Gesundheitsberufe rüsten sich für Alzheimer-Therapie 

© Orawan – stock.adobe.com

In der EU gibt es ein neuzugelassenes Alzheimer-Medikament. Die Therapie ist aufwendig, weshalb man sich nun im heimischen Gesundheitssystem darauf vorbereitet. 

Mit Lecanemab wurde im April 2025 ein neuer Wirkstoff gegen Alzheimer in der EU zugelassen. In Österreich ist es bereits verfügbar. Der Wiener Gesundheitsverbund, die Österreichische Alzheimergesellschaft, die Österreichische Gesellschaft für Neurologie und die Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin sehen darin einen wichtigen Schritt. Weil die Therapie aber engmaschige klinische Kontrollen und regelmäßige MRT-Untersuchungen erfordert – um schwerwiegende Nebenwirkungen wie Hirnblutungen frühzeitig zu entdecken –, geben die Expert:innen zu bedenken, dass Gesundheitsberufe dadurch vor neue Aufgaben gestellt werden. Sie sehen vor allem Hausärzt:innen in einer zentralen Rolle, denn diese entscheiden nach der ersten Abklärung, ob Patient:innen für die neue Therapie infrage kommen.

Nach einer Erstuntersuchung erfolgt die Überweisung an Neurolog:innen oder Psychiater:innen zur weiterführenden Diagnostik. Bildgebende Verfahren wie MRT sollen mögliche Risiken ausschließen. Erst danach ist ein Besuch in spezialisierten Gedächtnisambulanzen vorgesehen, wo über die konkrete Behandlung entschieden wird. Laut Michael Binder, Medizinischer Direktor des Wiener Gesundheitsverbunds, ist eine exakte Diagnostik entscheidend, um passende Behandlungen zu ermöglichen. Auch Elisabeth Stögmann, Präsidentin der Österreichischen Alzheimergesellschaft, betont die Kombination aus medikamentösen und nicht-medikamentösen Maßnahmen. Angesichts von derzeit 150.000 Demenzbetroffenen in Österreich und einer erwarteten Verdopplung bis 2050 bereiten sich Gesundheitsberufe auf eine zunehmende Bedeutung solcher neuen Therapien vor.

Laut Herstellerangaben kann der Wirkstoff Lecanemab den Verlauf der Erkrankung im Frühstadium um etwa 30 Prozent verlangsamen, stellt jedoch keine Heilung dar. Die Anwendung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Eine genetische Hochrisikovariante sowie weitere medizinische Ausschlusskriterien müssen vorher abgeklärt werden. (red)