Neuer Streit um Rolle der Wahlärzte im Gesundheitswesen

Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hat im KURIER eine Diskussion darüber angeregt, ob jeder Mediziner Wahlarzt werden darf. Hauptverbandschef Alexander Biach fordert im RELATUS-Interview eine Aufwertung der Kassenärzte.

Die Frage taucht nahezu immer in der Ferienzeit auf – diesmal aber besonders heftig: Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hat die wachsende Zahl an Wahlärzten zum Anlass genommen, das aktuelle System zu hinterfragen. „Die Niederlassungsfreiheit infrage zu stellen, ist nicht akzeptabel“, kritisiert hingegen Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres im KURIER. „Man kann ja auch einem Anwalt nicht verbieten, eine Kanzlei aufzumachen.“ Viele Patienten von Wahlärzten würden nicht einmal die Möglichkeit nutzen, die 80 Prozent des Kassentarifs für ihre Behandlung von der Versicherung zurückzuverlangen. „Somit fallen die Wahlärzte für die Krankenkassen finanziell nicht ins Gewicht“, sagt Szekeres.

Hauptverbandsvorsitzender Alexander Biach kündigt im Gespräch mit RELATUS-MED an, dass man weiter daran arbeitet, die Kassenarztstellen attraktiver zu machen. Als Beispiel nennt er den Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten und die Erhöhung der Honorare. Allein 2018 seien die Zahlungen der Krankenkassen um 100 Millionen Euro angehoben worden. Er verweist aber auch darauf, dass zwar die Zahl der Wahlärzte steige, die Versorgungswirksamkeit mit rund fünf Prozent aber gering sei. Das liege an den kürzeren Öffnungszeiten. Wenn die Krankenkassen allerdings 80 Prozent des Kassentarifs bei Wahlärzten übernehmen, müsse man auch verstehen, dass man gewisse Qualitätskriterien verlange.

Die Stadt Wien verweist wiederum darauf, dass erst im März von Wiener Gebietskrankenkasse, dem Land Wien und dem Bund unter Einbindung der Wiener Ärztekammer der regionale Strukturplan für die ambulante Versorgung in Wien beschlossen worden sei, “der vorsieht über 400 Ärztinnen und Ärzte zusätzlich bis zum Jahr 2025 zu bestellen“, erläutert Richard Gauss, Geschäftsführer des Wiener Gesundheitsfonds. Es liegte nun an den Vertragspartnern – Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer – diesen Beschluss umzusetzen. (rüm)