AUSTROMED Dabei: Auf der sicheren Seite

Damit Korruption keine Chance hat, wurde kürzlich von der AUSTROMED der neue, aktualisierte Verhaltenskodex präsentiert, der im Wesentlichen den Umgang mit finanziellen Unterstützungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung durch die Medizinprodukte-Branche festschreibt. Ärzte, Vertreter von Krankenanstalten und Rechtsexperten nahmen die Regeln, denen sich alle Mitgliedsunternehmen unterwerfen, genau unter die Lupe und diskutierten über Grenzen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Beschaffern und Anwendern. „Diese Zusammenarbeit ist für den Know-how-Transfer unumgänglich, sogar gesetzlich vorgeschrieben und dennoch sehr sensibel, daher haben wir uns mit dem neuen Kodex sehr intensiv auseinandergesetzt“, sagt Mag. Philipp Lindinger, Geschäftsführer der AUSTROMED.
Der Verhaltenskodex ist für die Branche wichtig, um das Compliance-Risiko zu reduzieren, vorhandene Werte zu wahren, ein verantwortungsvolles Image der Branche zu fördern und die Integrität und Reputation der Medizinprodukte-Unternehmen zu schützen. Nachdem im Jahr 2011 bereits das Antikorruptionsgesetz umfassend novelliert wurde und 2017 vonseiten der Dachorganisation MedTech Europe zahlreiche Änderungen kamen, wurden zahlreiche Neuerungen in den bisherigen Verhaltenskodex eingearbeitet. Die aktualisierte Fassung stellt nun sicher, dass die Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) mit den einschlägigen Richtlinien und Verordnungen eingehalten werden und zudem die Finanzierung klinischer Forschung sowie von Produkt-, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen transparent und verhältnismäßig gestaltet wird. Die freiwillige Selbstverpflichtung geht aber über die zugrundeliegenden Gesetzesregelungen hinaus und die Mitglieder der AUSTROMED zeigen deutlich auf, dass sie mehr als nur das Mindestmaß erfüllen.

Fünf Grundsätze bilden die Basis des AUSTROMED Verhaltenskodex:
  1. Grundsatz der Trennung: Leistungen an Beschäftigte und sonstige Partner in Einrichtungen des Gesundheitswesens dürfen nicht im Zusammenhang mit Umsatzgeschäften stehen.
  2. Grundsatz der Transparenz: Leistungsverhältnisse sind schriftlich festzuhalten.
  3. Grundsatz der Ausgewogenheit: Bei Vertragsbeziehungen müssen Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
  4. Grundsatz der Dokumentation: Leistungen und Gegenleistungen sind so zu gestalten und zu dokumentieren, dass sie überprüfbar und nachvollziehbar sind.
  5. Grundsatz der Außenwahrnehmung: In der Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Gesundheitswesens ist darauf zu achten, dass den Grundsätzen des Kodex nicht widersprochen bzw. dem Ansehen der Medizinprodukte-Branche nicht geschadet wird.