Pflichterfüllung – über 95 % der Ärzte bilden sich regelmäßig fort

ARZT & PRAXIS: Herr Dr. Niedermoser, Anfang September 2016 wurde erstmals die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung überprüft. Mit welchem Ergebnis?

Dr. Peter Niedermoser: Die aktuelle Auswertung zeigt, dass nur 4,24 % der österreichischen Ärzte den Fortbildungsnachweis nicht erbracht haben. Oder umgekehrt: Über 95 % der Kollegen sind der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsverpflichtung nachgekommen – ein tolles Ergebnis, auf das alle Betei­ligten stolz sein können! Durch das Ärztegesetz sind wir zwar seit jeher verpflichtet, uns kontinuierlich fortzubilden, erstmals überprüft wurde die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung aber am 1. September 2016.
Als die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über ärztliche Fortbildung im Oktober 2010 in Kraft trat, war der Diplomanteil noch nicht sehr hoch. Für viele Kollegen stellte vor allem die Dokumentation ihrer Fortbildung eine Herausforderung dar. Mir war also bewusst, dass wir keinen einfachen Weg vor uns hatten – trotzdem war ich immer zuversichtlich, dass am Ende des Tages die große Mehrheit der österreichischen Ärzte den geforderten Fortbildungsnachweis erbringen würde. Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden, überrascht hat es mich aber nicht.

 

 

Gibt es Unterschiede in verschiedenen Subgruppen?

Vergleicht man die einzelnen Bundesländer, urbane und ländliche Regionen oder niedergelassene und angestellte Ärzte, so zeigen sich keine nennenswerten Unterschiede im Ergebnis. Positiv erwähnen darf ich Wien, das trotz seiner hohen Anzahl an Ärzten bei der Zahl der Fortbildungsnachweise im Spitzenfeld liegt.
Ein Blick auf die verschiedenen Fachdisziplinen zeigt ebenfalls keine großen Schwankungen, das würde man bei einer Nichterfüllung von nur 4,24 % auch nicht erwarten. In besonders hohem Ausmaß fortgebildet haben sich die Dermatologen, fast 100 % der Angehörigen dieser mittelgroßen Fachgruppe haben den Fortbildungsnachweis erbracht.
Am ehesten beeinflusst der Faktor Alter die Erfüllung der Fortbildungspflicht. Die Gruppe der Ärzte, die mitten im Beruf stehen (40–60 Jahre), zeigte eine sehr hohe Fortbildungsbereitschaft, ebenso die jüngere Kollegenschaft. In der Gruppe der 61- bis 70-Jährigen wird das Ergebnis etwas schlechter und von den Kollegen über 70 Jahren erfüllten nur rund drei Viertel die Fortbildungspflicht. Darunter fallen beispielsweise ältere Kollegen, die in eingeschränktem Maß als Wohnsitzärzte tätig sind. Der Fortbildungsverpflichtung unterliegen aber alle, die als aktive Ärzte in der Ärzteliste eingetragen sind.

Wie geht es für jene Kollegen weiter, die den Fortbildungsnachweis nicht erbracht haben?

Wir sprechen von ca. 3.900 Kollegen, die den Fortbildungsnachweis bis zum Stichtag 1. September 2016 nicht erbracht haben. Einige konnten Berufsunterbrechungen geltend machen, andere haben die Nachmeldefrist bis 30. November 2016 genutzt, um den erforderlichen Nachweis zu erbringen und ihr Diplom zu beantragen. Dadurch konnte die Anzahl der Ärzte ohne Diplom bzw. ohne ausreichende DFP-Punktezahl weiter auf aktuell 1.364 gesenkt werden.
Diese Kollegen bekommen nun eine Anzeige vom Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer. Über Disziplinarvergehen befindet der Disziplinarrat der ÖÄK, der sich aus mehreren „Disziplinarkommissionen“ sowie rechtskundigen „Untersuchungsfüh­rern“ zusammensetzt. Jede Disziplinarkommission besteht aus einem rechtskundigen Vorsitzenden sowie aus zwei ärztlichen Beisitzern, die sich jeden Fall im Detail ansehen. Liegen keine triftigen Gründe für die Nichterfüllung der Fortbildungspflicht vor, ist mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen – vom schriftlichen Verweis bis hin zum Berufsverbot – zu rechnen.

Welche Gründe geben die Kollegen für das Nichterbringen des Fortbildungsnachweises an?

Ich habe dazu viele Gespräche und Telefonate geführt. Hinter manchen Fällen stecken schwere persönliche Schicksale, die sehr betroffen machen. In vielen Fällen sind es aber ganz einfach Ausreden, von denen ich hoffe, dass sie auch von der Disziplinaranwaltschaft als solche erkannt werden.
Ich möchte an dieser Stelle klar und deutlich sagen, dass das Nichterfüllen der Fortbildungspflicht kein Kavaliersdelikt ist! Wer sich nachhaltig dagegen wehrt und seiner Verpflichtung zur Fortbildung nicht nachkommen will, läuft Gefahr, aus dem Ärztestand ausgetragen zu werden. Dessen müssen sich diese Kollegen bewusst sein. Bliebe die Nichterfüllung ohne Konsequenzen, wäre das auch unfair gegenüber all jenen Ärzten, die sich bemüht haben, ihre Fortbildungspflicht zu erfüllen.

Wie hat sich das von der Akademie der Ärzte organisierte Diplom-Fortbildungs-Programm zur strukturierten Fortbildung und deren Dokumentation bewährt?

Meiner Meinung nach sehr gut. Am Anfang war das Diplom-Fortbildungs-Programm noch mit sehr viel Dokumentation belastet, aber dieses Problem konnten wir durch stetige Weiterentwicklung und Verbesserungen beheben. Heute bucht der überwiegende Teil der Veranstalter die DFP-Punkte direkt auf das elektronische Fortbildungskonto der Teilnehmer. Auch der Besuch ausländischer Kongresse lässt sich einfach auf dem digitalen Konto verbuchen. Administration und Papierkram wurden durch das DFP für die Ärzte so weit wie möglich reduziert.
Das Online-Fortbildungskonto wird von den Ärzten sehr gut angenommen: Wir haben derzeit 43.300 Kontoinhaber – eine sehr hohe Zahl angesichts der gut 44.000 österreichischen Ärzte.

Wie nimmt sich das DFP im europäischen Vergleich aus?

Es gibt ähnliche Programme in Deutschland, der Schweiz oder auch in Italien, wobei man sagen muss, dass sich diese Länder vieles von unserem DFP abgeschaut haben. Österreich war und ist mit dieser Art eines strukturierten Fortbildungsprogramms sicher ein Vorreiter – insbesondere auch, was die Minimierung des administrativen Aufwands für die Ärzteschaft betrifft.

Nach dem Nachweis ist vor dem Nachweis … Wann wird das nächste Mal kontrolliert?

Die nächste flächendeckende Überprüfung wird am 1. September 2019 stattfinden – also 3 Jahre nach dem letzten Stichtag. Längerfristig gesehen möchten wir diese Intervalle auf 5 Jahre ausdehnen, da ja auch die Diplome 5 Jahre gültig sind. Eine Gleichschaltung der Intervalle macht hier sicher Sinn. Für ein gültiges Diplom müssen ab 1. Juli 2017 einheitlich 250 DFP-Punkte in 5 Jahren erbracht werden.

Die Akademie der Ärzte organisiert regelmäßig selbst Fortbildungen, z. B. die österreichischen Ärztetage in Grado und Velden. Ihr Resümee zu den diesjährigen Ärztetagen in Grado?

Auch heuer war die Veranstaltung in Grado mit mehr als 1.300 Ärzten sehr gut besucht, wenngleich nicht ganz so gut wie im vergangenen Jahr, wo das Thema ärztliche Fortbildung sicher einen Höhepunkt erreicht hatte. Ich vermeide in diesem Zusammenhang bewusst den Begriff „Punkte sammeln“– das erinnert mich irgendwie an das Spiel Pokémon GO. Ein DFP-Punkt entspricht einer Fortbildungseinheit und diese kann man nicht sammeln, sondern muss man sich erarbeiten.
Die Veranstaltung in Grado bietet – wie auch die in Velden (20.–26.8.2017) – immer ein spannendes, abwechslungsreiches Programm mit Vorträgen und Seminaren aus den verschiedensten Fachbereichen der Medizin sowie zu medizinnahen Themen. Das Publikum ist gemischt von jung bis alt, viele der Teilnehmer sind Allgemeinmediziner, aber auch Fachärzte, die eine breitere Sicht der Dinge gewinnen möchten. Für mich als Pathologe sind die österreichischen Ärztetage beispielsweise eine gute Gelegenheit, mit den klinischen Aspekten verschiedener Erkrankungen vertraut zu werden, mit denen ich in meinem Alltag meist nur in Form von Biopsaten in Kontakt komme. Für alle, die sich über ihr Fach hinaus fortbilden möchten, sind die Ärztetage in Grado und Velden ideal.

 

 

Welche Fortbildungsformate unterstützt die Akademie der Ärzte abseits von Präsenzveranstaltungen?

In den kommenden Jahren möchten wir unseren Fokus auf E-Learning, inklusive der Sonderform des Literaturstudiums, legen. Dieses Format nimmt bei den Ärzten einen wichtigen Stellenwert ein. Wir möchten einerseits verstärkt auf die Qualität schauen, was die Wissenschaftlichkeit und Ausgewogenheit der Inhalte, die Länge, die Konzeption der Fragen etc. angeht. Das möchten wir beispielsweise durch vermehrte stichprobenartige Überprüfungen akkreditierter Fortbildungsanbieter erreichen, wie sie auch bisher schon durchgeführt wurden. Auch mehr Rückmeldungen aus der Ärzteschaft wären in diesem Zusammenhang hilfreich. Des Weiteren wurde vor Kurzem ein neuer Beurteilungsbogen für die inhaltliche und didaktische Prüfung von E-Learning-Fortbildungen entwickelt.
Fachgruppen, für deren Mitglieder es derzeit nur wenige fachspezifische E-Learning-Fortbildungen gibt, möchten wir motivieren, das Angebot auszubauen. Wir können zwar bei der Organisation und Umsetzung unterstützen, Ideen und Inhalte müssen aber von den jeweiligen Fachgruppen selber kommen.

Hat sich die Einstellung der Ärzteschaft zur Fortbildungsverpflichtung geändert?

Ja, definitiv! Die Ärzte haben erkannt, dass es gar nicht so schwierig ist, ihre Fortbildungspflicht zu erfüllen, wenn sie es kontinuierlich angehen. Es reicht aus, sich ein- bis zweimal im Monat Zeit zu nehmen, um eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen oder ein E-Learning zu absolvieren. Das ist mittlerweile in den meisten Köpfen verankert – viel mehr als noch vor fünf oder zehn Jahren.
Das sieht man auch daran, dass es nach dem starken Anstieg der Fortbildungsaktivitäten in den letzten eineinhalb Jahren vor dem Stichtag 1. September 2016 nicht zu dem großen Rückgang kam, den viele – auch ich – erwartet hatten. Sich regelmäßig fortzubilden ist für die allermeisten Kollegen eine ganz natürliche Sache geworden, die zu ihrem Beruf dazugehört.

 

Fotos: Oliver Miller-Aichholz