Impfempfehlung für ukrainische Schutzsuchende

Grundsätzlich gelten für alle nach Österreich zugezogenen beziehungsweise geflüchteten Menschen die Empfehlungen des Impfplans Österreich 2022 des BMSGPK. Insbesondere bei der Coronaschutzimpfung und bei der Impfung gegen Masern und Meningokokken sollte aufgepasst werden, da die Ukraine ein Land mit einer niedrigen Impfquote ist. Ein aktueller Impfschutz ist entscheidend, um die Gesundheit von Menschen, die ggf. zeitweise auf engem Raum leben müssen, individuell zu schützen und Ausbrüche zu verhindern. Besonders unter Kindern und Jugendlichen besteht in Gemeinschaftsunterkünften ein hohes Ausbruchspotenzial durch Varizellen.

Impfung gegen Diphtherie, Tetanus und Polio

Ein aufrechter Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio sollte bei allen Menschen gegeben sein. Die Auffrischungs- beziehungsweise Grundimmunisierung entspricht dabei dem aktuellen Impfplan Österreichs.

Impfung gegen COVID-19

Die Impfung gegen COVID-19 ist für alle Personen ab dem 5. Lebensjahr empfohlen. Im Falle der Grundimmunisierung sollte eine erste Impfserie aus zwei Impfungen wirkstoffabhängig in einem Abstand von 3 bis 4 Wochen erfolgen. Für Zweifach-Geimpfte mit dem Impfstoff Sputnik V gilt derzeit die Empfehlung, initial mit einem von der EMA zugelassenen mRNA-COVID-19-Impfstoff zu boostern. Beide Sputnik-V-Impfungen zählen dabei wie eine Impfung. Der Mindestabstand zur Vorimpfung beträgt einen Monat, gefolgt von einer weiteren Impfung ab 4 Monate nach der Vorimpfung.

Impfung gegen Masern

Alle in Österreich lebenden Personen sollten gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) immunisiert sein. Von einer Immunität kann entweder nach einer serologisch gesichert durchgemachten Erkrankung ausgegangen werden oder nach einer dokumentierten Impfung mit 2 Dosen eines Lebendimpfstoffes gegen MMR in einem Abstand von 4 Wochen. Sollte der Impfschutz im Einzelfall nicht erhebbar sein, kann laut Robert-Koch-Institut auch ohne Risiko doppelt geimpft werden. Die Elimination der Masern ist möglich, wenn 95 % der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind.

Impfung gegen Meningokokken ACWY

Durch die engen Wohnsituationen bei Geflüchteten und das damit stark erhöhte Risiko einer Meningokokken-Infektion sollte ein Schutz gegen Meningokokken ACWY vorhanden sein.
Die Impfung mit einem tetravalenten, konjugierten Meningokokkenimpfstoff kann frühestens ab einem Alter von 6 Wochen erfolgen. Sie wird aufgrund der epidemiologischen Situation in Österreich üblicherweise im Kleinkindalter nicht allgemein empfohlen, sehr wohl jedoch für Risikopersonen bzw. Risikogebiete.
Ukrainische Schutzsuchende sollten neben dem Schutz vor Krieg auch Schutz vor schweren Erkrankungen und Krankenhausaufenthalten erhalten. Laut WHO-Daten vom 27. Februar sind 35 % der Ukrainer:innen vollständig gegen COVID-19 geimpft, und etwa 2 % haben eine Auffrischungsimpfung bekommen. Da die Impfraten in der Ukraine weit unter denen in Österreich liegen, sollte bei ukrainischen Flüchtlingen besonderes Augenmerk auf die durch das Sozialministerium empfohlenen Immunisierungen gelegt werden.

Wie sollen Mitarbeitende von Erstaufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften geimpft sein?

Mitarbeitende (inkl. beispielsweise ehrenamtliche Helfende), die in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind, sollen gemäß den aktuellen Impfempfehlungen geimpft werden. Der Impfstatus für COVID-19, Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Pertussis sowie gegen Masern, Mumps und Röteln sollte möglichst auf Basis des Eintrages im Impfausweis geprüft werden. Ein Impfschutz gegen Varizellen ist allen Seronegativen empfohlen. Zusätzlich werden folgende Impfungen bei erhöhtem Expositionsrisiko empfohlen: Hepatitis A, Hepatitis B, Auffrischungsimpfung gegen Poliomyelitis (falls letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren zurück liegt) und Influenza.