Jetzt wird es ernst! EU-Sicherheitslogo veröffentlicht

Das EU-Sicherheitslogo für Versandapotheken wurde im Rahmen der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel (2011/62/EU) entwickelt. Ziel ist es, Konsumenten vor gefälschten Arzneimitteln, die über das Internet vertrieben werden, zu schützen. Das Logo soll signalisieren, dass die jeweilige Versandapotheke bei der nationalen Zulassungsbehörde registriert und damit seriös und sicher ist. Dazu Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit: „Verbraucher müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie beim Kauf von Arzneimitteln im Internet Gefahr laufen, Fälschungen zu bekommen, wenn sie nicht bei einem behördlich zugelassenen Vertreiber bestellen. Gefälschte Arzneimittel sind im besten Fall unwirksam, können aber auch schädlich oder gar tödlich sein.“

So sieht das neue Logo aus:

Ein weißes Kreuz auf drei Linien mit unterschiedlichen Grüntönen und auf einer grauen Linie (siehe Bild) – so sieht das Sicherheitslogo aus, das künftig alle behördlich zugelassenen Versandapotheken tragen müssen. Zusätzlich wird das Logo die Flagge des EU-Landes tragen, in dem die Versandapotheke ihren Sitz hat. Ein Click auf den unter dem Logo platzierten Text „Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken“ wird zur jeweiligen zuständigen nationalen Behörde führen – in Österreich ist dies die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Diese wiederum muss eine Liste aller zugelassenen Versandapotheken führen, womit Onlinekunden proaktiv die Vertrauenswürdigkeit der Versandapotheken überprüfen können.

 

 

Der weitere Fahrplan

Mit der Veröffentlichung des EU-Sicherheitslogos alleine ist es aber nicht getan. „Nun müssen die Rahmenbedingungen, wie Sicherheitskriterien des Versands (u. a. Einhaltung der Kühlkette), in einer Verordnung festgeschrieben werden. Je nach Ausgestaltung der Verordnung kann es zu Änderungen der bestehenden Vorschriften kommen. Werden Abstriche hinsichtlich der Sicherheit gemacht, wird dies Konsequenzen für Standortapotheken und Patienten haben. Der Beweis der Fälschungssicherheit des EU-Logos steht jedenfalls noch aus“, kommentiert Mag. pharm. Dr. Christian Müller-Uri, Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes.

Apotheken in den Startlöchern

Einer ersten Umfrage der Österreichischen Apothekerkammer zufolge denken knapp 40–60 Apotheken ernsthaft über die Eröffnung einer Versandapotheke nach bzw. haben schon erste Vorbereitungen getroffen. Das sind immerhin knapp 3–4 % aller öffentlichen Apotheken.

 

Statement
Dr. Christoph Baumgärtel, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
„Bei der Ausgestaltung der Durchführungsverordnung gab es keine Überraschungen. Lediglich die Form des Logos war bis wenige Wochen vor Veröffentlichung noch nicht endgültig klar. Wichtig ist aber, dass festgehalten ist, dass in Österreich weiterhin nur rezeptfreie Produkte über das Internet abgegeben werden dürfen. Zudem ist wichtig, dass Internetapotheken ausschließlich von öffentlichen Apotheken betrieben werden dürfen, wodurch die Qualität und das Know-how im Umgang mit Arzneimitteln sichergestellt ist.
Die AGES wird, entsprechend dem Gesetz, in der Zeitphase bis zum Inkrafttreten der Regelung die entsprechenden Vorbereitungen auf ihrer Website treffen. Dazu zählt die Publikation jener Liste, die alle in Österreich legal registrierten Internetapotheken öffentlich und transparent darstellt.“