Phytotherapie: Ja oder nein?

So weit, so einfach! Allerdings: Die Flut pflanzlicher Präparate, die im Handel, speziell aber im Internet, angeboten werden, steigt weiterhin enorm an.
Pflanzliche Produkte werden immer mehr gefragt. Wundermittel, Plundermittel oder ernstzunehmende Arzneimittel? Ein kurzer Überblick, denn eine Bewertung von Nutzen und Risiko, eine Unterscheidung wertvoller Arzneimittel von oft teuren, nutzlosen, im besten Fall unschädlichen Präparaten ist für Laien oft schwierig bis unmöglich.
Die Folgen sind unterschiedlich: Einerseits resultiert − im naiven Glauben an die Werbung und das angepriesene Potenzial exotischer, „neuer“ Pflanzen − eine unkritische Anwendung pflanzlicher Präparate zur Selbstmedikation, anderseits wird von vielen ganz generell alles „Pflanzliche“ überhaupt abgelehnt – „ohnedies nur teure Placebos“, „die Pflanzerei mit den Pflanzen“!
Auch dem viel zitierten „mündigen Patienten“ kann man eine Kenntnis der Einteilung pflanzlicher Produkte in Kategorien nicht unbedingt zumuten, sie ist aber für eine erste Einschätzung durchaus nützlich: Arzneimittel gegenüber Lebensmitteln, speziell Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukte et cetera. Fachliche Beratung in der ärztlichen Ordination wird vielfach geschätzt und gerne in Anspruch genommen.

Welche pflanzlichen Arzneimittel stehen zur Verfügung?

Für eine seriöse Phytotherapie auf medizinisch-naturwissenschaftlicher Grundlage ist eine Fülle pflanzlicher Arzneimittel verfügbar, die bei verschiedensten Indikationen und abgestimmt auf den individuellen Patienten hilfreich sein können (Tab. 1).

 

 

Besonders bei Beschwerden, für deren Behandlung Synthetika nicht verfügbar sind, in manchen Fällen anstatt synthetischer Arzneistoffe oder Antibiotika, zur symptomatischen Therapie und häufig adjuvant zu anderer Medikation können die unterschiedlichen pflanzlichen Arzneiformen erfolgreich eingesetzt werden.

Zugelassene pflanzliche Arzneimittel

Wirksamkeit und Verträglichkeit nachgewiesen, hohe Qualität

Zulassung
Intensive Forschung an bestimmten Arzneipflanzen hat zur Entwicklung von Phytopräparaten geführt, die in ihrer therapeutischen Qualität anderen Arzneimitteln nicht nachstehen. Die geforderten Nachweise von Wirksamkeit und Verträglichkeit wurden erbracht. Erkenntlich sind diese Phytoarzneimittel an der Formulierung der Indikation:
„Pflanzliches Arzneimittel zur …“, auch an der Zulassungsnummer, meist: 1-….. oder 1….., die auf der Packung aufscheint.
Nach dem Arzneispezialitätenregister des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (aspregister.basg.gv.at) verfügen wir in Österreich immerhin über 185 zugelassene pflanzliche Arzneimittel.
Um nur einige ausgewählte Beispiele für Indikationsgebiete und Pflanzen zu nennen:

  • Atemwegserkrankungen (Efeu, Kapland-Pelargonie, Speiklavendel, Thymian, Kombinationspräparate aus mehreren Arzneipflanzen)
  • psychische Erkrankungen (Johanniskraut, Ginkgo, Lavendel, Baldrian, Kombinationen)
  • chronisch venöse Insuffizienz (Flavonoide, Rosskastanie, Rotes Weinlaub)
  • gynäkologische Beschwerden (Mönchspfeffer, Traubensilberkerze, Kombinationen)

Darunter befinden sich manche Fertigpräparate, die der Rezeptpflicht unterliegen, wenn die Therapie und/oder die Anwendung des Arzneimittels die Überwachung durch den Arzt erfordert. Viele dieser Arzneimittel sind auch erstattungsfähig.

Traditionelle pflanzliche Arzneimittel

Wirksamkeit und Verträglichkeit plausibel dokumentiert, hohe Qualität

Registrierung
Wegen des hohen Aufwandes, der für die Zulassung eines Arzneimittels notwendig ist, wurde für Arzneipflanzen, die eine lange, erfolgreiche Tradition in der europäischen Erfahrungsheilkunde haben, eine vereinfachte Form der Zulassung eingeführt.
Wenn ihre Wirksamkeit und Verträglichkeit plausibel dokumentiert werden kann und hohe Qualität und ein hoher Grad an Sicherheit gewährleistet sind, können Präparate daraus „registriert“ werden. Dadurch sind viele traditionell verwendete Arzneidrogen beziehungsweise Präparate in Arzneimittelqualität verfügbar.

Zur Zeit sind in Österreich 216 traditionelle pflanzliche Arzneimittel registriert, gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer: 7….. oder HERB-…..
Der Definition entsprechend finden sich hier viele traditionell bekannte Pflanzen von A bis Z (Angelica bis Zingiber), zum Beispiel Ginseng, Hopfen, Kamille, Melisse, Pfefferminze, Weißdorn et cetera. Häufig werden auch Kombinationen verschiedener Arzneidrogen in Arzneitees oder in Extraktpräparaten eingesetzt.

Traditionelle pflanzliche Arzneimittel dürfen auch ohne ärztliche Verschreibung in Apotheken abgegeben werden, eignen sich also zur Selbstmedikation unter Beratung durch Arzt und gegebenenfalls Apotheke.

Magistrale und offizinale Zubereitungen

Anforderungen durch das Arzneibuch festgelegt

Keine Zulassung erforderlich
Magistrale Zubereitungen sind Arzneimittel, die in der Apotheke aufgrund einer ärztlichen Verschreibung für einen bestimmten Patienten hergestellt werden.
Offizinale Zubereitungen sind Arzneimittel, die in der Apotheke nach einer Monografie des Arzneibuches zur unmittelbaren Abgabe an den Verbraucher hergestellt werden.
Solche in der Apotheke hergestellte Arzneimittel schienen durch Fertigarzneimittel weitgehend verdrängt und obsolet; in letzter Zeit steigt aber die Nachfrage nach individuellen, auf den jeweiligen Patienten abgestimmte Zubereitungen wieder stark an, besonders dann, wenn kein geeignetes Fertigpräparat zur Verfügung steht.
Auch viele Patienten schätzen ein auf ärztliches Rezept eigens für sie magistraliter hergestelltes Arzneimittel sehr − personalisierte Medizin der anderen Art!

Im Österreichischen Arzneibuch 2020 sind neben anderen offizinalen Zubereitungen allein mehr als 30 Teegemische für verschiedene Indikationen enthalten, die direkt auf ein Rezept übernommen werden können (zum Beispiel von www.phytotherapie.at). Natürlich ist auch eine individuelle Anpassung der Rezepturen für den jeweiligen Patienten leicht möglich!

 

Information über pflanzliche Arzneimittel
  • Arzneispezialitätenregister des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen, Medizinmarktaufsicht (BASG/AGES): aspregister.basg.gv.at
  • European Medicines Agency, Medicines: [Link]
  • European Scientific Cooperative on Phytotherapy: escop.com
  • Österreichisches Arzneibuch (PHARMACOPOEA AUSTRIACA), Verlag Österreich, Wien 2020

 

Apothekeneigene Arzneispezialitäten

Registrierung
Arzneispezialitäten, die nur in der Apotheke abgegeben werden, in der sie hergestellt werden. Damit haben diese Arzneimittel zwar vorwiegend lokale Bedeutung, sie werden aber in vielen Apotheken, oft nach traditionellen, über Generationen bewährten Rezepten bereitet, die allerdings heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen müssen.
Sie sind nicht rezeptpflichtig und können vor allem zur Selbstmedikation unter Beratung von Arzt oder Apotheker empfohlen werden. Mit diesen „apothekeneigenen Hausspezialitäten“ wird die Tradition der Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke erhalten, die übrigens 2010 von der UNESCO in das Österreichische Verzeichnis des „Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen wurde.
Die Präparate werden mit der Registrierungsnummer 5-….. gekennzeichnet. Begutachtung und Erteilung der Registrierung erfolgen durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).

Nahrungsergänzungsmittel (NEM)

Um eine aufwendige Zulassung oder Registrierung als Arzneimittel zu vermeiden, werden zunehmend Präparate als Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die pflanzliche Bestandteile, vor allem Pflanzenextrakte, enthalten. Für NEM, die alle dem Lebensmittelgesetz unterliegen, ist kein Zulassungs-, Registrierungs- oder Notifizierungsverfahren vorgesehen (Tab. 2).

 

 

Man findet hier ein breites Spektrum unterschiedlichster Produkte: von Präparaten, die in ihrer Zusammensetzung und Qualität mit pflanzlichen Arzneimitteln durchaus vergleichbar sind, bis zu solchen, deren positive oder negative Wirkungen − falls überhaupt vorhanden − in keiner Weise einschätzbar sind.
Vor einer Verschreibung beziehungsweise Anwendung von Nahrungsergänzungsmitteln für phytotherapeutische Zwecke sollte deshalb besonderes Augenmerk auf die Angaben bezüglich Art und Menge der enthaltenen Bestandteile gelegt werden!

Fazit

Für eine seriöse Phytotherapie auf medizinisch-naturwissenschaftlicher Grundlage steht eine Fülle wirksamer, gut verträglicher Phytopharmaka von hoher Qualität zur Verfügung. Das Spektrum reicht von Fertigpräparaten, die als pflanzliche Arzneimittel zugelassen oder als traditionell pflanzliche Arzneimittel registriert sind, über apothekeneigene Hausspezialitäten bis zu Teegemischen und den zunehmend wieder sehr geschätzten, nach individuellem ärztlichem Rezept magistral in der Apotheke hergestellten Zubereitungen.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei der Auswahl und Anwendung anderer pflanzlicher Produkte geboten, die oft den hohen Anforderungen, wie sie an Arzneimittel gestellt werden, nicht genügen, und über deren Qualität keine überprüfbaren Angaben vorliegen.

 

Wissenswertes für die Praxis
  • Ärzte und andere Verantwortliche im Gesundheitswesen benötigen umfassende und zuverlässige Informationen zu Interaktionen von pflanzlichen und synthetischen Arzneistoffen.
  • Für eine seriöse Phytotherapie auf medizinisch-naturwissenschaftlicher Grundlage steht eine Fülle wirksamer, gut verträglicher Phytopharmaka von hoher Qualität zur Verfügung.