Trendwende

Die Arbeitsgruppe „Vergabewesen“ der AUSTROMED beschäftigt sich derzeit mit der EU Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe, die bis April 2016 in nationales Recht umzusetzen ist. Meist verheißen neue Vorgaben vonseiten der EU für die heimischen Unternehmen nichts Gutes, doch ausnahmsweise wird hier diese Regel nicht bestätigt, denn die Zeichen stehen auf Qualität. Folgt man dem Inhalt der Richtlinie, so zeigt sich, dass eine Abkehr vom Billigst- hin zum Bestbieterprinzip verfolgt wird. Mit der Wahl des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ kommt auch die Qualität wieder ins Spiel, die auch künftig als Basis für eine hochwertige Patientenversorgung in den Spitälern erforderlich ist. Alle Angebote, die den Zuschlag erhalten, sollten letztlich danach ausgewählt werden, was der einzelne öffentliche Auftraggeber für die wirtschaftlich beste Lösung unter den Angeboten hält. Weiters ist zu lesen: „Um eine stärkere Ausrichtung der öffentlichen Auftragsvergabe auf die Qualität zu fördern, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, die Anwendung des alleinigen Preis- oder Kostenkriteriums zur Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zu unter­sagen oder einzuschränken, sofern sie dies für zweckmäßig halten.“ Geiz ist also nicht geil, wenn es um die Beschaffung hochwertiger Medizinprodukte geht.
Und die Richtlinie geht auch in Sachen Innovation einen Schritt weiter – den die AUSTROMED im Sinne ein Standortsicherung in Österreich schon seit Langem fordert: Innovation muss Vorrang haben. Klar hingewiesen wird im Punkt 47 der Richtlinie, dass Forschung und Innovation – einschließlich der Themen Ökologie und Soziales – zu den Haupttriebfedern künftigen Wachstums gehören müssen. Einkäufer sind demnach gefordert, mit ihren Kaufentscheidungen auch innovative Produkte zu fördern und damit auch über diesen Weg das Preis-Leistungs-Verhältnis zu fördern.
Und schließlich soll es für Klein- und Mittelbetriebe auch einfacher werden, an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen. Möglich gemacht wird dies durch die Förderung des ­E-Procurements – papierlos und über effiziente Prozesse für alle Beteiligten. Für Spitäler heißt das: Neben der Zeit- und Kosten­ersparnis werden Übertragungsfehler vermieden, die Verfügbarkeit der Ware kann sofort geprüft werden und damit ebenso rasch eine Entscheidung getroffen werden, ein Ersatzprodukt auszuwählen, ein Projekt zu verschieben oder einen anderen Lieferanten zu beauftragen.

Ihr

Philipp Lindinger
Geschäftsführer AUSTROMED