Editorial 4/19

Liebe Leserinnen und Leser,

„Brexiten“ hat es heuer zum österreichischen Jugendwort des Jahres geschafft und wird uns auch 2020 noch begleiten. Damit ist gemeint: sich immer wieder verabschieden, aber dann doch nicht gehen. Neuer Termin für den Austritt der Briten aus der EU soll nun der 31. Januar 2020 sein. Wann auch immer es tatsächlich so weit sein wird und welche Folgen das haben wird – Österreich könnte dem internationalen Dilemma durchaus etwas Positives abgewinnen. Der Brexit ist eine gute Chance, hochqualifizierte Fachkräfte anzuziehen. Stabile wirtschaftspolitische Verhältnisse, ein attraktiver Standort für Wissenschaft und Forschung und künftig – so halten wir die Daumen – Sitz einer neuen Zulassungsstelle für Medizinprodukte. Überall werden noch mehr bestens ausgebildete Mediziner, Biomediziner, Techniker und Juristen gebraucht werden als bisher, denn die EU Medizinprodukteverordnungen schrauben die Anforderungen für Behörden, Betriebe und Forschungseinrichtungen drastisch in die Höhe.
Welche Rolle Aus- und Weiterbildung in der Medizinprodukte-Branche künftig spielen muss, haben wir daher in der aktuellen Ausgabe zum Schwerpunkt genommen und aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Die Branche hat viele attraktive Arbeitsplätze zu bieten, die an junge, motivierte Mitarbeiter aber auch entsprechende Anforderungen stellen. Deutlich wird die neue Herausforderung, die zwischen „möglichst flexibel“ und gleichzeitig „hochspezialisiert“ liegt. In jedem Fall lohnen sich Investitionen in die Bindung von Mitarbeitern künftig immer mehr!

Rechtzeitig vor Jahresende hat der Europäische Rat das Umlaufverfahren für die Anpassung des zweiten IVDR/MDR Corrigendums gestartet. Ziel dieses Corrigendums soll eine durchgehende Verfügbarkeit von Medizinprodukten für Patienten und Einrichtungen des Gesundheitswesens in Europa sein, vor allem in Bezug auf Produkte mit geringem Risikofaktor. Das Corrigendum zeigt jedenfalls, dass das Bewusstsein gestiegen ist, dass der aktuelle Fahrplan in manchen Punkten unrealistisch ist. Hinsichtlich des möglichen Interpretationsspielraumes bezüglich der im Corrigendum erwähnten Übergangsfristen für Klasse-I-Produkte wird die AUSTROMED mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Kontakt aufnehmen – wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden!

Die AUSTROMED wünscht Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Start in ein spannendes, herausforderndes und hoffentlich erfolgreiches Jahr 2020!