Neuer Vertrag für Primärversorgungszentren

v.l.: Dietmar Bayer, Josef Harb, Vinzenz Harrer, Juliane Bogner-Strauß, Michael Sacherer, Alexander Moussa (c) Land Steiermark/Binder

Ein neuer Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten in der Steiermark könnte zur „Blaupause“ für ganz Österreich werden. Auch andere Bundesländer sind interessiert.

Nach mehr als sechs Jahren Pilotphase hat die Steiermark mit einem Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE) nun den Weg für weitere derartige Gesundheitszentren geebnet. Als „Pionierland“ mit mittlerweile zehn Standorten plus zwei PVE-ähnlichen Strukturen könne man mit dem neuen Vertrag Vorreiter für andere Bundesländer sein, wenngleich man auch in der Steiermark bisher nicht in Plan ist, erklärten Ärztekammer, ÖGK und Land.

Allerdings hinkt man wie in ganz Österreich den gesetzten Zielen in punkto PVE hinterher: In der Grünen Mark wollte man bis 2025 um die 30 derartige Zentren eingerichtet haben. Dennoch sieht sich die Steiermark als Pionierland, wie Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) am Mittwoch bei der Präsentation des neuen Vertrags zusammen mit Vertretern der Ärztekammer Steiermark und der ÖGK-Landesstelle Steiermark betonte. „Bisher hatte jede PVE ihren eigenen Vertrag. Das kostete viel Energie. Mit dem Gesamtvertrag wird der Weg zu weiteren PVE leichter und schneller“, sagte Bogner-Strauß. Der fehlende Gesamtvertrag sei ihrer Ansicht nach auch ein Mitgrund, warum bisher noch nicht so viele PVE entstanden sind, wie man eigentlich geplant hatte. Michael Sacherer, Präsident der Ärztekammer, bestätigte das und unterstrich, dass die Primärversorgungseinheiten eine Ergänzung zu den bestehenden Kassenärzten sein sollen, keine Konkurrenz. Zudem sollen mit den Zentren auch die Spitalsambulanzen entlastet werden.

Besonders stolz sei man auf eine Regelung mit unterschiedlichen Kooperationsformen, die im Vertrag abgebildet und geregelt seien: Neben klassischen Zentren, in denen sich mehrere Ärzt:innen sowie weitere medizinische Einheiten zusammentun, können auch Netzwerke oder Vereine gebildet werden. Wollen sich also mehrere Hausärzte eines Sprengels zu einer PVE zusammenschließen, haben aber nicht die geeignete Immobilie dafür, können sie nun auch in ihren jeweiligen Ordinationen bleiben: Sie setzen dann unter anderem eine gemeinsame EDV auf, sprechen sich bei Öffnungszeiten ab und treten auch für die Patient:innen als PVE-Netzwerk auf. „Vielleicht überlegen diese dann aber in Zukunft einmal doch in ein gemeinsames Zentrum zu ziehen“, schilderte ÄK-Vizepräsident Dietmar Bayer. Der Vertrag könne in seinen Augen als „Blaupause“ für ganz Österreich dienen. Offenbar gibt es auch bereits Interesse.

Alexander Moussa, kassenärztlicher Referent in der ÄK, schilderte, dass der Vertrag nun auch Einstiegs- und Ausstiegsszenarien vorsieht, die den Mediziner:innen Sicherheit geben. Die PVE werden im Rahmen des vereinbarten Stellenplans errichtet. Die Primärversorgungsstandorte sollen aus bestehenden Strukturen entwickelt werden. Das Kernteam einer PVE besteht aus 3 Ärzt:innen für Allgemeinmedizin (VZÄ) mit zumindest 1 Lehrpraxis-Bewilligung bzw. der Bereitschaft, sie zu beantragen und dauerhaft 1 Lehrpraktikantenstelle anzubieten, zumindest 0,5 diplomierten DGKS/DGKP (VZÄ) und einer Ordinationsassistenz (OA) im erforderlichen Ausmaß. Im erweiterten Team sind zumindest Angehörige dreier nichtärztlicher Gesundheitsberufe vertreten (Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Diätolog:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen, Sozialarbeiter:innen, Klinische Psycholog:innen). Orts- und bedarfsabhängig können Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde als Teil des Kernteams in die PVE eingebunden werden. Mindestöffnungszeit sind bei 3 Ärzt:innen (VZÄ) 40 Stunden/Woche, Montag bis Freitag Nachmittag, inkl. Tagesrandzeiten) Erfahrungen aus sechs Jahren Pilotphase sowie auch anderen Bundesländern seien in den Vertrag eingeflossen, sagte Josef Harb von der ÖGK Steiermark. (rüm)