Kooperation ist nicht Korruption

Beziehungen sind keine einfache Sache, erst recht nicht im Berufsleben. Arbeiten Menschen bei Praxisprojekten oder in der Forschung sehr eng zusammen, wie etwa Ärzte in Gesundheitseinrichtungen mit Vertretern von Medizinprodukte-Unternehmen, kann schon schnell der Verdacht aufkommen, dass nur gute Beziehungen auch gute Geschäfte zur Folge haben. Die Grenze zwischen Kooperation und Korruption ist auf den ersten Blick nicht leicht zu ziehen, aber sie kann im Zweifelsfall sehr eindeutig sichtbar gemacht werden. Ein hilfreiches Instrument sind freiwillige Selbstverpflichtungen. Die Mitglieder der AUSTROMED haben sich auch schon vor der Gesetzesänderung im Jahr 2011 klar zu einem Verhaltenskodex in puncto korrekten Umgangs im geschäftlichen Verkehr bekannt, der im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Lieferanten und Anwendern regelt. Nach der vorletzten Novellierung des Antikorruptionsgesetzes wurde der Verhaltenskodex nun auch an die neue Situation angepasst. Dabei wurden die Änderungen im Antikorruptionsgesetz und die europäische Sichtweise im Sinne der Dachorganisation der Medizinprodukte-Unternehmen „MedTech Europe“ berücksichtigt. Die aktuelle Fassung kann unter www.austromed.org abgerufen werden. Mehr dazu lesen Sie in AUSTROMED Dabei auf Seite 34 und im Schlusswort auf Seite 35.
Warum uns diese Selbstverpflichtung so wichtig ist, liegt vor allem in der engen Zusammenarbeit von Anwendern und Medizinprodukte-Unternehmen, ohne die es keine Innovationen im Gesundheitswesen geben kann. Forschung, Entwicklung und Fortschritt sind nur dann gewährleistet, wenn ein wissenschaftlicher Dialog zwischen Herstellern und Anwendern möglich ist. Daher muss die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur Schulung, Information und Einweisung im Vordergrund stehen. Unser gesetzlicher Auftrag zum Know-how-Transfer muss bestmöglich erfüllt werden, denn nur so können Innovationen im Gesundheitswesen vorangetrieben werden.
Die rechtlichen Regeln haben aber die Zusammenarbeit nicht leichter gemacht, im Gegenteil. In der Praxis zeigt sich nämlich, dass zur Vermeidung eines Vorwurfes der Korruption teilweise das Dienstrecht so abgeändert wurde, dass keinerlei Leistungen mehr möglich sind oder eine Teilnahme an Veranstaltungen schlichtweg „verboten“ wird. Ein sinnvolles Miteinander wird dadurch unmöglich gemacht, die Vielfalt an unterschiedlichen Dienstvorschriften stellt eine zusätzliche Hürde dar. Die absolut notwendige Aufrechterhaltung des wissenschaftlichen Dialogs zwischen Anwendern und Industrie zur Weiterentwicklung von Produkten und Behandlungsmethoden darf nicht beeinträchtigt oder sogar verhindert werden!
Die Botschaft des Gesetzgebers ist jedenfalls klar und zu unterstützen: saubere und transparente Beziehungen zwischen Lieferanten, Beschaffern und Anwendern!

 

Ihr