Endoskopie bei CED

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Die Einschätzung des jeweiligen Schweregrads bei CED ist sehr stark vom Untersucher abhängig. Als wichtiger Aspekt zur Durchführung einer Endoskopie bei CED-Patienten ist die richtige Indikationsstellung hervorzuheben. Dabei ist zu erwähnen, dass jede Diagnose einer CED naturgemäß endoskopisch evaluiert und abgeklärt werden sollte. Im weiteren Verlauf werden diese Untersuchungen benötigt, um bei Therapieeinleitung die aktuelle Situation im Darm zu beurteilen; bei Patienten mit Morbus Crohn um prä- und postoperativ eine Einschätzung zu nehmen und im Falle von Komplikationen diese zu evaluieren bzw. auch behandeln zu können.

Zur Surveillance-Endoskopie, also den Kontrollendoskopien im Verlaufe der Erkrankung, liegen aktualisierte Richtlinien und Empfehlungen der ÖGGH vor. Diese besagen, dass circa 6 Jahre nach Erstdiagnose eine erste Verlaufsendoskopie erfolgen sollte, danach sind in Abhängigkeit des individuellen Risikos des Patienten in unterschiedlichen Intervallen weitere Endoskopien zur Verlaufs- und Risikobeurteilung der Erkrankungsmanifestation indiziert. Die korrekte Durchführung einer Endoskopie erfordert das Erreichen des terminalen Ileums; wenn dieses nicht eingesehen werden kann, soll dies im Befund dokumentiert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass egal ob Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa, eine gewisse Anzahl an Gewebeproben zu entnehmen ist – und zwar auch aus gesundem Gewebe. Es werden Proben aus zumindest fünf Abschnitten des GI-Trakts gefordert, beginnend vom terminalen Ileum über vier unterschiedliche Regionen des Kolons, wobei zumindest zwei (optimalerweise vier) Proben pro Region zu entnehmen sind.

In der CED-Ambulanz und Endoskopie am Klinikum Wels-Grieskirchen wurde ein Großteil der Empfehlungen der ÖGGH und des ECCO bereits umgesetzt. Die individuelle, untersucherabhängige Einschätzung des Schweregrads der CED muss immer wieder vor Augen geführt werden. Weder die makroendoskopischen Befunde im GI-Trakt, die im Rahmen der Endoskopie dokumentiert werden, noch die Histologie können eindeutige befundbeweisende Aspekte liefern. Im klinischen Alltag kommt es immer wieder vor, dass sich Diagnosen nicht eindeutig zuordnen lassen oder sich im Krankheitsverlauf wandeln können. So kommt es bei circa 10 % der Patienten in den ersten beiden Erkrankungsjahren zu einem Wandel der Diagnose.

ekt zur Durchführung einer Endoskopie bei CED-Patienten ist die richtige Indikationsstellung hervorzuheben. Dabei ist zu erwähnen, dass jede Diagnose einer CED naturgemäß endoskopisch evaluiert und abgeklärt werden sollte. Im weiteren Verlauf werden diese Untersuchungen benötigt, um bei Therapieeinleitung die aktuelle Situation im Darm zu beurteilen; bei Patienten mit Morbus Crohn um prä- und postoperativ eine Einschätzung zu nehmen und im Falle von Komplikationen diese zu evaluieren bzw. auch behandeln zu können.

Zur Surveillance-Endoskopie, also den Kontrollendoskopien im Verlaufe der Erkrankung, liegen aktualisierte Richtlinien und Empfehlungen der ÖGGH vor. Diese besagen, dass circa 6 Jahre nach Erstdiagnose eine erste Verlaufsendoskopie erfolgen sollte, danach sind in Abhängigkeit des individuellen Risikos des Patienten in unterschiedlichen Intervallen weitere Endoskopien zur Verlaufs- und Risikobeurteilung der Erkrankungsmanifestation indiziert. Die korrekte Durchführung einer Endoskopie erfordert das Erreichen des terminalen Ileums; wenn dieses nicht eingesehen werden kann, soll dies im Befund dokumentiert werden. Es sei darauf hingewiesen, dass egal ob Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa, eine gewisse Anzahl an Gewebeproben zu entnehmen ist – und zwar auch aus gesundem Gewebe. Es werden Proben aus zumindest fünf Abschnitten des GI-Trakts gefordert, beginnend vom terminalen Ileum über vier unterschiedliche Regionen des Kolons, wobei zumindest zwei (optimalerweise vier) Proben pro Region zu entnehmen sind.

In der CED-Ambulanz und Endoskopie am Klinikum Wels-Grieskirchen wurde ein Großteil der Empfehlungen der ÖGGH und des ECCO bereits umgesetzt. Die individuelle, untersucherabhängige Einschätzung des Schweregrads der CED muss immer wieder vor Augen geführt werden. Weder die makroendoskopischen Befunde im GI-Trakt, die im Rahmen der Endoskopie dokumentiert werden, noch die Histologie können eindeutige befundbeweisende Aspekte liefern. Im klinischen Alltag kommt es immer wieder vor, dass sich Diagnosen nicht eindeutig zuordnen lassen oder sich im Krankheitsverlauf wandeln können. So kommt es bei circa 10 % der Patienten in den ersten beiden Erkrankungsjahren zu einem Wandel der Diagnose.