Es muss sich etwas ändern, damit alles beim Alten bleibt

Hebammen nun fix im Mutter-Kind-Pass: Das Hebammenberatungsgespräch scheiterte bis zuletzt an der Honorierung, schlussendlich haben sich aber die Hebammen durchgesetzt. Ein Honorar von 45,– Euro, bis 2017 ansteigend auf 50,–, wurde ihnen zugestanden. Im Übrigen werden den FrauenärztInnen aus dem gleichen Topf 18,– Euro gewährt, allerdings nicht als Stundenhonorar, sondern pro MKP-Untersuchung.

Praxisökonomie bestimmt nicht allein unser Handeln: Ich habe bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die seit 18 Jahren unveränderte Honorierung untragbar geworden ist. Heute möchte ich einige „nicht-ökonomische“ Aspekte in den Fokus rücken.
Ich gebe zu bedenken, dass die Honorarentwicklung nicht nur der wirtschaftlichen Praxisführung bedenklich schadet, sondern letztlich auch dem Image einer ganzen Fachgruppe, wenn dem nicht Einhalt geboten wird.
Eine schlechte Honorierung nämlich befreit uns nicht von der medizinischen Verantwortung und keineswegs entbindet sie uns von der Verpflichtung, unseren PatientInnen eine für das Outcome bestmögliche Betreuung zu bieten. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist auf der gerichtlichen Ebene die Entschuldigung, schlechten Rahmenbedingungen zu unterliegen, weder geduldet, noch werden sie als mildernde Umstände gesehen.
Betriebswirtschaftlich ist es natürlich nachvollziehbar, die Leistung unter diesen Bedingungen dem gebotenen Honorar anzupassen. In der Folge arbeitet der Arzt immer schneller, oberflächlicher und wird zunehmend unempathisch, aber forensisch, medizinisch und in der Wahrnehmung unserer Schwangeren entsteht ein völlig anderes Bild: Arzt ist inkompetent, unfreundlich und geldgierig, deswegen arbeitet er so schnell.
Der letztgültige Beweis für die Patientinnenunzufriedenheit ist der belegte und anhaltende Trend in die gynäkologische Privatordination.

Schwangerenbetreuung im kassenfreien Raum? Leistungsnehmer („e-card-Stecker“), die kein Geld in die Hand nehmen müssen, haben keinen Bezug zum materiellen Wert der Untersuchung, aber eine sehr klare Vorstellung von dem, was ihnen im Rahmen einer Schwangerschaftsuntersuchung zustehen sollte. Wir können uns noch so sehr anstrengen, wir werden die Schere zwischen dem „Erwarteten“ und dem „Gebotenen“ nicht mehr schließen können, wenn wir uns dem System der unfairen Honorierung wehrlos ergeben.
Es ist an der Zeit, die Entscheidung zu treffen zwischen fatalem Imageverlust oder dem Erhalt eines wichtigen und höchst erfolgreichen Vorsorgeprojekts. Wie schwierig diese Entscheidung für verantwortungsvolle ÄrztInnen zu treffen ist, denen soziale, standespolitische und moralische Aspekte wichtig sind, erkennt man wohl daran, dass 18 Jahre vergehen mussten, bis sich gehöriger Widerstand regt! So viel Geduld sollen einmal Beamte, Eisenbahner etc. aufbringen! Aber selbst diese altruistische Haltung kann von malevolenten Kontrahenten ins Gegenteil gewendet werden: „Wer sich nicht wehrt, verdient immer noch gut genug“!

Wer rettet den Mutter-Kind-Pass? Letztlich geht es in dieser Diskussion nicht um die Verweigerung, MKP-Untersuchungen durchzuführen, sondern um die Feststellung, dass diese in den privatmedizinischen Bereich ausgelagert werden müssen, wenn die Politik keine annehmbare Lösung bietet.
Andernfalls lässt man sich auf ein endloses Spiel ohne Visionen ein, denn was soll sich ohne Widerstand ändern? Nachfolgende KollegInnen würden dann vermutlich in 10 Jahren feststellen: Das MKP-Honorar ist seit 28! Jahren nicht der Inflation angepasst worden.

Ihr Dr. Michael Elnekheli

 

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