Fortbildungsnachweis 2016

Was ist neu?

Kurze Innovationszyklen und Technologiesprünge verlangen besonders im Bereich der Medizin kontinuierliche ­Weiterbildung. Während es bislang genügte, die Bestätigungen absolvierter Fortbildungen in der Schublade zu verwahren, muss die Erfüllung der DFP-­Anforderungen in ­Zukunft aktiv nachgewiesen werden. Zum Stichtag 1. September 2016 ­kontrolliert die Österreichische Ärztekammer erstmals flächendeckend, ­welche Ärzte über ein aktuelles DFP-Diplom verfügen oder mindestens 150 DFP-Punkte auf ihrem elektronischen Fortbildungskonto gebucht haben.
Mit dem Fortbildungsnachweis bestätigt ein Arzt, dass er seiner gesetzlichen Fort­bildungspflicht nachgekommen ist und sich im Umfang eines DFP-Diploms fortgebildet hat. Dies erfolgt durch:

  • Sammeln von mindestens 150 ­DFP-Punkten in den vergangenen­ drei Jahren; gültig sind dabei alle Einträge auf dem meindfp-Fort­bildungskonto oder Papier­bestätigungen über DFP-Punkte bzw. ­internationale ­CME-Punkte
  • Nachweis über (davon) mindestens 50 DFP-Punkte aus Präsenzfort­bildungen
  • Nachweis über (davon) mindestens 120 absolvierte fach­spezifische Fortbildungspunkte, d. h. medizinisch­-fachlich ­approbierte Fort­bildungen aus allen Fächern

Wer die oben genannten Voraussetzungen zum Stichtag 1. September 2016 nicht erfüllt, wird innerhalb einer angemessenen Frist zum Nachweis der Fortbildungen aufgefordert. Bei Nicht­erfüllung ist mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Anmerkung: Im September 2013 wurde das „DFP-Diplom neu“ eingeführt, für das 250 DFP-Punkte in fünf Jahren nachzuweisen sind; davor waren es 150 DFP-Punkte in drei Jahren. Bis Ende Juni 2017 gelten Übergangsbestimmungen – die Ärztin/der Arzt kann aus den beiden genannten Varianten wählen.

Wie eröffne ich ein DFP-Konto?

Ein persönliches Fortbildungskonto kann jederzeit auf www.meindfp.at ­eröffnet werden.
Benötigt werden dazu ­lediglich die ­ÖÄK-Arztnummer und die Eröffnungskennung (zu ­erfragen unter 01/512 63 83-33 oder E-Mail).