Debatte über heterologes Coronavirus-Impfschema

Aktualisiert 9. Juli 2021

Am Montag hat das Nationale Impfgremium (NIG) seine Schutzimpfungs-Anwendungsempfehlung aktualisiert, demnach können Kreuzimpfungen auf Patientenwunsch angeboten werden. Die Ärztekammer sprach sich zuerst dafür aus, vrewies dann aber auf die NIG-Stellungnahme.

Wird bei der Corona-Impfung nach einem Erststich mit AstraZeneca für die zweite Dosis ein mRNA-Vakzine verabreicht, ist der Impfschutz laut Studien höher als bei einer Zweifachimpfung mit dem gleichen Vakzin, heißt es von der Ärztekammer. Sie empfahl deshalb am Dienstag dieses heterologe Impfschema. Dabei handelt es sich aber weiterhin um eine Off-label-Anwendung, betont das NIG. Es hat in seiner aktualisierten Anwendungsempfehlung für die Corona-Schutzimpfung auch den Passus ergänzt, dass drei Tage nach der Impfung körperliche Schonung empfohlen wird, Leistungssport sollte überhaupt vermieden werden. Außerdem wird die Impfung für SARS-CoV-2-genesene Personen nun bereits vier Wochen nach der Infektion oder Erkrankung eindeutig empfohlen.

In mehreren Ländern wird die Kreuz- oder Mischimpfung bereits durchgeführt. In Deutschland wird dies auch von der zuständigen Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Denn nach aktuellen Studienergebnissen ist die Immunantwort nach heterologem Impfschema (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff) der Immunantwort nach homologer Vaxzevria-Impfserie (zwei Impfstoffdosen Vaxzevria von AstraZeneca) deutlich überlegen, heißt es in der STIKO-Empfehlung. Auch schwere Nebenwirkungen beim Erststich rechtfertigen einen Impfstoff-Wechsel.

„Ich würde als Zweitimpfung empfehlen, einen mRNA-Impfstoff zu wählen“, sagte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer Thomas Szekeres  am Dienstag im „Ö1“-Mittagsjournal. Denn die Studienergebnisse „sind sehr ermutigend. Es macht aber auch nichts, wenn man sich zwei Mal mit dem selben Impfstoff impfen lässt. Wichtig ist, dass man sich zwei Mal impfen lässt“, sagte der Ärztekammerpräsident. Am Donnerstag revidierte Szekeres die Aussage – er sei falsch zitiert worden, sagte er. “Es besteht die Möglichkeit, aber es ist keine Empfehlung”, betonte Johannes Steinhart, Vizepräsident der Ärztekammer (ÖÄK), am Rande eines Hintergrundgesprächs. Es sei die momentane wissenschaftliche Empfehlung, dass eine Impfserie mit dem Impfstoff weitergeführt wird, mit dem sie begonnen wurde, erläuterte auch Rudolf Schmitzberger, Leiter des ÖÄK-Impfreferates. “Es gibt keine wissenschaftliche Notwendigkeit”, sagte Schmitzberger. Es gebe aber Situationen wo es möglich ist, wie bei einer starken Nebenwirkung nach der Erstimpfung, einer Schwangerschaft, oder “wenn der Patient explizit darauf besteht”. Der Arzt sei jedoch nicht verpflichtet, eine sogenannte Kreuzimpfung durchzuführen. Wenn jemand unbedingt bei der Zweitimpfung einen anderen Impfstoff will, dann müsse aufgeklärt werden, dass es sich um eine Anwendung außerhalb des Zulassungsbereiches handelt. Das könne rechtliche und finanzielle Folgen haben und ob bei seltenen Impfnebenwirkungen das Impfschadengesetz zur Anwendung komme, würden Experten noch klären, warnte der Impfexperte der Ärztekammer. (red)

Stellungnahme der Impfstoffhersteller