Berufsvereinigung soll Belegärzten mehr Stimme geben

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Vor kurzem wurde der „Verein der Belegärzte Österreichs“ gegründet. Ärztliche Verantwortung und die ethischen Verpflichtungen gegenüber den Patienten sollen – inklusive Vertretung der eigenen Interessen – im Vordergrund stehen.

Wie viele Belegärzte es in Österreich gibt, weiß niemand so recht. Aber man kann wohl landesweit von einer erklecklichen Anzahl von Ärztinnen und Ärzten ausgehen, die medizinisch verantwortlich privatversicherte Patientinnen und Patienten in privaten Krankenhäusern betreuen. Eine Vertretung ihrer Interessen existierte bisher kaum, genauso wenig ein Sprachrohr für die Anliegen von deren Patienten. Dafür will jetzt der „Verein der Belegärzte“ (www.belegaerzte.at) sorgen.

„Uns geht es um mehrere Ziele. Erstens wollen wir den Belegärzten Österreichs eine gemeinsame Plattform geben, damit sie mehr Stimme und Gewicht bekommen. Das gilt auch für Verhandlungen mit den privaten Krankenversicherungen, die Sicherheit der betreuten Patienten und Patientinnen und die Berücksichtigung zeitgemäßer medizinischer Leistungen. Zweitens wollen wir, dass nicht nur die Ökonomie bestimmend ist, sondern unsere ärztliche Verantwortung und die von uns in der täglichen Arbeit umgesetzten ethischen Verpflichtungen. Und drittens wollen wir die Anliegen unserer Patienten vertreten, die sonst gerade in diesem Setting keine Lobby haben“, sagte Univ.-Prof. Dr. Christoph Zielinski, Präsident des Vereins der Belegärzte.

Zu diskutieren und im Endeffekt zu lösen sind viele Sachfragen rund um die Position und die Tätigkeit von Belegärzten in den österreichischen Privatspitälern. „So zum Beispiel gibt es oft Diskussionen darüber, ob Patienten mit privater Zusatzversicherung – beispielsweise vor einem operativen Eingriff – auch für behandlungsbezogene notwendige Diagnosemaßnahmen aufgenommen werden können. Wie lange kann man sie nach einem solchen Eingriff noch im Spital behalten?“, erklärte Zielinski. Hier würden sich die Ansichten vonseiten der privaten Krankenversicherungen auch häufig ändern, was Unsicherheit für alle Beteiligten bedeute.

Eine erste Diskussion gab es bei einem Online-Symposium des Vereins mit prominenter Expertenbesetzung. „Zugang zur besten medizinischen Betreuung im Spiegel von Ethik und Recht“, lautete der Titel der Veranstaltung. Univ.-Prof. Dr. Michaela Windisch-Graetz (Vorständin des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien) betonte zur Frage der stationären Aufnahmen, beispielsweise vor chirurgischen Eingriffen, dass eine stationäre Aufnahme immer per Beurteilung ex-ante durch den behandelnden Belegarzt als medizinisch notwendig festgestellt werden müsse. „Der Scheich aus Dubai, der alles privat zahlt, kann sich hingegen alles leisten.“ Dies gelte auch für die Prähospital-Diagnostik. Beim Patienten mit privater Zusatzversicherung sei das anders. „Es muss Anstaltsbedürftigkeit bestehen“, sagte die Spitzenjuristin. Das gelte auch für die Nachbetreuung. Hier existiere kein Unterschied zum öffentlichen Spital und den Patienten ohne private Krankenversicherung. (ww)