Reform schränkt Ärztekammer ein

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Der Bundesrat stimmte sowohl einem neuen Teil des Pflegepakets als auch einer Änderung des Primärversorgungsgesetzes zu.

Im Bundesrat wurden am Mittwoch dieser Woche mehrere zuvor im Nationalrat fixierte Reformen im Gesundheitssystem beschlossen. So stimmte eine Mehrheit einem neuen Teil der Pflegereform zu. Die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG-Novelle 2023) soll einige deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals bringen – und in Folge Befugnisse von Ärzt:innen einschränken. Denn der neue Teil des Pflegepakets sieht vor, dass diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen ab 2024 bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien und Gehhilfen selbstständig verordnen können. Auch die Bestimmung der Pflegestufe kann in Zukunft von Seiten des Pflegepersonals erfolgen. Weitere beschlossene Punkte sind die sechste Urlaubswoche für Angehörige von Pflegeberufen ab dem 43. Lebensjahr sowie das Gesetz über die Promotion „sub auspiciis“, welches besagt, dass künftig insbesondere die Lebensumstände von Studentinnen und von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt werden. Damit soll ermöglicht werden, dass auch Studierende, die die Mindeststudienzeit überschreiten mit ausgezeichnetem Erfolg abschließen können.

Neben der Pflegereform gab es eine mehrheitliche Zustimmung für eine Änderung des Primärversorgungsgesetzes, wodurch der Einfluss der Ärztekammer in diesem Bereich stark einschränkt wird: Wie bereits berichtet, soll die Errichtung einer Primärversorgungseinheit (PVE) erleichtert werden. Finden sich für Kassenstellen über einen bestimmten Zeitraum keine Bewerber:innen, können Länder und Sozialversicherung ohne Ärztekammer ein PVE ausschreiben. Mit der nun erfolgenden Maßnahme sollen bis Ende 2026 bundesweit zumindest 43 weitere Primärversorgungseinheiten dazu kommen (derzeit sind es 40 PVE) und insgesamt mindestens 705.500 Patient:innen pro Jahr versorgt werden (verglichen mit aktuell rund 340.000). „Die Versorgung der Zukunft muss in der Vielfalt liegen“, kommentierte der Arzt und ÖVP-Fraktionsobmann Karlheinz Kornhäusl am Donnerstag, der auch den Beschluss zum Ausbau der Primärversorgungszentren hervorhob. Von diesem würden die Patient:innen in mehrfacher Weise profitieren: Einerseits von einer umfassenden Betreuung in medizinischer Hinsicht, wobei auch verschiedene Berufsgruppen wie Physiotherapie, Pflege oder auch Sozialarbeit zusammenwirken können. Andererseits gebe es den Vorteil von erweiterten Öffnungszeiten auch zu Tagesrandzeiten beziehungsweise am Wochenende. „Es geht um wichtige Gesetze, die hier in diesen zwei Tagen auf den Weg gebracht werden“, betonte Kornhäusl und verwies auf den ebenfalls beschlossenen Eltern-Kind-Pass, der „in ein neues Zeitalter geführt“ werde. (kagr)