1A Jungmediziner-Tipp – Erstattungswesen

Erstattungswesen: Beste Versorgung für alle

Das österreichische Gesundheitssystem gewährleistet für alle Patienten die beste Versorgung. Sozialversicherungsbeiträge und Steuermittel sorgen für eine nachhaltige Finanzierung. Ein wesentlicher Bestandteil für die Finanzierbarkeit ist auch das Erstattungssystem für Arzneimittel, in dem Ärztinnen und Ärzte durch ihre Verschreibungen eine wichtige Rolle einnehmen.

Erstattung sorgt für Leistbarkeit

Kein Patient zahlt im Allgemeinen in der Apotheke für ihm verschriebene Medikamente letztlich mehr als die festgesetzte Rezeptgebühr. Dafür sorgt das Konzept des Erstattungswesens: Alle Medikamente und Therapien, die im Erstattungskodex gelistet sind, können nach definierten Kriterien verordnet werden. Die Kosten werden vom Sozialversicherungssystem getragen.

Das System der Erstattung

Der Erstattungskodex wird vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger erstellt, Arzneimittel werden dort nach medizinischen, pharmakologischen und ökonomischen Gesichtspunkten aufgenommen. Je nach ihrer Einstufung in einem mehrteiligen Rahmenwerk können sie nach bestimmten Kriterien verordnet werden:

Quelle: Pharmig – https://www.pharmig.at/arzneimittel/erstattung-von-arzneimitteln/ (12.03.2019)

Medikamente in der „roten Box“ bedürfen einer chefärztlichen Vorabgenehmigung, wenn sie erstattet werden sollen, denn sie sind (noch) nicht in die Erstattung aufgenommen. „No Box“-Listungen sind in Ausnahmefällen, ebenfalls nach chefärztlicher Genehmigung, verordenbar. Arzneimittel in der „gelben Box“ sind grundsätzlich erstattungsfähig, müssen aber von den Sozialversicherungen oder den Krankenkassen entweder vorab genehmigt werden („dunkelgelb“) oder die regelkonforme Verordnung wird nachfolgend kontrolliert („hellgelb“). „Grüne Box“ bedeutet die Verschreibung in aller Regel ohne Einschränkungen.

Ökotool gibt ökonomische Orientierung

Das Ökotool gibt den verordnenden Ärzten direkt in der Arztsoftware eine Orientierung über die Preise der Arzneimittel. Daraus kann der Arzt seine Verordnungen wählen. Generell sind dabei Generika aufgrund ihrer Preisstruktur meist ökonomisch. Im Sinne einer ökonomischen Verschreibweise ist dies bei der zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verschreibung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gilt: bei Wirkstoffgleichheit ist das günstigere Arzneimittel bei der Verordnung zu wählen.

Nur eine ökonomische Verschreibweise, die den größtmöglichen therapeutischen Nutzen berücksichtigt, kann die nachhaltige Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems sicherstellen und damit den gleichen Zugang für alle Patienten zu einer modernen Arzneimitteltherapie.

Wer steckt hinter dem „1A Jungmediziner-Tipp“?

Wir bei 1A Pharma haben ein Ziel: Hochwertige Medikamente für Patienten, die dem Gesundheitssystem beim Sparen helfen. Wir sind uns sicher, dass unsere generischen Produkte so bekannt sind, dass sie für sich selbst sprechen – deshalb fokussiert sich unser Service auf Telefon und Online. Sie sparen dadurch Zeit und bekommen hochwertige Produkte kostengünstig angeboten. Und davon haben wir dann alle etwas in Österreich. So unterstützen wir hohe Qualität und eine sparsame ökonomische Verschreibweise: für Ihre Patienten und das österreichische Gesundheitssystem.

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