Rauch-Ankündigung sorgt für Debatten

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Gesundheitsminister Johannes Rauch hat im Relatus-Interview mehr Geld für Leistungen im niedergelassenen Bereich angekündigt. ÖGK, Länder und Ärzteschaft fordern nun nächste Schritte.

In den Verhandlungen zum Finanzausgleich, die am Freitag in die nächste Runde gingen, wurde erneut um eine Reform im Gesundheitssystem gerungen. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte davor im Relatus-Interview mehr Geld und ein verbessertes Angebot angekündigt. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) schlug nun den Ländern einen Zukunftsfonds vor, über den zielgebunden zusätzliche Mittel fließen sollen. Vom Prinzip her ist vorgesehen, dass es in jedem Bundesland definierte und messbare Ziele in den Bereichen Kinderbetreuung, Wohnen sowie Klima und Umwelt geben soll. Erreichen die Länder diese, soll es mehr Geld seitens des Bundes geben. Der Finanzminister sieht darin einen „völlig neuen und innovativen Denkansatz“ im Finanzausgleich. Es gehe nicht nur darum, Geld von einer Gebietskörperschaft in die andere zu geben, sondern gemeinsam Österreich zukunftsfit zu machen. Wie Länder und Gemeinden ihre Ziele erreichen, bleibe diesen überlassen. Rauch hatte davor bereits erklärt, dass er zusätzliche Gelder sowohl im stationären wie auch im niedergelassenen Bereich an Reformen knüpfen will.

Aus der Sozialversicherung kam dazu am Wochenende eine weitere Forderung: Der Bund solle nicht nur neue Planstellen finanzieren, sondern auch Mittel für die Schaffung des überfälligen bundesweiten Gesamtvertrags mit den Ärzten bereitstellen. Nur mit mehr Geld lasse sich die Umstellung auf ein einheitliches, erweitertes Leistungsspektrum bewerkstelligen. Demnach wünscht man sich im Rahmen der Paragraf-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern einen klaren gesetzlichen Auftrag an die ÖGK und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK), einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln, und zwar mit genauer Zeitvorgabe. Werde dies erreicht, sollte es vom Bund eine finanzielle Belohnung geben. Weil die Honorare harmonisiert wären, würden Kassenverhandlungen mit den neun Landesärztekammern der Vergangenheit angehören, was ebenfalls gesetzlich festgeschrieben werden müsste. Neben attraktiveren Honoraren soll aber auch eine verpflichtende Leistungserbringung vorgegeben werden.

Die Ärztekammer zeigte sich gesprächsbereit und verwies darauf, dass man schon länger die Umsetzung des bundesweit einheitlichen Leistungskatalogs fordere, für den die ÖÄK“ in Eigenregie schon vor geraumer Zeit einen fertigen Entwurf entwickelt hat“. Wichtig sei aber, dass vorab ausführlich mit allen Vertragspartnern gesprochen werde, um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende und gemeinsame Lösung zu finden, sagte Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte: „Dazu gehört auch, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, konsensuell abzuklären und anschließend umzusetzen.“

Für Sorgenfalten sorgte das Angebot des Bundes bei Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser und Finanzreferentin Gaby Schaunig (beide SPÖ), die derzeit den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz haben. „Das geht sich beim besten Willen nicht aus. Wenn die Bundesregierung dabei bleibt, dann sind viele derzeitige Leistungen insbesondere in der Gesundheits- und Pflegeversorgung gefährdet“, sagte Kaiser. „Die enormen Kostensteigerungen, die, wie eine Wifo-Studie Schwarz auf Weiß belegt, schon in den vergangenen Jahren die Länder sehr viel stärker getroffen haben als den Bund, können damit in kleinster Weise abgedeckt, geschweige denn Zukunftsinvestitionen getätigt werden“, betonte Schaunig. (rüm/APA)