Neue Medizinprodukteverordnung

Seit 17. August 2011 ist die Medizinproduktemeldeverordnung in Kraft. Im Hinblick auf die Sicherheit der Patienten hat die Europäische Kommission beschlossen, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Europäische Datenbank für Medizinprodukte EUDAMED zu beschicken haben. Darum werden die bisher gültigen nationalen Meldeverfahren, die im österreichischen Medizinproduktegesetz erwähnt werden, in der neuen Verordnung entsprechend ergänzt. Vor dem 17. August 2011 registrierte Medizinprodukte und IVD müssen im Sinne des Beschlusses der Europäischen Kommission den neuen Bestimmungen der Verordnung gemäß aktualisiert werden.

Für Fragen steht Ihnen die Medizinprodukte-Hotline der Gesundheit Österreich GmbH von Montag bis Donnerstag, 9 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Tel: +43 1 515 61 – 0
oder E-medizinprodukte@goeg.at
oder https://medizinprodukte.goeg.at.