Aufregung um Ärztegesetz

Für Aufregung im Gesundheitswesen sorgt derzeit eine Änderung im Ärztegesetz. Neben der Umsetzung der langjährigen Forderung, dass Ärzte künftig andere Ärzte anstellen dürfen, und Änderungen im Bereich der Sterbehilfe gibt es vor allem Debatten über Änderungen im Hinblick auf Alternativ- und Komplementärmedizin.

Bis jetzt umfasst die Ausübung des Arztberufs laut Gesetz „jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit“. Der Entwurf des Gesundheitsministeriums sieht die Ergänzung vor „einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren“.

Komplementärmedizin gehöre in die Hände von Ärzten, sagt Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, und begrüßt die vorgesehene Änderung. Durch die Rationalitätsklausel im Gesetz „entziehen sich unprofessionelle heilkundliche Angebote, die regelmäßig auch gesundheitsgefährdend sein können, einer behördlichen Steuerung durch Verhängung von Verwaltungsstrafen“, heißt es in den Gesetzeserläuterungen aus dem Ministerium. Anders formuliert: Die Regierung will all jene künftig bestrafen, die komplementäre und alternative Heilmethoden anbieten und keine Ärzte sind.

Innerhalb der Apothekerkammer sieht man den Gesetzesentwurf gelassen: „Homöopathische Arzneimittel, auch Schüßler-Salze, unterliegen dem Arzneimittelrecht. Sie sind rezeptfrei in den Apotheken erhältlich. Die Beratung und Abgabe von Arzneimitteln sind gesetzliche Aufgaben und die Kernkompetenz der Apothekerinnen und Apotheker. Eine positive Rückmeldung kommt vom Hersteller Schwabe (Dr. Peithner): „Als Marktführer homöopathischer Arzneimittel in Österreich stehen wir dem vorliegenden Gesetzesentwurf positiv gegenüber“, sagt Geschäftsführer Dr. Fritz Gamerith. Der Gesetzesentwurf berücksichtige die Tatsache, dass es keinen grundlegenden Widerspruch zwischen komplementär- und alternativmedizinischen Heilverfahren und evidenzbasierter Medizin gibt. „Die bestehenden, gesetzlich geregelten Aufgabenbereiche von Ärzten und Pharmazeuten werden dadurch nicht tangiert.“