Diplom-Fortbildungs-Programm – noch Fragen?

Wer kann/soll am Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) teilnehmen?

Das DFP richtet sich ausschließlich an alle zur selbstständigen Berufsausübung gemäß ÄrzteG berechtigten Ärzte (approbierte Ärzte, Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte aller Sonderfächer). Die Teilnahme von Turnusärzten an DFP-Fortbildungen ist möglich und erwünscht. Ärzte in Ausbildung können (müssen aber nicht) ebenfalls an allen Fortbildungsaktivitäten teilnehmen und DFP-Punkte sammeln. Da sich das DFP-Diplom als Kompetenzerhalt einer abgeschlossenen Berufsausbildung versteht, kann dieses erst nach Abschluss der Ausbildung, also nach der Erlangung der Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung ausgestellt werden. Es sind dann auch DFP-Punkte anrechenbar, die gemäß den sonstigen Bestimmungen vor der Erlangung der Berufsberechtigung gesammelt wurden.

Wie kann ich mich registrieren bzw. mein Fortbildungskonto eröffnen?

Klicken Sie auf der Website www.meindfp.at auf den Link „Noch kein DFP-Konto? Hier registrieren“ und geben Sie Ihre ÖÄK-Arztnummer (Abfrage unter http://abfrage.aerztekammer.at/index.jsf) sowie Ihre Eröffnungskennung ein. Diese benötigen Sie einmalig zur Registrierung und können Sie unter support@meindfp.at oder unter der Telefonnummer 01/512 63 83-33 anfordern. Nach dem Ausfüllen der weiteren 3 Schritte (Auswahl Benutzername, Passwort, Stammdaten und Akzeptieren der AGB) ist die Registrierung abgeschlossen. Sie loggen sich mit Ihren Benutzerdaten ein und können ab sofort die gewünschten Services nutzen.

Warum ist es sinnvoll, ein Fortbildungskonto zu eröffnen?

Die Registrierung auf www.meindfp.at ist freiwillig, bietet aber die kostenfreie Möglichkeit, die absolvierten Fortbildungen in strukturierter Form zu dokumentieren und das DFP-Diplom mit wenigen Mausklicks online zu beantragen. Mit der Anmeldung des DFP-Kontos stehen Ihnen außerdem E-Services wie E-Learning oder Literaturstudium zur Verfügung.

Wie kann ich DFP-Punkte buchen?

Klicken Sie nach dem Log-in auf das Untermenü „DFP-Konto/Punkte buchen“.
Sie haben nun 2 Möglichkeiten:
Alternative 1:
Die Veranstaltung im DFP-Kalender suchen: Machen Sie nähere Angaben zu Ihrer Fortbildung (Schlagwort aus dem Titel, Termin, …) und klicken Sie auf „Suche“. Aus der Liste der Suchergebnisse wählen Sie nun die gewünschte Fortbildung aus, kontrollieren die DFP-Punkte (unter „Erreichte Punkte“) und fügen ­optional eine Teilnahmebestätigung (soweit als PDF-Datei, Word-Datei etc. vorhanden) hinzu. Durch „Weiter“ und eine letzte Bestätigung wird die gewählte Fortbildung auf dem Konto gebucht.

Alternative 2:
Die manuelle Buchung betrifft Fortbildungen, die nicht im DFP­­-Kalender zu finden sind (wie z. B. ausländische Kongresse, nicht DFP-approbierte ­Fortbildungen, Hospitationen, Supervisionen etc.). Geben Sie hier die wichtigsten Daten manuell ein. Die Punkte finden Sie auf der jeweiligen Teilnahmebestätigung; falls nicht, gilt grundsätzlich: 6 Punkte pro Ganztag und 3 pro Halbtag sind anerkennbar. Die weitere Vorgangsweise richtet sich nach Variante 1.
Bitte schließen Sie jede Buchung mit einem Klick auf die Schaltfläche „Ja, Punkte buchen“ ab, denn nur dann wird diese auch gespeichert und gebucht.

Wann sind ausländische Fortbildungen anerkannt?

Bei Fortbildungen im Ausland werden folgende Punkte/Kategorien im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt: European CME Credits (ECMEC) und die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte der Kategorien A, B, C, D, F, G und H.

Ausländische E-Learning-Fortbildungen:

  • E-Learning aus der Schweiz
  • E-Learning aus den USA
  • E-Learning aus England

Fortbildungspunkte aus diesen Bereichen sind 1:1 für das DFP anrechenbar.

Wir empfehlen Ihnen, die anrechenbaren ausländischen Fortbildungen mit der Alternative 2 im Menüpunkt „Punkte buchen“ manuell zu erfassen. Optional ­können Sie auch die Teilnahmebestätigung hochladen und hinzufügen. Ausländische Fort­bildungen werden nicht automatisch auf dem Fortbildungskonto elektronisch gebucht, diese Verpflichtung besteht nur bei DFP-approbierten Fortbildungen.

Was zählt als ärztliche Fortbildung?

Als anerkannte Fortbildungsarten gelten der Besuch von Veranstaltungen, die Teilnahme an Qualitätszirkeln und E-Learning (DFP-Online, DFP-Literaturstudium, DFP-Online-Kurse) sowie wissenschaftliche Beiträge in Journalen, ­Buchbeiträge, Hospitationen und Supervisionen (siehe dazu DFP-Verordnung, § 5 „Anerkannte Fortbildungsarten“).

Wie erkenne ich, ob eine Fortbildung DFP-approbiert ist?

Eine Fortbildung wird dann mit DFP-Punkten approbiert, wenn sie den Qualitätskriterien ärztlicher Fortbildung im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programms entspricht.
Dazu wird die Veranstaltung im DFP-Kalender zur Approbation eingereicht und bei positiver Beurteilung der DFP-Anrechenbarkeit anschließend dort veröffentlicht. Der DFP-Kalender (www.dfpkalender.at) ist jene Plattform, auf der ärztliche Fortbildungsanbieter ihre zu approbierenden Fortbildungen eintragen können und auf der gezielt nach Fortbildungen gesucht werden kann. Suchparameter inkludieren Fortbildungsart, -ort und -anbieter sowie Sonderfach.

Wie werden medizinische bzw. sonstige DFP-Punkte definiert?

Fachspezifische/medizinische Fortbildung umfasst ausschließlich das Absolvieren medizinisch-fachlicher approbierter Fortbildung, basierend auf den Fächern der Studienordnung der medizinischen Universitäten in Österreich. Ärzte aller Sonder­fächer und Allgemeinmediziner können sich ausnahmslos alle medizinischen DFP-Punkte für ihr DFP-Diplom anrechnen lassen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn in der ausgeübten Fachrichtung nur wenige Fortbildungen angeboten werden.
Sonstige Fortbildung umfasst nicht-medizinische Fortbildungen und kann im ­Rahmen aller anerkannten DFP-Fortbildungen absolviert und anerkannt werden. Sonstige Fortbildung muss für den ärztlichen Beruf relevant, aber nicht rein patienten­orientiert sein (z. B. medizinisches Englisch, Steuerseminar für die Praxis, medizinrechtliche Fortbildung). Sonstige Fortbildung wird von der Österreichischen Ärztekammer als sonstige Fortbildung gesondert approbiert, wenn ärztlich relevante Inhalte angeboten werden und ein ärztlicher Fortbildungsanbieter als Veranstalter auftritt.

Wie werden DFP-Punkte berechnet?

Ein DFP-Punkt entspricht einer Fortbildungsdauer von 45 Minuten (ohne Pausen). Die Anzahl der DFP-Punkte für eine Fortbildung ergibt sich aus der Dauer der Fortbildung in Minuten, dividiert durch 45, wobei das Ergebnis kaufmännisch auf ganze Einheiten zu runden ist. Pro Tag können maximal 10 DFP-Punkte vergeben werden, bei Fehlen von genauen Zeitangaben können für einen halben Tag maximal 3 DFP-Punkte, für einen ganzen Tag maximal 6 DFP-Punkte angerechnet werden.

Wie viele (und welche) DFP-Punkte sind für die Erlangung eines DFP-Diploms nachzuweisen?

Zur Erlangung des Diploms stehen derzeit 2 Möglichkeiten zur Auswahl:
150 DFP-Punkte, gesammelt in 3 Jahren; davon mindestens 120 medizinische und maximal 30 sonstige Punkte UND mindestens 50 DFP-Punkte aus Präsenzfortbildungen (inkl. Qualitätszirkel) und maximal 100 DFP-Punkte durch DFP-­anerkannte Fortbildungen (E-Learning, Literaturstudium, Hospitationen, Supervisionen etc.)

250 DFP-Punkte, gesammelt in 5 Jahren; davon mindestens 200 medizinische und maximal 50 sonstige Punkte UND mindestens 85 Punkte aus Veranstaltungen (und Qualitätszirkeln) und maximal 165 Punkte aus E-Learning, Literaturstudium, Hospitationen, Supervisionen etc.

Bis zum 30. Juni 2017 können Ärzte zwischen den beiden Varianten wählen. ­Beide Varianten führen Sie zu einem DFP-Diplom mit einer Gültigkeit von 5 Jahren. Ab 1. Juli 2017 gibt es einheitlich nur fünfjährige Fortbildungs- und Gültigkeitszeiträume.

Wie kann ich das DFP-Diplom beantragen?

Ist die erforderliche Punkteanzahl erreicht (nach einer der beiden oben ­beschriebenen Varianten), können Sie das DFP-Diplom beim Fortbildungsreferat Ihrer Landes­ärztekammer schriftlich beantragen. In den „Kontodetails“ finden Sie dazu Unterstützung: Das Fortbildungskonto berechnet Ihren Punktestand und liefert Ihnen einen vorausgefüllten Kontoausdruck. Bereits seit 2008 können Sie den Diplom­antrag auch bequem per Mausklick online beantragen. Lediglich manuell gebuchte Fortbildungen ohne beigefügte Teilnahmebestätigungen müssen noch auf Papier nachgewiesen werden.

Wie lange gilt mein DFP-Diplom?

Die Gültigkeit des Fortbildungsdiploms beträgt 5 Jahre. Während der Gültigkeit des aktuellen DFP-Diploms werden bereits DFP-Punkte für das Folgediplom gesammelt. Der Gültigkeitszeitraum des aktuellen DFP-Diploms ist dann gleichzeitig der DFP-Fortbildungszeitraum für das nächste DFP-Diplom. Ein Arzt, der ein gültiges Fortbildungsdiplom besitzt, kann frühestens 6 Monate vor dessen Ablauf ein neues Fortbildungsdiplom beantragen. Die Ausstellung und Zustellung des neuen Diploms erfolgt nach Ablauf des zuletzt gültigen Diploms.