Aspirantenecke Rezeptabrechnung – von der Tara zur Pharmazeutischen Gehaltskasse

Die Rezeptabrechnung am Ende des Monats wird zwar häufig durch PKA erledigt, über die genauen Abläufe sollte aber auch jeder Pharmazeut Bescheid wissen. Wie diese genau abzulaufen hat, haben der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Österreichische Apothekerkammer gemeinsam festgelegt.

Der Weg des Rezeptes in der Apotheke beginnt an der Tara, wo der Pharmazeut das Rezept auf Vollständigkeit der erforderlichen Daten überprüft (s. Aspirantenecke 1), die verordneten Arzneimittel expediert und das Rezept am Ende des Geschäftsvorganges mit dem Datumstempel der Apotheke und seiner Paraphe versieht. Die bereits expedierten Rezepte werden gesammelt und nach der jeweiligen (vom Arzt auf dem Rezept vermerkten) Krankenkasse sortiert.

Folgende Krankenkassen gehören zum Dachverband:
ÖGK, BVAEB-EB, BVAEB-OEB, SVS-GW und SVS-LW.

Nicht zum Dachverband gehören u. a.:
KFA Wien/Graz/Salzburg, KFG OÖ Gemeindebeamte, KFL OÖ Landesbeamte, KFA Beamte Wels, LKUF OÖ Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorge, MA40 Stadt Wien und die Tbc-Hilfe.

Alle anderen begünstigten Bezieher (Bundesheer, Magistrate etc.) werden ebenfalls in der Sammelaufstellung erfasst und mitgespeichert/abgerechnet.

Innerhalb einer Krankenkasse werden die Rezepte nach Ordnungsgruppen sortiert, z. B. „00 – Erwerbstätige, Arbeitslose, Pensionisten“ oder „09 – Ordinationsbedarf“. Im Regelfall können Rezepte des vergangenen Monats bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats eingereicht werden. Sollte diese Frist um mehr als 2 Monate überschritten sein – ist ein Rezept also älter als 2 Monate –, behält es sich die Krankenkasse vor, den Rechnungsbetrag um 1 % je Überschreitungsmonat zu kürzen.

Nun werden die passend sortierten Rezepte der Reihe nach kontrolliert und taxiert, wobei nach jedem 100. Rezept ein rotes Trennblatt (zur besseren Übersicht) einzufügen ist. Anschließend werden die Rezepte eines Krankenversicherungsträgers mit der roten Rezeptschleife eingebunden. Auf dieser sind folgende Daten zu vermerken: Apotheke, Betriebsnummer, Bezeichnung und Nummer der Krankenkasse und Abrechnungsmonat/-jahr. Zusätzlich wird den so eingeschleiften Rezepten eine Sammelaufstellung beigelegt. Nach Fertigstellung werden die gesammelten Rezeptdaten auf die Website der Pharmazeutischen Gehaltskasse hochgeladen. Die elektronische Übermittlung sollte vor der physischen Übergabe der Rezepte in der Pharmazeutischen Gehaltskasse erfolgen.

Seit Juni 2021 werden bereits 2 Tage nach Einlagen der taxierten Rezepte in der Pharmazeutischen Gehaltskasse (bis 16:00) 80 % des Rezepterlöses ausbezahlt, die fehlenden 20 % werden wie bisher 4 Tage nach Einlagen überwiesen. Die Abrechnung der Rezepte erfolgt somit also nicht direkt mit dem jeweiligen Krankenversicherungsträger, sondern mit der Pharmazeutischen Gehaltskasse. Die Krankenkassen haben das Recht, fehlerhafte/mangelhafte Rezepte bis 6 Monate nach Einreichung zu retaxieren (Taxdifferenzen zu melden) und diese zur etwaigen Korrektur an die Apotheke zu retournieren.

Detailliertere Informationen gibt es auf der Website der Pharmazeutischen Gehaltskasse unter „Informationsbroschüre Rezeptver­rechnung“.