Österreich organisiert COVID-19-Arzneimittelversorgung

In Österreich läuft ein von den Bundesländern und vom Bund getragenes Versorgungssystem der Krankenhäuser mit den derzeit vorhandenen potenziellen COVID-19-Arzneimitteln an. So soll sichergestellt werden, dass es keine regionalen Engpässe gibt.

„Wir haben ein Schema aufgestellt, wie man die Krankenhäuser, die COVID-19-Patienten behandeln, bestmöglich mit Medikamenten versorgen kann“, sagte BASG-Leiterin Christa Wirthumer-Hoche. Ganz zentral dabei sind laut der Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, Ulrike Mursch-Edlmayr, die Spitalsapotheker: „Sie tragen hier eine große Last und stellen in diesem wichtigen Bereich die Versorgung sicher.“ Bei dem System geht es um eine koordinierte Bestellung und gerechte Verteilung von potenziellen für individuelle Heilversuche bei COVID-19-Patienten verwendete Medikamente.

So funktioniert das System, das zunächst in Oberösterreich aufgebaut und erprobt wurde und jetzt auf ganz Österreich ausgeweitet wird:

  • In jedem Bundesland fungiert eine Spitalsapotheke als zentrale COVID-19-Apotheke (auch Single Point of Communication; SPOC).
  • In jedem Bundesland gibt es einen benannten medizinischen Koordinator. Dieser erhebt nach der Zahl der in den Krankenhäusern (vor allem Intensivstationen) behandelten COVID-19-Patienten den Bedarf an dem jeweiligen Arzneimittel.
  • Der Bedarf geht an den Bundesland-SPOC-Apotheker. Dieser bestellt beim jeweiligen Pharmaunternehmen zentral.
  • Schließlich erfolgt nach Eintreffen der Lieferung bei der zentralen Apotheke des Bundeslandes die Verteilung nach dem erhobenen Bedarf an die einzelnen Krankenhäuser.
  • Parallel dazu werden die Daten an das BASG geschickt. Dort wird der Verlauf der Aktion beobachtet.
  • Für spezielle Programme in der COVID-19-Therapie koordiniert das BASG die zentrale Verteilung über das Logistikzentrum des Bundes. So werden beispielsweise 66.000 Filmtabletten mit dem Wirkstoff Hydroxychloroquin, die im Rahmen des weltweiten Novartis/Sandoz-Donation-Programms nach Österreich geliefert wurden, an die Covid-19-Apotheken der Bundesländer geliefert und nach dem genannten Schema an die Krankenhäuser weiter verteilt.
  • Umgekehrt melden die COVID-19-Apotheken einen möglichen Bedarf an in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln an das BASG, das die weiteren Schritte prüft und veranlasst. Dabei geht es zum Beispiel um die Erteilung von Einfuhrbewilligungen.

Damit soll jetzt und auch in Zukunft die Versorgung der österreichischen Krankenhäuser mit Arzneimitteln gesichert werden, die in der Behandlung von COVID-19-Patienten infrage kommen. Das muss derzeit vor allem über individuelle Heilversuche oder Compassionate Use-Programme erfolgen, weil es kein einziges direkt für die Behandlung von durch SARS-CoV-2 verursachten Krankheiten zugelassenes Arzneimittel gibt. „Wir haben uns an der Erarbeitung dieses Prozesses aktiv und mit fachlicher Expertise beteiligt, weil es wichtig ist, dass die Medikamente, die die Unternehmen zur Verfügung stellen, direkt und schnell zu jenen Patienten gelangen, die sie benötigen“, erklärt Alexander Herzog, Generalsekretär des Industrieverbandes Pharmig. (red/APA)