Compliance und Korruption

Gerade in der Medizinprodukte-Branche ist Wissenstransfer ein essenzieller Bestandteil zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags. In der Praxis ist das aber nicht immer so einfach, denn der Grat zwischen Healthcare Compliance und Korruption ist schmal und unterschiedliche Dienstvorschriften in den einzelnen Spitälern stellen oft eine der Hürden dar, die die Branche zu bewältigen hat. Damit im Alltag die Beurteilung zwischen „Recht“ und „Unrecht“ leichter fällt, verpflichten sich alle Mitglieder der AUSTROMED zur Einhaltung eines Kodex, der zusätzlich zu unternehmensinternen Richtlinien eine Orientierungshilfe im Hinblick auf regelkonformes Verhalten bietet. Durch den Verhaltenskodex soll die Zusammenarbeit zwischen Medizinprodukte-Unternehmen und Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Mitarbeitern in Gesundheitsberufen als auch Medizinprodukte-Unternehmen untereinander geregelt werden. Unter Berücksichtigung der EUCOMED-Guidelines (die EUCOMED ist der Dachverband der europäischen Medizinprodukte-Industrie) hat sich die AUSTROMED der freiwilligen Selbstverpflichtung zu vier Grundsätzen – Trennung, Transparenz, Ausgewogenheit und Dokumentation – verschrieben. Mit der Einhaltung des Kodex sind gleichzeitig die Richtlinien des Antikorruptionsrechts ­erfüllt.
Doch die besten Vorschriften nützen wenig, wenn die An­wender – und damit sind nicht nur die Vertreter der Medizinprodukte-Branche gemeint – diese Regeln nicht kennen. Schnell kann es hier zu Missverständnissen und Beurteilungen ­kommen, die mitunter den Wettbewerb rasch verzerren oder gar ein Geschäft zunichtemachen – ein Umstand, der sich für alle beteiligten Partner nachteilig auswirken kann. Die ­AUSTROMED hat sich zum Ziel gesetzt, mit dem Kodex die Basis für eine professionelle und faire Zusammenarbeit zu ­legen und setzt auf die Einhaltung der hohen ethischen Standards der Medizinprodukte-Branche sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Rechtsgrundlagen – sowohl zwischen den einzelnen Medizinprodukte-Unternehmen und ihren Mitarbeitern als auch mit Einrichtungen und Angehörigen des Gesundheitswesens. Lesen Sie mehr dazu auf Seite 18 oder klicken Sie auf www.austromed.org, wo der Kodex zum Download zur Verfügung steht.

Ihr

Philipp Lindinger
Geschäftsführer AUSTROMED

PS: Am 11. Mai 2013 tritt die Nadelstichverordnung (NastV) in Kraft!