegenden Mehrzahl der Patienten allein aus Kapazi­tätsgründen nur im niedergelassenen Be­reich erfüllt werden können, sind z. B.

  • Stellung der (Verdachts-)Diagnose
  • Aufklärung und Information
  • begleitende Maßnahmen bei Neben­wirkungen der Therapie

Daneben ergibt sich im Zusammenhang mit Brustkrebs, angefangen von der Vorsor­ge bis hin zur Palliativbetreuung, ein weites Spektrum an ärztlichen Aufgaben, wobei dem Hausarzt eine wichtige Rolle zukommt.

Indikationsstellung zur Mammografie

  • Bei jedem suspekten Befund, z. B. tastbarer Knoten, Rötung, Schwellung, Hautveränderung- oder Einziehung, aber auch bei pathologischer Sekretion oder Schmerzen im Bereich der Brust soll eine Bildgebung der Brust – meist Mammografie und/oder Ultraschall – veranlasst werden. Wichtig ist dabei auch, dass Vorbefunde – so vorhanden – zur Untersuchung mitgebracht und etwaige Operationen angegeben werden.
  • Eine weitere Indikation besteht im Rahmen der Vorsorge. Mit dem Brustkrebs-Früherkennungsprogramm werden Frauen zwischen dem 45. und 69. Lebensjahr alle 2 Jahre zur Mammo­grafie eingeladen. Leider funktioniert dieses durchaus sehr begrüßenswerte Projekt nur zum Teil – bzw. wird es von den Frauen häufig nicht angenommen. Gerade dann kann eine Motivation durch den Hausarzt sehr hilfreich sein.
  • Bei Frauen mit Risikofaktoren wie erblicher Belastung bzw. familiärer Hochrisikosituation oder auch unter Beobachtung stehenden Befunden weichen Untersuchungsintervalle (z. B. jährlich oder auch kürzer) und gegebe­nenfalls auch Untersuchungsmethoden (z. B. MR-Mammografie) davon ab.

Betreuung nach Spitalsbehandlung

Die Therapie des Mammakarzinoms erfolgt multidisziplinär und beinhaltet je nach Sta­dium der Erkrankung, Tumorbiologie und Behandlungsziel zum einen lokale Maß­nahmen wie Operation und Strahlenthera­pie, zum anderen auch verschiedene medi­kamentöse Therapien – v. a. endokrine Therapie, Chemotherapie, Antikörperthe­rapie, weiters Immuntherapie und zielge­richtete Behandlungen mit CDK4/6- oder PI3K-Hemmern, PARP-Inhibitoren oder antiresorptiven Substanzen wie Bisphos­phonaten bzw. Denosumab.

Begleitung während und nach der Therapie

Vielfach kann die Behandlung ambulant oder tagesklinisch durchgeführt werden. Die Patientin braucht neben dem behan­delnden Krankenhaus auch außerhalb eine medizinische Versorgung, z. B. zur Durch­führung von Laborkontrollen, Verabrei­chung von Therapien wie GnRH-Analoga, parenteralen Bisphosphonaten, Deno­sumab oder supportiven Therapien, etwa G-CSF, Schmerzmitteln oder auch kom­plementären Maßnahmen zur Minderung von Nebenwirkungen und Steigerung der Lebensqualität.
Zudem sind Hausärzte für allfällige medizi­nische Fragen erste Ansprechpersonen, insbesondere bei Komplikationen wie In­fekten oder Nebenwirkungen, aber auch Begleiterkrankungen wie z. B. Diabetes, Bluthochdruck o. Ä. Sie werden hier entwe­der bei Bedarf entsprechende diagnostische oder therapeutische Maßnahmentin an die jeweilige Fachabteilung oder Ambulanz zuweisen.

Psychosoziale Betreuung

Auch hier kommt den Hausärzten eine sehr wichtige Rolle zu. Gerade sie kennen die Patienten meist schon vor deren Krebserkrankung, wissen um etwaige psychische Belastungen und kennen auch das soziale Umfeld. Sie sind vielfach noch näher am Patienten und können somit hier entweder selbst durch entsprechende Beratung und Begleitung oder auch unter Einbeziehung von weiteren Fachkräften, wie z. B. Psychologen oder Sozialarbeitern, wichtige Hilfestellung leisten. Je nach vorhandenen Ressourcen werden diese Leistungen auch im Krankenhaus angeboten.

Sexualität nach Brustkrebs

Laut Studien wird dieses Thema v. a. im Krankenhaus stark vernachlässigt. Nur selten wird Sexualität direkt von den Ärzten thematisiert, allenfalls im Zusammenhang mit einer zytostatischen Therapie bei jüngeren Patientinnen, deren Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist und wo eine dauerhafte Beeinträchtigung der Fertilität zu befürchten ist.
Auch die Patientinnen wagen es meist nicht, Fragen im Zusammenhang mit Sexualität zu stellen. Dabei hat die Behandlung oft doch belastende Auswirkungen: So verändert sich z. T. rein optisch das Körperbild durch Operationen oder Gewichtsveränderungen, es kommt durch medikamentöse Therapien bzw. hormonelle Veränderungen zu Schleimhauttrockenheit oder -entzündungen, aber auch zur Abnahme der Libido als Folge diverser Therapienebenwirkungen, wie z. B. Fatigue oder Übelkeit.
Gerade hier ist besonderes Einfühlungsvermögen gefragt, damit in einer möglichst stressfreien Umgebung Probleme thematisiert und Therapieoptionen besprochen werden können.

Spezielle Kooperationsprojekte

Übernahme der Tumornachsorge gemäß Leitlinien: Die Tumornachsorge kann von verschiedenen ärztlichen Disziplinen inklusive der Allgemeinmedizin durchgeführt werden.
Die über viele Jahre erforderliche Nachsorge nach Brustkrebserkrankung kann aus Kapazitätsgründen nicht in den Spitalsambulanzen erfolgen. Neben Gynäkologen kann die Nachsorge auch von Ärzten für Allgemeinmedizin übernommen und organsiert werden. Dabei ist auch die Ausweitung der Nachsorge auf eine umfassendere Vorsorgeuntersuchung sinnvoll und möglich. Die wohnortnahe Betreuung wird von den Patientinnen gerne angenommen und entlastet die Spitalsambulanzen zudem erheblich.

Laborkontrollen unter laufender Therapie: Bei verschiedenen medikamentösen Tumortherapien sind zum Teil v. a. zu Beginn engmaschige Laborkontrollen erforderlich. Dies betrifft z. B. Behandlungen mit CDK4/6-Hemmern. Diese Laborkontrollen können von Hausärzten durchgeführt werden, und die Behandlung kann dann nach Befundübermittlung oder Rücksprache bzw. nach einem vorgegebenen Plan weitergeführt oder angepasst werden.

Aufgaben von Spezialambulanzen

Die Betreuung von Brustkrebspatientinnen erfolgt meist in den Krankenhäusern in Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen bzw. Spezialambulanzen. Dazu zählen die Ambulanz des Brustgesundheitszentrums (BGZ) – je nach Standort z. T. integriert in den chirurgischen oder auch gynäkologischen Bereich, aber auch Radiologie, Hämatoonkologie, Radioonkologie und plastische Chirurgie mit den jeweiligen Ambulanzen. Natürlich sind auch andere Fachdisziplinen, wie z. B. Pathologie, klinische Psychologie oder physikalische Medizin, für eine adäquate Versorgung der Patientinnen unverzichtbar.

 

Drehscheibe: Hausarzt – Facharzt – Zentrum

(Verdachts-)Diagnose: Brustkrebs

Information des Patienten:

  • über die Notwendigkeit einer weiterführenden Abklärung mittels bildgebender Verfahren (meist primär Mammografie und Sonografie) und nachfolgender diagnostischer Schritte (z. B. Biopsie suspekter Herde)
  • erste Information über vorliegende Befunde
  • Skizzierung der weiteren diagnostischen Schritte und möglicher therapeutischer Aspekte

Indikationsstellung für die Überweisung an ein spezialisiertes Zentrum

  • grundsätzlich jeder Brustkrebsverdachtsfall
  • bereits diagnostizierter Brustkrebs bei Erstdiagnose
  • Verdacht auf Rezidiv
  • Verschlechterung bei bestehender Krebserkrankung
  • Komplikationen unter laufender Behandlung (z. B. Fieber unter Chemotherapie)

Weiterbehandlung nach Spitalsentlassung

  • Verabreichung von medikamentösen Therapien subkutan, intramuskulär oder auch intra­venös, wie z. B. GnRH-Analoga, Fulvestrant, Zoledronsäure oder Denosumab im Rahmen der Therapie
  • Versorgung von postoperativen Wunden oder Ulzerationen
  • Begleitende medizinische Therapien wie z. B. Schmerztherapie, physikalische Behandlun­gen oder auch komplementärmedizinische Behandlungen in Absprache mit den betreuen­den Spitalsärzten
  • Durchführung von Kontrollen oder Untersuchungen, wie z. B. Bluttests, Tumornachsorge
  • Beratung über geplante Behandlungen in der Rolle des „Arztes des Vertrauens“
  • Weiterverschreibung von medikamentösen Therapien
  • Behandlung von Begleiterkrankungen (z. B. Diabetes, Hypertonie)