Die neue Sozialministerin im Kurzportrait

Die Übergangsregierung rund um die Übergangkanzlerin und ehemalige VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein ist fix. Sozial- und Gesundheitsministerin soll die Spitzenbeamtin Brigitte Zarfl (57) werden. Die promovierte Naturwissenschafterin leitet seit 2015 die Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen und IT im Sozialministerium.

Zarfl absolvierte 1987 ein Studium der Ernährungswissenschaften und Lebensmitteltechnologie, danach promovierte sie 1996 an der Universität Wien zu ernährungsepidemiologischen Fragestellungen. Unter Ministerin Eleonore Hostasch (SPÖ) wechselte Zarfl ins Gesundheitsressort, ab 2004 war sie in der EU-Sozialpolitik aktiv und vertrat Österreich im EU-Sozialschutzausschuss. 2006 wurde sie Abteilungsleiterin, 2009 Gruppenleiterin für EU, Internationales, Senioren und Freiwillige sowie stellvertretende Sektionsleiterin im Sozialministerium. 2015 wurde sie von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) zur Leiterin der Präsidialsektion im Sozialministerium bestellt. Er lobte sie damals für ihre „Durchsetzungsstärke, ihr Engagement und den kollegialen Führungsstil.“ Sie war seither für den Budget-, Personal- und Infrastrukturbereich im Ministerium zuständig.

Die geborene Kremserin und Mutter zweier Töchter beschrieb 2015 ihre Ziele so: „Gerade das Sozialressort steht besonders im Zentrum der Aufmerksamkeit, weil unsere Aufgaben unmittelbare Auswirkungen für die Menschen haben. Aus dieser Nähe zu den Menschen beziehen wir unsere Motivation. Aber auch in unserem Ressort bestehen deutlich begrenzte Ressourcen. Ich möchte die Innovationskraft, für die das Sozialministerium bekannt ist, weiter ausbauen und nutzen.“ Nun hat sie für einige Monate die Möglichkeit dazu.

In jedem Fall sind die Herausforderungen enorm: nicht nur die wieder aufgeflammte Diskussion über den Nichtraucherschutz, sondern auch die Debatte über den Karfreitag als Feiertag und nicht zuletzt die Reform und Zusammenlegung  der Sozialversicherungen fallen in ihren Bereich. In allen diesen Fragen könnten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes noch vor den Wahlen rasche Neuregelungen erfordern. (rüm)

Bild: Sozialministerium