Fusion der Krankenkassen schafft mehr statt weniger Top-Jobs

Die Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zur neuen Österreichischen Gesundheitskasse soll unter anderem die Verwaltungskosten senken. Zwar wird es tatsächlich weniger Funktionäre geben, die Zahl der Spitzendienstposten könnte aber von derzeit 18 auf künftig bis zu 40 steigen. Im alten Hauptverband regt sich dagegen Widerstand. Die Zahl der Kassen sinkt wiederum nur von 36 auf 25.

 

„Am 13.12.2018 hat der Nationalrat mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) die Zusammenführung der derzeit bestehenden Sozialversicherungsträger auf nur mehr 5 Sozialversicherungsträger unter einem Dachverband anstelle des derzeitigen Hauptverbandes beschlossen.“ So steht es auf der Website des Sozialministeriums. Tatsächlich wird es neben den fünf großen Trägern ÖGK, SVS, AUVA, PV und Öffentlicher Dienst aber weiterhin 15 Krankenfürsorgeanstalten (KFA), vier Betriebskrankenkassen und die Versicherungsanstalt des Notariats geben. In Summe sinkt die Zahl der Kassen damit von 36 auf 25.

 

Ziel der Kassenreform ist es, so die ehemalige Regierung, dass „die Verwaltungskosten, die sich aus der Struktur der derzeit bestehenden Sozialversicherungsträger ergeben, gesenkt sowie Einsparungspotentiale gehoben werden“. Doch auch bei den Verwaltungskosten zeigt sich dem Vernehmen nach eine Verschiebung nach oben – zumindest im Bereich der Spitzenposten. Derzeit haben die neun Gebietskrankenkassen 18 Dienstposten in den obersten Gehaltsklassen G1 und G2. Als kollektivvertragliches Anfangsmindestentgelt wurde in der Ausschreibung für die leitenden Angestellten im April 153.221,04 Euro brutto für den Generaldirektor jährlich genannt. Das Anfangsmindestgehalt der Stellvertreter beträgt 136.196,48 Euro brutto jährlich. Letzteres erhalten Stellvertreter und Fachbereichsleiter. Nun kommen zu den 18 künftigen Landesleitern und deren Stellvertreter die vier Spitzenmanager der ÖGK sowie insgesamt 12 bis 18 Fachbereichsleiter, die auch in den obersten Gehaltsklassen eingereiht werden. Heißt konkret: die Zahl der Spitzendienstposten steigt von derzeit 18 auf künftig bis zu 40.

 

Dagegen gibt es dem Vernehmen nach allerdings Widerstand im aktuellen Hauptverband, wo die Dienstordnung der ÖGK noch genehmigt werden müsste. Möglicher Ausweg: die 18 Landesleiter übernehmen auch die Funktionen der Fachbereichsleiter. Damit würde die Zahl der Spitzenposten in der ÖGK „nur“ von 18 auf 22 steigen. (rüm)