Direktverrechnung: Lohnt sich die Partnerschaft mit einer Versicherung?

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Der Wahlarztsektor boomt und damit auch das Interesse von Privatversicherungen, ihren Kunden besondere „Kontakte“ zu Ärzten zu eröffnen. Wie praktisch sind diese neuen Verrechnungsmodelle für die Ärzte als Vertragspartner?

Wenn privat versicherte Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, so müssen sie derzeit das Honorar vorstrecken und erhalten den Betrag dann im Nachhinein von der Versicherung ersetzt. Der Aufwand hält sich in Grenzen, schreckt aber dennoch den einen oder anderen Versicherten davor ab, diesen Service in Anspruch zu nehmen. Daher arbeiten Versicherungen wie etwa die UNIQA oder die Merkur Versicherung an einem Netz von Vertragspartnern, mit denen die Behandlungskosten direkt mit der Versicherung abgerechnet werden.

Netzwerk für bessere Sichtbarkeit

LARA heißt beispielsweise der Service von UNIQA, der derzeit ein österreichweites Partnernetzwerk aus rund 190 niedergelassenen Ärzten, Apotheken, Röntgeninstituten und Labors umfasst und laufend ausgebaut wird. „Wir haben im Rahmen eines Pilotprojekts in Wien, Graz und Linz die Direktverrechnung erfolgreich getestet und arbeiten jetzt am Ausbau des Netzwerkes“, sagt Filip Kisiel, Projektleiter Gesundheitsmanagement UNIQA. Der Vorteil der Partnerschaft für Ordinationsinhaber liegt auf der Hand: Durch die Listung als Partnerarzt auf lara.uniqa.at erhalten die Ärzte Marketingunterstützung durch den Zugang zu 1,2 Mio. UNIQA Kunden mit einer privaten Krankenversicherung. Mit vollversicherten Kunden kann eine Direktverrechnung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Ärzte dem Patienten keine Rechnung mehr mitgeben müssen, sondern gleich direkt mit UNIQA abrechnen. Darüber hinaus werden vielfältige Vernetzungsaktivitäten und Fortbildungsveranstaltungen angeboten. „Wir wollen es dem Patienten, aber auch dem Arzt so einfach wie möglich machen, sich auf seine Kernaufgaben – die Diagnose und Therapie – zu fokussieren“, sagt Kisiel.

Angebote prüfen

Auf Alleinstellung pocht die Merkur Versicherung, denn die etwa 250 Vertragsärzte sollen sich verpflichten, keinen gleichen oder ähnlichen Vertrag mit einer anderen privaten Krankenversicherung abzuschließen. UNIQA nimmt von dieser exklusiven Bindung Abstand.

Dennoch zeigt sich die Ärztekammer skeptisch gegenüber den innovativen Ansätzen der Versicherer. Kritisiert wird insbesondere, dass die Versicherungen einseitig nichtverhandelbare Tarife festsetzen und es keine Zusatzhonorare für Sonderleistungen gibt. Auch von „Mogelpackung“ und „mehr Bürokratie“ ist die Rede, was Kisiel aber strikt verneint: „Der Arzt entscheidet, wann er für seine Patienten erreichbar ist, der Patient entscheidet, welchen Arzt er auswählt. Auf die Behandlung hat das Vertragsverhältnis keinen Einfluss, wir schreiben auch keine Verpflichtung vor, immer erreichbar zu sein oder per Telemedizin Auskünfte zu erteilen.“ Einzige Anforderung vonseiten der UNIQA: „Allgemeinmediziner müssen sich verpflichten, innerhalb von zwei Tagen einen Termin zur Verfügung zu haben, bei Fachärzten sind es sieben Tage.

Wer aus dem Vertrag aussteigen möchte, richtet unter Einhaltung der Kündigungsfrist ein formloses Schreiben an die Versicherung. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Partnerangebote der Versicherungen genau zu prüfen und die Verträge entsprechend zu studieren. „Ist der Patient nicht ausreichend versichert oder lehnt die Versicherung aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen mangelnder Versicherungsdeckung, die Zahlung ab, müssten die niedergelassenen Ärzte erst recht wieder vom Patienten ein Honorar verlangen oder sich mit der Privatversicherung herumstreiten“, warnt die Ärztekammer.

Starke Position der Ärzte

Ärzte, die sich als Partner bewerben, müssen eine Wahlarztordination betreiben und den Partnervertrag unterzeichnen. „Der Leistungskatalog wurde in Anlehnung an die Sozialversicherungskataloge gemeinsam mit Ärzten erarbeitet. Wir stellen ganz klar die Zeit für den Patienten und die individuelle Betreuung in den Vordergrund. Die Vergütung beginnt ab einer Zeitspanne von 30 Minuten“, sagt Kisiel. Aktuell sind 13 Leistungskataloge für unterschiedliche Fachrichtungen für LARA Partnerärzte verfügbar.

Die Leistungskataloge sollen dazu dienen, die Abrechnung zu vereinheitlichen. Geplant ist, jedes Jahr Qualitätsschleifen zu ziehen, um eine möglichst vollständige Darstellung medizinischer Behandlungen in einer ambulanten Ordination abzubilden. Feedback von Ärzten ist erwünscht, so kann jeder LARA Partner auch Einfluss auf die grundsätzliche Preisgestaltung nehmen.

Redaktion: Renate Haiden