Diskussion um monatliche Spritze als Opiat-Ersatz

(c) ÖÄK/Bernhard Noll

Die Ärztekammer kritisiert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) im Hinblick auf die Opiat-Substitution. Seit 2018 ist in Europa eine monatliche Spritze zugelassen, die ÖGK wolle sie aber nicht bezahlen, so der Vorwurf.

Heftige Diskussionen rund um das Medikament Buvidal (Buprenorphin), das zur Behandlung der Abhängigkeit von Opioiden wie Heroin und Morphin verwendet wird. Auf einer Pressekonferenz forderte die Ärztekammer die Erstattung durch die ÖGK. Seit 2018 ist in Europa eine monatliche Spritze zugelassen, die ÖGK wolle sie aber nicht bezahlen. Die meisten Betroffenen müssten deshalb weiter täglich in Apotheken ihre Tabletten holen. Grund sei, dass die ÖGK die fünf bis sechs Mal so teure Drogenersatztherapie nicht bezahlen möchte, kritisierte die Ärztekammer am Mittwoch. Der Preis für die Therapie liegt bei „ungefähr 500 Euro im Monat“, erläuterte Gabriele Fischer, Leiterin der Drogenambulanz, Suchtforschung und Suchttherapie an der Medizinischen Universität am AKH Wien. „Das ist wahnsinnig günstig im Vergleich zu anderen Medikamenten, die psychisch Kranke bekommen“, sagte sie.

Die monatliche Spritze bei einem Arzt verhindere zudem einen Schwarzmarkt, betonte Fischer. Wenn die Personen nicht gut behandelt sind, entstehen laut der Medizinerin erst recht hohe Therapiekosten, Betroffene könnten in die Kriminalität abdriften, was in weiterer Folge Gefängniskosten verursache. „Opiatabhängigkeit ist eine der teuersten Krankheiten für die Gesellschaft“, warnte Fischer. Der Preis für die oralen Tabletten dürfte nicht direkt mit jenem für die sogenannte Depotspritze verglichen werden. Laut Fischer kommen etwa 50 Prozent der Betroffenen infrage, die Spritze zu bekommen. Derzeit gibt es rund 17.000 Patienten im Opiat-Substitutionsprogramm in Österreich, berichtete Norbert Jachimowicz, Leiter des Referates für Opioid-Substitutionsangelegenheiten der ÖÄK. Für die, die Buvidal bekommen könnten, falle mit dem täglichen Gang in die Apotheke gleichzeitig eine Stigmatisierung weg. Die Verabreichung nur einmal im Monat würde zudem eine größere Bewegungsfreiheit über einen längeren Zeitraum und vor allem Vorteile für Berufstätige bringen. Die ÖGK habe ein „Rundschreiben an alle niedergelassenen Ärzte geschickt, dass das nicht bewilligt wird“, sagte er. „Damit wird vielen Patienten eine wesentliche Erleichterung bei der Therapie vorenthalten.“ Er sei im Jänner mit der Gesundheitskasse in Kontakt getreten, erläuterte Jachimowicz. Damals habe es geheißen, sie müssten „mit der Firma ums Geld verhandeln“. Im Juni habe er einen Brief an die ÖGK geschrieben und keine Antwort erhalten, weshalb die Ärztekammer nun an die Öffentlichkeit geht. Das Parlament habe wegen des neuen Medikaments vor eineinhalb Jahren die Suchtgiftverordnung geändert. Buvidal dürfe also verordnet werden, „aber die ÖGK widersetzt sich“, sagte Jachimowicz.

„Es liegt im Interesse der Österreichischen Gesundheitskasse, die Substitutionstherapie für Suchtkranke bestmöglich und sicher zu gestalten“, wies ÖGK-Chefarzt Andreas Krauter in einer schriftlichen Stellungnahme den Vorwurf als „nicht korrekt“ zurück. „Buvidal ist in der Suchttherapie für bestimmte Patientengruppen sinnvoll – das sieht auch die ÖGK so und führt daher seit Jahresbeginn – gemeinsam mit den anderen SV-Trägern und dem Dachverband Gespräche mit führenden Suchtexpertinnen und -experten, wie Buvidal optimal und zielgerichtet eingesetzt werden kann. Diese Gespräche werden im Herbst fortgesetzt, um eine bestmögliche Versorgung für die Betroffenen sicherzustellen. Die Verhandlungen mit der vertreibenden Firma konnten bisher noch nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden“, erläuterte Krauter. (red/APA)