Zielsteuerungskommission fixiert Versorgungspfad für Long-Covid

Eine bedarfsgerechte, österreichweit einheitliche medizinische Versorgung von Personen mit Long-Covid soll sichergestellt werden. Bund, Länder und Sozialversicherungen haben nun Behandlungspfade definiert.

Bei etwa 10 bis 14 Prozent der Patienten kommt es nach akuter Covid-19-Erkrankung zu längerdauernden Beschwerden beziehungsweise zu Langzeitfolgen. Wobei die Symptomatik sehr heterogen ist und unterschiedliche Schweregrade aufweist. Die an Long-Covid erkrankten Personen können über längere Zeit, sprich mehr als vier Wochen nach Infektionsbeginn, an physischen Symptomen wie unter anderem Fatigue, Kurzatmigkeit, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Hypertonie und mangelnder Belastbarkeit oder an psychischen Beschwerden wie kognitiven Störungen, Depressionen und Angstzuständen leiden. Die Behandlung von Personen mit „Long-Covid“-Symptomen wird vorranging niederschwellig von der Primärversorgung wahrgenommen. Von der Österreichischen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) wurde daher bereits im Juli speziell für diese Thematik zur Unterstützung bei Diagnostik und Therapie eine S1-Leitlinie erstellt.

Vor diesem Hintergrund haben Bund, Länder und Sozialversicherungen im Rahmen der Bundes-Zielsteuerungskommission unter Vorsitz von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) nun einvernehmlich Empfehlungen zur Versorgung von Personen mit Long-Covid beschlossen. Dafür werden alle für die Versorgung relevanten Bereiche von der Primärversorgung beziehungsweise Hausärzten bis zur Rehabilitation miteinbezogen. „Die systemübergreifende integrative Betreuung ermöglicht eine individuelle Behandlung und kann so die Patienten bestmöglich bei ihrer Genesung unterstützen. Somit müssen keine neuen Einrichtungen geschaffen werden, sondern es werden die bewährten Strukturen mit einer starken Verzahnung genutzt“, sagt Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger.

Bei Patienten mit schweren Verläufen oder langen Krankenhausaufenthalten beginnt die frührehabilitative Behandlung bereits in den Akut-Krankenanstalten und wird in entsprechenden Rehabilitationseinrichtungen fortgeführt. Aufgrund der heterogenen Ausprägung der Symptomatik und des sich daraus ergebenden unterschiedlichen Rehabilitationsbedarfs ist die Schaffung von eigenen ausschließlich auf Long-Covid spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen aus Sicht der Bundes-Zielsteuerungskommission aber nicht zweckmäßig. Vielmehr ist es zielführend, jede Person entsprechend ihrer Symptomatik und ihres spezifischen Behandlungsbedarfs in der dafür bestgeeigneten Einrichtung stationär oder ambulant zu betreuen. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Versorgung wurden und werden daher bei bereits bestehenden Strukturen die organisatorischen Abläufe entsprechend den Erfordernissen für die ausreichende Versorgung der Long-Covid-Patienten angepasst. (red)