Versäumte Termine beim Arzt oder der Ärztin sorgen für Mehraufwand und längere Wartezeiten. Einige Ärztekammern fordern nun ein Ausfallhonorar.
Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich befürwortet ein Ausfallhonorar bei nicht eingehaltenen Terminen bei Ärzt:innen. Damit folgt sie dem Beispiel aus Oberösterreich und der Steiermark. Die niedergelassene Kurie sieht darin eine wichtige Massnahme, um die Termintreue zu erhöhen. Voraussetzung für ein solches Honorar ist eine vorherige Ankündigung sowie eine angemessene Höhe. Eva Maria Hochstöger, Mitglied des Vorstands und der Kurienversammlung der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich betont, dass versäumte Termine nicht nur Mehraufwand und finanzielle Einbußen verursachen, sondern auch andere Patient:innen benachteiligen: „Es ist offenbar noch nicht bei allen angekommen, dass gerade kassenärztliche Leistungen nicht unbegrenzt und kostenlos zur Verfügung stehen“, meinte die Kremser HNO-Fachärztin.
Mit einer geplanten Awareness-Kampagne will die Ärztinnen- und Ärztekammer Niederösterreich Patient:innen künftig besser über die Bedeutung von Termintreue und die Möglichkeit eines Ausfallhonorars informieren. Dieses kann bei versäumten Terminen verrechnet und im Streitfall auch gerichtlich eingefordert werden. Fachärzt:innen, die meist Wochen im Voraus Termine vergeben, erleben häufig kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen. Hochstöger erklärt, dass ein transparenter Umgang mit dem Honorar das Bewusstsein für die Bedeutung von Terminen stärkt und dadurch die Wartezeiten insgesamt verkürzt werden können.
Besonders kritisch ist aus Sicht der Kammer das unentschuldigte Fernbleiben bei Operationsterminen im niedergelassenen Bereich. Dermatologin Krista Ainedter-Samide, Fachgruppenobfrau der Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich und stellvertretende Obfrau der Bundesfachgruppe Dermatologie, weist darauf hin, dass solche Eingriffe die Spitäler entlasten – jedoch nur, wenn sie tatsächlich stattfinden. Auch sie unterstützt die Forderung nach einem Ausfallhonorar und plädiert für Fairness gegenüber jenen Patient:innen, die auf einen zeitnahen Termin dringend angewiesen sind. Die Kammer sieht sich mit dieser Regelung in Einklang mit anderen Berufsgruppen wie Notar:innen oder Anwält:innen, bei denen Ausfallgebühren bereits üblich sind. (kagr)