Besuchen Sie die Website www.meindfp.at und klicken Sie auf den Link „Kennwort vergessen?“.
Das System führt Sie durch eine automatisierte Benutzerdatenabfrage, bei der Sie Ihre ÖÄK-Arztnummer und Ihre auf dem Fortbildungskonto gespeicherte E-Mail-Adresse eingeben. Sie erhalten dann an die angegebene E-Mail-Adresse ein E-Mail mit Ihrem Benutzernamen und einen Link, über den Sie Ihr Passwort innerhalb von 24 Stunden zurücksetzen (= neu erstellen) können.
Ist die ursprünglich am Fortbildungskonto eingegebene E-Mail-Adresse nicht mehr in Verwendung, ist es aus Datenschutzgründen nötig, eine Ausweiskopie zu übermitteln. Nach Erhalt des Dokuments wird die aktuelle E-Mail-Adresse erfasst und an diese ein automatisiertes E-Mail mit dem Benutzernamen und einem Rücksetzungslink für das Passwort zugesandt.
Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einstieg in Ihr Fortbildungskonto sind:
In der „Übersicht“ auf Ihrem Konto wird die erforderliche Zusammensetzung der DFP-Punkte dargestellt. Folgende Kriterien werden berücksichtigt: Anzahl der Gesamtpunkte, der medizinischen DFP-Punkte sowie der Punkte aus Veranstaltungen.
Die medizinischen DFP-Punkte sowie die Punkte aus Veranstaltungen sind – den Gesamtpunkten entnommen – als Teilmengen der Gesamtpunkte zu verstehen, wobei es natürlich zu Überlappungen kommen kann. Beispielsweise kann ein Vortrag (= Veranstaltung) mit medizinischen Punkten bewertet werden, somit wird die Anzahl der erlangten Punkte nur einmal zur Gesamtsumme addiert.
Eine Übertragung von überzähligen DFP-Punkten ist nicht möglich. Werden in einem DFP-Fortbildungszeitraum über die Mindestanzahl hinausgehende DFP-Punkte gesammelt, können diese nicht für ein Folgediplom im nächsten DFP-Fortbildungszeitraum angerechnet werden [§ 12 (5) DFP-VO].
Bei Erstbeantragung des DFP-Diploms besteht die Möglichkeit, das DFP-Diplom rückwirkend anzufordern und somit weiter zurückliegende DFP-Punkte zu verwerten. Voraussetzung dafür ist, dass das beantragte Diplom zum Ausstellungszeitpunkt noch Gültigkeit hat.
Die Punkte für DFP-approbierte Fortbildungen sind grundsätzlich vom Fortbildungsanbieter elektronisch auf das jeweilige Fortbildungskonto der Ärztin/des Arztes zu buchen, dazu sind die Veranstalter per § 18 (2) der DFP-Verordnung über ärztliche Fortbildung verpflichtet.
Handelt es sich um ausländische, inländische, nicht DFP-approbierte Fortbildungen oder manuell zu buchende Fortbildungen (z. B. Supervisionen, Hospitationen), sind die Punkte von der Ärztin/vom Arzt selbst auf das DFP-Konto zu buchen.
Den Vortragenden/Trainern/Referenten einer Fortbildung werden die für ihren Vortrag jeweils approbierten Punkte für das DFP-Diplom angerechnet.
Sowohl Autoren als auch Mitgliedern des Lecture Boards werden die jeweils approbierten Punkte einer E-Learning-Fortbildung für das DFP-Diplom in vollem Umfang angerechnet. Die Buchung hat durch den ärztlichen Fortbildungsanbieter zu erfolgen.
Hospitationen sind mit maximal 6 DFP-Punkten pro Tag anrechenbar, sofern eine Bestätigung der hospitierten Einrichtung über Dauer und Umfang der Hospitation vorgelegt werden kann.
Hospitationen können über die Alternative 2 im Menüpunkt „Punkte buchen“ auf dem DFP-Konto erfasst werden.
Supervision ist mit Fachpunkten/medizinischen Punkten anrechenbar für:
Für alle anderen Ärztinnen und Ärzte ist Supervision als „sonstige Punkte“ anrechenbar.
Für die Anrechenbarkeit im DFP müssen darüber hinaus die Qualifikationen des Supervisors einem der folgenden Kriterien entsprechen:
Supervisionen können über die Alternative 2 im Menüpunkt „Punkte buchen“ auf dem DFP-Konto erfasst werden.
Berufsunterbrechungen von mehr als 6 Monaten können durch den Nachweis entsprechender Bestätigungen den Fortbildungszeitraum, jedoch nicht die Gültigkeit des DFP-Diploms verlängern. Es besteht die Möglichkeit, die Unterbrechung auf dem Fortbildungskonto abzubilden und bei Beantragung des DFP-Diploms den erweiterten Fortbildungszeitraum heranzuziehen. Bei einer Berufsunterbrechung von mehr als 3 Jahren beginnt mit der Rückkehr ein neuer Fortbildungszeitraum.
Die Rechtsgrundlagen zur verpflichtenden Fortbildung aller Ärztinnen und Ärzte [§ 49 Abs. 1 und Abs. 2 ÄrzteG sowie § 28 (1), Verordnung über ärztliche Fortbildung] ermöglichen vor dem Stichtag 1. 9. 2016 keinen Ermessensspielraum. Am Stichtag wird die Fortbildungssituation aller vom Fortbildungsnachweis betroffenen Ärztinnen und Ärzte evaluiert. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen wird ein Schreiben übermittelt. Innerhalb der darin festgelegten Mahnfrist/en ist die Möglichkeit gegeben, die Gründe, welche die Erbringung des Fortbildungsnachweises erschweren, gegenüber dem unabhängigen Disziplinarsenat der Österreichischen Ärztekammer glaubhaft zu machen.
Möglicherweise ist der Zeitfilter auf Ihrem DFP-Konto so gesetzt, dass Fortbildungen nicht angezeigt werden. In der „Übersicht“ sowie in den „Kontodetails“ wird auf den Zeitraum „Tagesdatum minus 3 Jahre“ referenziert. Wenn Sie ein gültiges DFP-Diplom besitzen, wird dessen Gültigkeitszeitraum herangezogen.
Sie haben die Möglichkeit, den Zeitraum individuell anzupassen. Gehen Sie dazu auf den Menüpunkt „Kontodetails“ und klicken Sie auf „Suchfilter einblenden“. Dort können Sie dann den Zeitraum so anpassen, dass Sie auch jene Fortbildungen sehen, die länger zurückliegen.
Sollte der Zeitfilter nicht der Grund sein, wurden die DFP-Punkte für die Fortbildung nicht auf Ihr Konto gebucht. Die Anbieter von DFP-approbierten Fortbildungen sind per Verordnung über ärztliche Fortbildung verpflichtet, den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die DFP-Punkte auf ihr Fortbildungskonto zu buchen.
In diesem Fall bitten wir Sie, diesbezüglich beim Veranstalter nachzufragen und auf die noch nicht erfolgte Buchung hinzuweisen. Auf Ihrem DFP-Konto finden Sie alle Fortbildungen im Menüpunkt „Kontodetails“, elektronisch erfasste Fortbildungen erkennen Sie an der grünen Markierung. Diese sind durch eine elektronische Teilnahmebestätigung (ETB) auch nachgewiesen.