Big Data & Corona: Diskussion über Freigabe von ELGA-Daten

AHF

Der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, fordert die wissenschaftliche Auswertung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) zur Bekämpfung des Corona-Virus. Die Ärztekammer sieht das skeptisch.

Wie der Patientenanwalt in einem Interview sagte, könnte so geprüft werden, ob bestimmte Medikamente gegen Covid-19 schützen. Das Gesundheitsministerium, das die Daten für die Forschung freigeben müsste, zeigt sich nicht abgeneigt. So könnten Informationen über an Covid-19 erkrankte Personen aus verschiedenen staatlichen Datenbanken verknüpft werden, um die Auswirkung bestimmter Medikamente auf die Krankheit zu überprüfen. Laut Bachinger gibt es bereits eine Anfrage der Charité Berlin. Hier geht es um die Frage, ob unter den erkrankten Personen auch solche sind, die bestimmte Wirkstoffe einnehmen, die üblicherweise gegen rheumatische Krankheiten bzw. zur Malaria-Prophylaxe verschrieben werden. Damit könnte geprüft werden, ob diese Medikamente vor Covid-19 schützen.

Österreich könnte hier Daten liefern, die in anderen Ländern noch nicht vorhanden seien, argumentiert Bachinger. Dies deshalb, weil hierzulande nicht nur die mit dem Coronavirus infizierten Personen in einer staatlichen Datenbank erfasst werden, sondern zusätzlich auch die von den meisten Österreichern eingenommenen Medikamente. Letzteres wird über die mittlerweile flächendeckend ausgerollte e-Medikation der Elektronischen Gesundheitsakte erfasst und für zwölf Monate gespeichert. Der Patientenanwalt schlägt nun vor, die ELGA-Daten mit jenen des Epidemologischen Meldesystems und der Heilmittelabrechnung (HEMA) der Sozialversicherung zu verknüpfen und der Forschung zur Verfügung zu stellen. Die Identität der Erkrankten soll dabei pseudonymisiert werden, damit aus dem Datensatz nicht mehr unmittelbar hervorgeht, um welche Personen es sich handelt.

Laut einer Sprecherin von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) werden mehrere Varianten für die Öffnung staatlicher Gesundheitsdatenbanken für die Erforschung des Corona-Virus geprüft. Allerdings betont das Ministerium weiterhin die Notwendigkeit des Datenschutzes: „Im Zentrum steht für uns, dass es sich hier um sensible Daten handelt und eine – ausschließlich im Zusammenhang mit Covid-19 stehende – Verwendung jeglicher Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken nur unter strenger Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten möglich sein kann.“

Für den Datenschutzaktivisten Max Schrems ist die Nutzung von Daten im Kampf gegen das Coronavirus durchaus legitim – aber „mit Maß und Ziel“. „Die DSGVO sieht die Datenverarbeitung im Kampf gegen Epidemien ausdrücklich vor“, erklärte Schrems in einer Aussendung. Die Frage sei daher nicht ob, sondern wie. Eingriffe müssten auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Ärztekammer ist skeptisch: „Big Data sollte mit Maß und Ziel, und natürlich anonymisiert, eingesetzt werden. Der Datenschutz muss gewahrt werden und nicht unter dem Deckmantel der medizinischen Notwendigkeit bei der ersten Gelegenheit über Bord geworfen werden“, warnt Harald Mayer, Vizepräsident und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte der Österreichischen Ärztekammer. (red/apa)