Impfen – Beratung an der Tara

Die Erkrankungszahlen von Masern und Pertussis geben in Österreich Anlass zur Sorge, die Influenza-Impfung wird nicht im gewünschten Ausmaß angenommen, und auch bei HPV gibt es Impflücken. Auch in Österreich sieht man sich zunehmend mit einer sinkenden Impfbereit-schaft konfrontiert; eine Impfpflicht etwa für Masern wird immer wieder gefordert.

Die Zahl der wahren Impfgegner wird mit maximal 3 % beziffert – mit ihnen zu diskutieren, gilt als Zeitvergeudung, für Ärzte wie Pharmazeuten. Wesentlich größer ist jedoch die Gruppe der Impfskeptiker und der sogenannten Impfverzögerer, die immer wieder Ausreden finden, eine Impfung aufzuschieben. Und sie sind es, die durch die Beratung und Aufklärung auch erreicht werden können! „Die bekannten 1–3 % Impfgegner in der Bevölkerung werden wir wahrscheinlich auch mit bester Information und Aufklärung nur schwer erreichen“, bringt es Gerhard Kobinger von der Österreichischen Apothekerkammer auf den Punkt: Die 20–30 % der Impfskeptiker könnten jedoch durch gezielte Beratung zur Impfung motiviert werden.

In dieser Ausgabe finden Sie einen ausführlichen Fokus zum Thema Impfen (Seiten 8–14) – mit Argumentationshilfen zur Impfberatung sowie einem Überblick über die Änderungen des neuen Impfplans 2020. Die Aktualisierungen betreffen vor allem Präzisierungen bei der Terminisierung von Auffrischungsimpfungen und sind bereits als Vorbereitung für den e-Impfpass erfolgt. Denn dieser soll ja mit einer korrekten Erinnerungsfunktion verknüpft sein, die dem jeweiligen Impfschema Rechnung trägt.

Late-breaking-news 1: Für Unverständnis und Bestürzung sorgt die Ankündigung des Konsolidierungspfades durch den ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer, welche die Wogen hochgehen lässt und uns knapp vor Druck dieser Ausgabe erreichte. Angesichts der erwarteten Milliardenverluste soll bei Leistungsanbietern gespart werden. Apotheker und Ärzte sind alarmiert (siehe Seite 52).

Late-breaking-news 2: Im Schatten der ÖGK-Turbulenzen ging eine andere Meldung fast unter: Last but not least sei auf die von Bundesminister Anschober erlassene Verordnung zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung vom 18. Februar 2020 verwiesen, die eine Verpflichtung des Zulassungsinhabers zur unverzüglichen Meldung von Einschränkungen der Vertriebsfähigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie deren Erfassung in einer öffentlich zugänglichen Liste vorschreibt. Die Verordnung, die mit 1. April in Kraft tritt, enthält auch ein Exportverbot für die gelisteten Arzneimittel!